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Bürgerrechte
Die meisten von euch
werden gar nichts Besonderes dabei finden, wenn eure Mitschüler nicht
mehr nur Stefan, Michael oder Julia heißen, sondern immer öfter auch
Sidika, Kostas oder Ahmet. Die seltsamen Namen dürften schon das
Ungewöhnlichste an diesen Klassenkameraden sein; vielleicht noch, dass
sie nicht am Religionsunterricht teilnehmen, weil sie einen anderen
Glauben haben. Ansonsten dürften sie sich kaum von allen anderen
unterscheiden. Sie sprechen genauso Schwäbisch, Kölsch oder Hessisch
und sind irgendwo zwischen Flensburg, Berchtesgaden, Aachen und
Görlitz zur Welt gekommen. Doch bis vor wenigen Jahren noch galten
Kinder wie diese, von denen jedes Jahr 100 000 in Deutschland zur Welt
kommen, nicht als Deutsche. Sie hatten die Staatsangehörigkeit von
Ländern, die sie meist nur aus dem Fernsehen oder von Ferienreisen
kannten. Denn sie gehören zu den Töchtern und Söhnen der mehr als
sieben Millionen Ausländer, die in Deutschland leben und arbeiten –
ein Drittel davon schon länger als 30 Jahre, die Hälfte mindestens
zehn Jahre. Doch selbst wenn sie und ihre Familien sich längst in
unsere Gesellschaft eingefügt hatten, sind sie lange Zeit „Menschen
zweiter Klasse” geblieben. Denn ihnen war verwehrt, was allen
Nachkommen gebürtiger Deutscher sozusagen mit in die Wiege gelegt
wird: Bürgerrechte.
OHNE BÜRGERRECHTE KEINE TEILHABE
Die Bürgerrechte sind
wie die Menschenrechte Grundrechte. Die Grundrechte werden in
Rechtsstaaten, zu denen auch Deutschland gehört, normalerweise von der
Verfassung garantiert. Doch man unterscheidet dabei zwischen Rechten,
die für „alle Menschen” gelten (Menschenrechte), und Rechten, die
„alle Bürger” haben (Bürgerrechte). Tatsächlich ist es nämlich so,
dass jeder Mensch überall ein Anrecht auf den Schutz seiner
Menschenrechte hat. Bürgerrechte dagegen sind mit der
Staatsangehörigkeit verknüpft. Nur ein Staatsbürger genießt in dem
Staat, dem er angehört, auch staatsbürgerliche Rechte. Im
demokratischen Staat sind dies so wichtige Rechte wie das Wahlrecht
oder das Recht, öffentliche Ämter ausüben zu dürfen. Denn sie sind
notwendige Voraussetzungen für eine Teilhabe an der Herrschaft und der
politischen Mitgestaltung des Gemeinwesens.
Frauen und Bürgerrechte
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| Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren in den
Demokratien die Frauen von wichtigen Bürgerrechten wie dem
Wahlrecht ausgeschlossen. Und auch in anderen Bereichen hatten
sie lange nicht so viele Rechte wie Männer. Heute noch fällt
auf, dass Frauen viel seltener hohe Ämter in Wirtschaft und
Politik bekleiden. Und sie bekommen immer noch nicht überall den
gleichen Lohn für ihre Arbeit wie ihre männlichen Kollegen. |
DEUTSCH VON GEBLÜT
In Deutschland wurden
diese Missstände nach langem Streit inzwischen behoben. Das uralte
Staatsangehörigkeitsrecht, das die Abstammung „von deutschem Geblüt”
forderte, wurde inzwischen durch ein modernes ersetzt. Dieses sorgt
zum Beispiel dafür, dass jedes hier geborene Ausländerkind automatisch
deutscher Staatsbürger wird. Und die Einbürgerung erwachsener
Ausländer wurde ebenfalls erleichtert. Die Neubürger haben alle
Rechten und Pflichten, die das deutsche Bürgerrecht vorsieht. Sie
dürfen beispielsweise an Wahlen teilnehmen und sich wählen lassen, sie
können wohnen, wo sie wollen, und ihren Beruf frei wählen. Sie
genießen Schutz vor Auslieferung und Ausweisung, müssen aber auch der
Wehrpflicht nachkommen oder Zivildienst leisten.
FREIHEIT – NUR FÜR DIE WEISSEN
So harmlos wie in
Deutschland verlief der Durchsetzung der Bürgerrechte nicht überall
auf der Welt. Und noch immer vergeht kein Tag, an dem im Kampf um
Bürgerrechte nicht irgendwo auf der Welt Blut vergossen wird. Doch es
sind beileibe nicht nur Diktaturen, die ihrem Volk staatsbürgerliche
Rechte vorenthalten. Die aufsehenerregendsten Fälle von
Bürgerrechtsverletzungen ereigneten sich ausgerechnet in solchen
Staaten, die sich der Freiheit verschrieben haben. Allen voran in den
USA, einem der Mutterländer der modernen Demokratie. Bereits seit 1787
werden dort in einer mustergültigen Verfassung allen Amerikanern
vorbildliche Menschen- und Bürgerrechte garantiert. Doch davon konnten
große Teile der Bevölkerung fast 200 Jahre lang nur träumen: die
nämlich, die keine helle Hautfarbe hatten. Für sie galten die
Bürgerrechte nicht, sie blieben weiter Menschen zweiter Klasse.
MENSCHENRECHTE – NUR NICHT ZU HAUSE
Für die Schwarzen in
den USA war es das höchste der Gefühle, dass 1866 die Sklaverei
abgeschafft und ihnen erlaubt wurde, vor Gericht aufzutreten und
öffentliche Einrichtungen zu benutzen. Und den indianischen
Ureinwohnern wurde sogar erst 1924 die US-Staatsbürgerschaft
zuerkannt, was natürlich noch lange nicht Gleichberechtigung
bedeutete. Nach dem 2. Weltkrieg, in den die USA als Verteidiger von
Demokratie und Menschenrechten eingegriffen hatten, spitzte sich die
Lage zu. Die Schwarzen waren nun nicht mehr bereit, sich mit
Halbherzigkeiten wie z. B. der Aufhebung der Rassentrennung in den
amerikanischen Streitkräften abspeisen zu lassen.
ZUGESTÄNDNISSE – NUR NICHT ZU VIELE
Um ihren Forderungen
nach völliger Rechtsgleichheit Nachdruck zu verleihen, formierte sich
unter der Führung von Martin Luther King eine eindrucksvolle
Bürgerrechtsbewegung. Der schwarze Prediger nahm sich dabei den
indischen Bürgerrechtler Mahatma Gandhi zum Vorbild. Gandhi war es mit
Mitteln des gewaltlosen Widerstands gelungen, 1947 die britische
Kolonialherrschaft in Indien zu beenden. Mit friedlichem Ungehorsam,
Streiks und riesigen Protestmärschen kämpfte die Bürgerrechtsbewegung
für das Ende der Erniedrigung und Benachteiligung der Schwarzen
(Rassendiskriminierung). Damit zwang sie die Regierung zu immer
weiteren Zugeständnissen. Doch es dauerte noch über zehn Jahre, ehe
das amerikanische Parlament (der Kongress) 1964 und 1965 Gesetze
beschloss, die den schwarzen Amerikanern (Afroamerikanern) die
Bürgerrechte und das Wahlrecht einräumten.
„Ich habe einen Traum …”
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| Martin Luther King war ein mitreißender Redner.
Seine Rede vor rund 250 000 Demonstranten, die 1963 in die
amerikanische Hauptstadt Washington marschiert waren, ging in
die Geschichte ein. Er sagte u. a.: „Ich habe einen Traum, dass
eines Tages auf den roten Hügeln von Georgia die Söhne früherer
Sklaven und die Söhne früherer Sklavenhalter miteinander am
Tisch der Brüderlichkeit sitzen können ... Ich habe einen Traum,
dass meine vier kleinen Kinder eines Tages in einer Nation leben
werden, in der man sie nicht nach ihrer Hautfarbe, sondern nach
ihrem Charakter beurteilen wird ...” |
GLEICHBERECHTIGUNG
– NUR AUF DEM PAPIER
Aber ebenso wie
Mahatma Gandhi musste Martin Luther King seinen Erfolg mit dem Leben
bezahlen. Er wurde am 4. April 1968 von einem rassistischen Fanatiker
erschossen. Er war damals 39 Jahre alt. Und obwohl die Schwarzen laut
Gesetz gleichberechtigt sind, sind Ungerechtigkeiten aus rassistischen
Beweggründen in den USA mehr oder weniger bis heute an der
Tagesordnung – die Gleichberechtigung steht nur auf dem Papier. Vor
allem in bestimmten Landesteilen haben sich die Weißen noch lange
nicht damit abgefunden, dass die Nachkommen ihrer ehemaligen schwarzen
Sklaven dieselben Rechte haben sollten wie sie.
WEISSE HERREN IN AFRIKA
Noch viel übler als
in den USA waren bis vor kurzem die Zustände in der Republik
Südafrika. Dort hatte eine winzige Minderheit von Nachkommen der
europäischen Kolonialherren jahrhundertelang die einheimische schwarze
Bevölkerung als rechtlose Untermenschen behandelt. Als ob das nicht
schon schlimm genug wäre, verkündete 1948 die Regierung eine Politik
der „Apartheid” – das bedeutet „Trennung” in der Landessprache der
südafrikanischen Weißen. Die Apartheidgesetze teilten die Bevölkerung
in „Weiße”, „Mischlinge”, „Schwarze” und „Asiaten” ein und wiesen
diesen Gruppen gesonderte Siedlungsgebiete zu. Mischehen wurden
verboten, und es gab getrennte Schulen, Busse, Strände, Toiletten und
sogar Parkbänke.
HELDEN DES FREIHEITSKAMPFES
Doch auch in
Südafrika hatte sich eine Widerstandsbewegung gebildet. An ihr war
übrigens zeitweise auch der spätere indische Freiheitsheld Gandhi
beteiligt. Er hatte als junger Mann für eine indische Firma in
Südafrika gearbeitet und dabei den Rassismus der Weißen am eigenen
Leibe verspürt. Zu einer der wichtigsten Figuren im Freiheitskampf der
Südafrikaner wurde aber Nelson Mandela, der wegen seines Widerstands
gegen die Apartheid zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden
war. Aber fast alle Welt ächtete die weiße südafrikanische Regierung
wegen ihrer Apartheidpolitik. Nicht zuletzt deshalb sah sich die
südafrikanische Regierung 1990 schließlich gezwungen, die
Apartheidpolitik zu beenden. Sie ließ die politischen Gefangenen frei
und gewährte den Schwarzen gleiche Rechte. Und schon bei den ersten
allgemeinen Wahlen im Jahr 1994 bekam Südafrika eine schwarze
Regierung. Und Nelson Mandela, der 28 Jahre lang unschuldig im
Gefängnis gesessen hatte, wurde der erste schwarze Staatspräsident.
BÜRGERRECHTE WELTWEIT
Sicherlich waren
die Zustände in Südafrika besonders krass. Doch in den meisten
Kolonialländern war es völlig normal, die Ureinwohner von der
politischen Teilhabe auszuschließen. Selbst in Australien mussten die
Aborigines bis 1967 warten, dass ihnen von den Weißen Bürgerrechte
zuerkannt wurden. Und wo es nicht rassische Gründe sind, die zur
Unterdrückung führen, sind es zumeist religiöse. Bestes Beispiel dafür
sind die Verhältnisse in der britischen Provinz Nordirland. Dort
musste sich die Minderheit der Katholiken mühsam ihre Bürgerrechte
erkämpfen. Sie waren ihnen von der Mehrheit ihrer christlichen
Glaubensbrüder mit protestantischem Bekenntnis einfach vorenthalten
worden.
Eine Art von
Bürgerrechtsbewegung gab es auch in den von der Sowjetunion
kontrollierten Staaten des so genannten Ostblocks. Die Gegner der
sozialistischen Diktaturen in diesen Ländern nannte man Dissidenten
(„Abweichler”). Es war nicht ungefährlich, sich mit den Machthabern
anzulegen. Trotzdem gab es immer wieder Versuche, mehr Demokratie und
Bürgerrechte zu erkämpfen. Dem Mut dieser Dissidenten ist es mit zu
verdanken, dass die sozialistischen Diktaturen zusammengebrochen sind.
Ein leuchtendes Beispiel war die Bürgerbewegung in der DDR, die mit
friedlichen Demonstrationen die Freiheit erkämpfte und damit die
Wiedervereinigung Deutschlands ermöglichte.
Für Kinder und
Jugendliche
verfasst von: Roland Detsch
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