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Europäische Union
Europa wächst in
schier atemberaubendem Tempo zusammen. Ganze 25 Länder umfasst der
Staatenbund der Europäischen Union (EU) inzwischen. Und wenn alle, die
einen Beitrittsantrag gestellt haben, aufgenommen werden, wird die
Gemeinschaft bald mehr als 30 Mitglieder haben. Als Bürger eines
EU-Staates kann man ohne Einschränkung in jedem EU-Mitgliedsland
Handel treiben und Dienstleistungen anbieten, seinen Wohnsitz nehmen
und seinen Arbeits- oder Studienplatz wählen. In immer weiteren Teilen
der EU ist es auch möglich, mit demselben Geld wie zu Hause zu
bezahlen: dem Euro. War es vor kurzem noch eine Sensation, ohne
Passkontrollen in Nachbarländer zu reisen, gehören inzwischen auch
Länder wie Polen und Tschechien zu uns und beabsichtigen, ihre Grenzen
über kurz oder lang ebenfalls zu öffnen. Vor noch nicht allzu langer
Zeit befanden sich diese Länder noch jenseits des sprichwörtlichen
Eisernen Vorhangs, mit dem die osteuropäischen Länder fast 50 Jahre
lang vor dem Westen abgeschottet waren. Estland, Lettland und Litauen
waren sogar sowjetische Teilrepubliken. Bei der Einreise in all diese
Länder bestand damals trotz Pass und Visum die Gefahr, in größte
Schwierigkeiten zu kommen, wenn man nur eine falsche Bewegung machte.
Wer wird in die EU aufgenommen?
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| Wichtigste Voraussetzungen für die Aufnahme in
die Europäische Union sind Demokratie, Achtung der
Menschenrechte und eine funktionierende Marktwirtschaft. |
VERHÄNGNISVOLLER NATIONALISMUS
Doch als unsere
Urgroßeltern jung waren, konnte einem dies allerdings ohne weiteres
auch an der französischen Grenze passieren. Kaum zu glauben, aber
Franzosen und Deutsche waren lange Zeit derartige „Erzfeinde”, dass
sie sich allein zwischen 1870 und 1945 drei blutige Völkerschlachten
lieferten. An ein geeintes Europa war bis in die jüngste Geschichte
überhaupt nicht zu denken. Jahrhundertelang dachte jede europäische
Nation nur an sich selbst und ihre eigenen Interessen. Nicht selten
wurden dabei auch Versuche unternommen, die eigene Macht und das
eigene Staatsgebiet auf Kosten der Nachbarn zu mehren. Der
Nationalismus war es, der Europa immer wieder ins größte Unglück
stürzte. Zuletzt zwischen 1939 und 1945, als das Deutsche Reich unter
der Führung von Adolf Hitler im nationalistischen Wahn den gesamten
Kontinent erobern wollte und die Europäer im 2. Weltkrieg an den Rand
des Untergangs brachte.
GEBOT DER STUNDE
Als nach dem 2.
Weltkrieg alles in Trümmern lag und 50 Millionen Tote zu beklagen
waren, sah man endlich ein, dass es so nicht weitergehen konnte. Der
britische Staatsmann Winston Churchill war der Erste, der 1946 das
Gebot der Stunde aussprach: „In welcher Lage befindet sich Europa
heute? Eine riesige verängstigte Menge geschundener, hungriger und
bekümmerter Menschen starrt geschockt auf die Ruinen ihrer Städte und
Heime. Gleichzeitig sucht sie den dunklen Horizont schon nach der
nächsten Gefahr, der nächsten Tyrannei, dem nächsten Unheil ab. Das
ist es, was die in so viele alte Staaten und Nationen geteilten
Europäer damit erreicht haben, dass sie einander ständig zerfleischen
und verwüsten. Doch es gäbe ein Heilmittel, das alles von Grund auf
ändern und ganz Europa – oder wenigstens den größten Teil davon –
innerhalb weniger Jahre frei und glücklich machen könnte. Worin dieses
Allheilmittel besteht? Darin, dass man die europäische Familie wieder
aufrichtet und ihr eine Ordnung gibt, in der sie in Frieden,
Sicherheit und Freiheit leben kann. Wir müssen eine Art Vereinigte
Staaten von Europa schaffen!”
Großbritannien und die EU
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| Obwohl es der Brite Winston Churchill war, der
als Erster nach dem 2. Weltkrieg die europäische Einigung ins
Gespräch brachte, dauerte es noch fast ein viertel Jahrhundert,
bis sich sein Land selbst der Gemeinschaft anschloss. In
Großbritannien gibt es allerdings bis heute eine Menge
EU-Gegner, und in vielerlei Hinsicht beansprucht der Inselstaat
eine Sonderrolle. |
DEUTSCH-FRANZÖSISCHE VERSTÄNDIGUNG
Diese Idee stieß auf
lebhaftes Interesse. Nicht zuletzt unter dem Eindruck zunehmender
Spannungen zwischen den westlichen Verbündeten unter der Führung der
USA und der offensichtlich nach Weltmacht strebenden Sowjetunion. Vor
allem der erste deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer sah in einer
Verständigung mit den westeuropäischen Nachbarn außerdem eine Chance,
das besiegte Deutschland wieder in die Staatengemeinschaft
zurückzuführen.
ES BEGANN MIT DER MONTANUNION
Grundvoraussetzung für
einen dauerhaften Frieden war die Aussöhnung zwischen Frankreich und
Deutschland. Das war allen klar. Als Vertrauen bildende Maßnahme
schlug der französische Außenministers Robert Schuman 1950 vor, die
für die Kriegswaffenproduktion wichtigen Industrien in einem
gemeinsamen Wirtschaftsraum unter Aufsicht zu stellen. Schon im Jahr
darauf wurde die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
geschaffen, besser bekannt unter dem Namen Montanunion. Italien,
Belgien, die Niederlande und Luxemburg schlossen sich an. Diese
„Gemeinschaft der Sechs” bildete die Keimzelle für den weiteren
europäischen Einigungsprozess, der am 1. November 1993 schließlich in
der Errichtung der Europäischen Union gipfelte.
„HAUS EUROPA”
Viel ist heute vom
„Haus Europa” die Rede. Und die jüngeren Generationen haben sich von
Jahr zu Jahr dort häuslicher eingerichtet. Sie unterhalten gute
Kontakte zu ihren Nachbarn, besuchen sich gegenseitig oft und
ausgiebig und verstehen sich prächtig, auch wenn sie nicht immer
dieselbe Sprache sprechen. Man hat sich inzwischen eine Art
Hausordnung samt Hausverwaltung gegeben, die sich um die
Gemeinschaftsaufgaben kümmert und darauf achtet, dass sich jeder
Nachbar an die getroffenen Vereinbarungen hält. Allerdings soll nicht
verschwiegen werden, dass es auch eine beträchtliche Anzahl gibt, die
befürchten, bald nicht mehr Herr im eigenen Haus oder besser gesagt:
in der eigenen Wohnung im „Haus Europa” zu sein.
EUROPÄISCHE INTEGRATION
In den ersten
Jahrzehnten hatte sich die europäische Zusammenarbeit hauptsächlich
auf wirtschaftlichem Gebiet abgespielt. Zur Schaffung eines
gemeinsamen Marktes ohne Handelshemmnisse waren am 25. März 1957 in
Rom Verträge über die Bildung einer Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) geschlossen worden, die so genannten
Römischen Verträge. Die EWG ging schließlich zusammen mit der
Montanunion und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) zur
gemeinsamen friedlichen Nutzung der Kernenergie 1967 in der
Europäischen Gemeinschaft (EG) auf. Die zeitgleiche Einrichtung
gemeinsamer Führungsorgane wie Europäische Kommission und Europäischer
Ministerrat leitete die politische Zusammenarbeit ein. Im Laufe der
Zeit übertrug die ständig wachsende Zahl der Mitglieder immer größere
Teile ihrer einzelstaatlichen Zuständigkeiten den
Gemeinschaftsorganen, damit in Angelegenheiten von gemeinsamem
Interesse einheitliche Entscheidungen getroffen werden konnten. Diese
Entwicklung wird auch als „Europäische Integration” bezeichnet.
Das größte Sorgenkind der EU: die
Landwirtschaft
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| Der Agrarmarkt stellt seit jeher ein besonderes
Problem der europäischen Gemeinschaft dar. Unsere Landwirte
erzeugen viel zu viele Nahrungsmittel. Um das Einkommen der
Bauern zu sichern, kauft ihnen die Gemeinschaft ihre Überschüsse
ab und lagert sie ein. Da es sich um verderbliche Ware handelt,
muss sie von Zeit zu Zeit mit Verlust weiterverkauft, verfüttert
oder einfach vernichtet werden. Etwa 70 Prozent der EU-Gelder
werden allein zur Unterstützung der europäischen Landwirtschaft
verwendet. |
ENDLICH FRIEDEN
Bisher sind alle
Staaten der Gemeinschaft, die inzwischen ein halbes Jahrhundert lang
für Stabilität, Frieden und Wohlstand gesorgt hat, immer noch
selbständig und haben eigene Regierungen. Gerade aus der Vielfalt der
nationalen Eigenheiten schöpft die EU ihre Kraft, die ihrerseits zum
Wohle des Ganzen eingesetzt wird. Vielen Bürgern erscheint das Tempo
der Einigung dennoch zu hoch, obwohl der Vertrag von Maastricht, mit
dem die Europäische Union geschaffen wurde, ausdrücklich das Prinzip
nationaler Selbstverantwortung vorsieht. Mittlerweile hat sich die
Europäische Union schon eine Verfassung gegeben. Gerade dadurch sieht
sich so mancher in seiner Befürchtung bestätigt, dass sich die Union
eben doch auf dem Weg zu einem echten Bundesstaat mit einer
Zentralregierung befindet.
Der Vertrag von
Maastricht enthält aufschlussreiche Absichtserklärungen im Hinblick
auf die weitere Entwicklung der EU: 1. Alle EU-Bürger bekommen die
„Europäische Unionsbürgerschaft”. Sie bedeutet gleiche Rechtsstellung
für alle und ist Vorstufe einer europäischen Staatsbürgerschaft. 2.
Zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität wird eine
europäische Polizeibehörde namens Europol aufgebaut. 3. Die Mitglieder
der Gemeinschaft verpflichten sich zu einer gemeinsamen Außen- und
Verteidigungspolitik. Dadurch sollen die Interessen Europas klarer und
nachdrücklicher vertreten werden.
DIE WICHTIGSTEN ORGANE DER EU
Das Europäische
Parlament: Seit 1979 alle fünf Jahre in den Mitgliedsstaaten direkt
gewählte Versammlung mit 726 Abgeordnetensitzen. Es hat hauptsächlich
beratende Funktion, aber keine Befugnisse zur Rechtsetzung. Es ist für
die Kontrolle der Europäischen Kommission zuständig, die sie durch ein
Misstrauensvotum auch auflösen kann.
Der Rat der
Europäischen Union: Eine Art EU-Regierung, bestehend aus den
Regierungschefs und Fachministern der Mitgliedsstaaten. Der Rat der
EU, auch EU-Ministerrat genannt, hat die oberste Entscheidungsbefugnis
und ist für die Rechtssetzung zuständig.
Die Europäische
Kommission: Für die Umsetzung von EU-Recht und der Politik des Rates
zuständiges Kollegium, das auch Gesetzesvorlagen erarbeitet. Die
Mitglieder der Kommission, die Kommissare, werden von den
Regierungschefs der EU-Länder bestellt und vom Europäischen Parlament
beaufsichtigt.
Der Europäische
Gerichtshof: Er überwacht die Einhaltung der gemeinschaftlichen
Verträge und Rechtsvorschriften in den EU-Mitgliedsstaaten.
Der Europäische
Rechnungshof: Er überprüft die Einnahmen und Ausgaben der EU auf ihre
Rechtmäßigkeit und macht notfalls Spar- und Verbesserungsvorschläge.
Die Europäische
Zentralbank: Sie ist für die Stabilität der europäischen Währung Euro
verantwortlich.
WICHTIGE ETAPPEN
1951: Gründung der
Montanunion (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, EGKS).
Mitglieder: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg,
Niederlande.
1957: Gründung der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen
Atomgemeinschaft (EURATOM). Einbeziehung der Bereiche Landwirtschaft,
Fischerei, Verkehrswesen, Wettbewerbsrecht und Außenhandel. Beschluss
zur Bildung eines gemeinsamen Marktes (erst 1993 verwirklicht).
1967: Gründung der
Europäischen Gemeinschaft (EG) unter Einschluss von Montanunion, EWG
und EURATOM.
1968: Europäische
Zollunion zur Abschaffung der Binnenzölle und Errichtung eines
gemeinsamen Außenzolls.
1973: Erweiterung
der EG um Großbritannien, Irland und Dänemark.
1979: Errichtung
des Europäischen Währungssystems (EWS) und Einführung des ECU als
Rechnungs- und Währungseinheit.
1979: Erste
Direktwahl zum Europäischen Parlament.
1981: Erweiterung
der EG um Giechenland.
1986: Erweiterung
der EG um Spanien und Portugal.
1989: Beschluss zur
Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).
1993: Aus der
Europäischen Gemeinschaft geht die Europäische Union (EU) hervor.
1995: Erweiterung
der EU um Österreich, Schweden und Finnland.
1995: Ende der
Grenzkontrollen in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, Belgien,
Luxemburg, Spanien und Portugal.
2002: Der Euro wird
in allen Staaten, die an der Währungsunion teilnehmen, gesetzliches
Zahlungsmittel: in Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland,
Italien, den Niederlanden, Luxemburg, Österreich, Portugal, Spanien
und Griechenland.
2004: Erweiterung
der EU um Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik,
Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern.
Für Kinder und
Jugendliche
verfasst von: Roland Detsch
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