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Lehnswesen
„Bauren (Bauern)
erinnern an Stockfische. Dieselben sind am besten, wenn sie weich
geschlagen und fein und wohl geklopfet. Auch die lieben Bauren sind
niemals braver, als wenn man ihnen ihr rechtes Maß Arbeit aufleget,
so bleiben sie fein unter Zucht und mürb. Der Bauer will gleich ein
Junker sein, sobald ihm sein Herr zu viel Gnade erweist.” Diese
Zeilen aus der Feder eines Pfarrers bringen auf beispielhafte Weise
die Einstellung zum Ausdruck, die man im Stand der Adligen und
Geistlichen gegenüber den bäuerlichen Untertanen hegte. Das
Lehnswesen machte im Mittelalter und der frühen Neuzeit fast alle
Bauern zu Leibeigenen oder Hörigen. Und die Bauern stellten im
Mittelalter weit mehr als drei Viertel der Bevölkerung.
JAHRTAUSENDORDNUNG
Rund tausend Jahre
lang hatte ausschließlich der Adel die Gewalt über Grund und Boden
und alles, was dort kreuchte und fleuchte. Nicht nur dass ihm das
Wild in den Wäldern, die Fische in den Teichen und Bächen, die Vögel
und Bienen in der Luft gehörten. Auch die Menschen, die auf seinem
Boden lebten, betrachtete er als sein Eigentum. Das Schicksal eines
Menschen entschied sich bei der Geburt. Und wenn man nicht der
Sprössling eines Adligen war, war man als Untertan geboren. Der Sohn
eines Bauern war zum Bauerndasein verurteilt. Er war an die Scholle
gebunden, die sein Vater als Höriger oder Leibeigener vom adligen
oder kirchlichen Grundherrn zur Bewirtschaftung bekommen hatte.
Grundlage dieses
Verhältnisses war das Lehnswesen, nach dem lateinischen Wort
feudum für Lehen auch Feudalismus genannt. Diese starre Ordnung,
die im 8. Jahrhundert begründet wurde, bestimmte weit über das
Mittelalter hinaus die Lebensverhältnisse der Menschen. Erst in der
Folge der Französischen Revolution von 1789 wurde diese Ordnung
beseitigt. In manchen Ländern bestand sie bis ins 19. Jahrhundert.
Die Lehnsmänner des Kaisers
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| Als direkte Lehnsmänner des Kaisers oder des
Königs kamen nur die höchsten weltlichen und geistlichen
Adligen in Frage. Bei den Germanen waren die höchsten Führer
nach den Königen ursprünglich diejenigen, die im Krieg vor dem
„Heer zogen”, also die Herzöge. Sie und die anderen Führer des
Volkes bildeten die bevorrechtigte Schicht der Edlen, sprich:
der Adligen. Während des gesamten Mittelalters blieben die
Adligen die Vordersten und Obersten. Sie führten das Heer in
den Krieg, sie führten den Vorsitz bei Gericht, sie führten
die Verwaltung für den König, und sie bekleideten führende
Ämter in der Kirche. Diese hohen Fürsten konnten Lehen an
Grafen und Freiherren vergeben und diese wieder an Ritter und
hohe Beamte. |
GEFLECHT VON ABHÄNGIGKEITEN
Es war Kaiser Karl
der Große (747-814), der dem Lehnswesen zum Durchbruch verhalf.
Schon seine Vorgänger hatten verdiente Männer mit Ländereien
belohnt. Doch Karl machte sich diesen Brauch zur Sicherung und
Verwaltung seines gewaltigen Reiches zunutze. Er suchte sich
geeignete Gefolgsleute, die ihm beim Herrschen und Verwalten mit Rat
und Tat zur Seite standen. Man nannte sie Kronvasallen, und der
König oder Kaiser belohnte sie nicht mit Geld, sondern mit
Landgütern. Diese bekamen sie allerdings nicht geschenkt, sondern
nur geliehen, weshalb man sie als „Lehen” bezeichnete. Ein Lehen
konnte nicht nur aus Land bestehen, sondern auch aus einträglichen
Ämtern oder Rechten, beispielsweise einem Richteramt oder dem Recht,
Münzen zu prägen, Zölle zu erheben oder nach Erz zu schürfen.
Lehnsmann und
Lehnsherr versicherten sich gegenseitig Treue beziehungsweise
Schutz. Die Kronvasallen verliehen ihr Land an Untervasallen weiter,
die sich ihrerseits wieder Vasallen suchen konnten. So entstand ein
weit verzweigtes Netz von Abhängigkeiten. Das Lehnsverhältnis
endete, wenn der Lehnsherr oder der Lehnsmann starb. Erst Kaiser
Konrad II. (um 990 bis 1039) machte die Lehen erblich, d. h., der
Lehnsmann konnte sein Lehen an seine Söhne vererben. Dadurch schwand
die Macht des Kaisers nach und nach, da er über die Lehen nun nicht
mehr frei verfügen konnte.
Gegenseitige Treue
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| Nicht nur der Vasall musste im ursprünglichen
mittelalterlichen Lehnswesen seine Treue gegenüber dem
Lehnsherrn schwören, sondern auch umgekehrt. Der zu schwörende
Treueid lautete: „Deine Feinde sind meine Feinde, deine
Freunde sind meine Freunde. Ich will dir allzeit treu zugetan
und gegenwärtig sein, wenn du mich brauchst.” |
| Der Vasall legte seine Hände in die Hände des
Lehnsherrn und erkannte dadurch dessen Herrschaft an. Der
Lehnsherr wiederum küsste den Vasall als Zeichen seiner
Würdigung. |
DIE GRUNDHERRSCHAFT
Solange die Bauern
frei waren, hatten sie die Pflicht, für ihren König Kriegsdienst zu
leisten. Da dies mit der Landwirtschaft schwer vereinbar war,
übergaben immer mehr Bauern freiwillig ihr Land dem König, dem
Herzog, einem Ritter oder einem Bischof. Die neuen Eigentümer
übernahmen dafür den Kriegsdienst und sorgten für ihren Schutz. Mit
dem Verzicht auf ihren Besitz verloren die Bauern aber auch ihre
Freiheit. Sie wurden zu „Hörigen” ihrer Grundherren. Die Grundherren
hatten das Recht, über ihre Hörigen zu richten; sie durften frei
über sie verfügen, sie aber nicht vom Hof vertreiben.
Die hörigen Bauern
waren an ihr Land gebunden. Der Grundherr überließ es ihnen zur
Bewirtschaftung und verlangte dafür den Zehnt, also den zehnten Teil
von dem, was der Bauer im Jahr erntete oder herstellte. Darüber
hinaus wurden die Hörigen bei Bedarf zur Fronarbeit (zum
Herrendienst) herangezogen, beispielsweise zur Feldarbeit und
Erntehilfe auf den herrschaftlichen Gütern oder zum Bau von
Schlössern, Burgen, Häusern, Wegen und Brücken. Verwaltet und
beaufsichtigt wurden die ländlichen Lehen von einem Meier (von
lateinisch maior: größer, höher stehend) oder einem Vogt.
FREIE, HÖRIGE UND LEIBEIGENE
Neben den Hörigen
gab es auch noch die Leibeigenen. Bei ihnen handelte es sich um
Menschen, die aus irgendeinem Grund, meist durch Verschuldung, in
persönliche Abhängigkeit geraten waren. In der Regel wurden sie als
Knechte auf den Gütern ihrer Herren eingesetzt. Leibeigene waren
rechtlich gesehen keine Sklaven. Doch obwohl sie als Personen
betrachtet wurden, konnten ihre Herren über sie verfügen wie über
Sachen. Sie konnten sogar verkauft werden. Die Unfreiheit der
Leibeigenen bestand in erster Linie aus Dienstpflichten. Leibeigene
konnten in den verschiedensten Berufen arbeiten. Sie stiegen
manchmal sogar im Dienst für ihren Herrn zu Amt und Ehren auf,
behielten jedoch ihre unfreie Stellung.
Nur wenige Bauern
konnten ihre Freiheit voll behalten. Ihre Zahl ging aber im Lauf der
Zeit immer weiter zurück. Sofern sie keinen eigenen Grund und Boden
besaßen, pachteten die freien Bauern von adligen Großgrundbesitzern
Land und entrichteten dafür einen Pachtzins. Die freien „Zinsbauern”
standen als Einzige nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zum
Grundherrn und mussten weder Abgaben – außer dem Pachtzins –
entrichten noch Fronarbeiten leisten.
In den ersten
Jahrhunderten des Lehnswesens war die Grundherrschaft für die
Hörigen keine allzu große Last. Doch die Bindung an Stand und Grund
führte dazu, dass die Bauern über Generationen hinweg gezwungen
waren, ihr Land unter ihren Söhnen aufzuteilen. Dies machte ein
Auskommen immer schwieriger, da die Bauernhöfe durch die Teilungen
immer kleiner wurden. Die Bauern verelendeten und gerieten durch
ihre Notlage zunehmend in Leibeigenschaft. Kriege und wachsende
Prunksucht der Adligen führten darüber hinaus zu einer immer
schamloseren Ausbeutung der niederen Stände. Im Zeitalter des
Absolutismus wurde ihre Lage endgültig unerträglich.
König und Lehen
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| Ursprünglich fiel ein Lehen nach dem Tod des
Lehnsmanns an den Lehnsherrn zurück. In England und Frankreich
hatte sich diese Regelung erhalten, doch in Deutschland waren
Lehen seit Kaiser Konrad II. (um 990 bis 1039) erblich und
fielen nur noch sehr selten an den Kaiser zurück. Der Kaiser
hatte also immer weniger Lehen zur Verfügung, über die er
selbst entscheiden und die er an treue Gefolgsleute vergeben
konnte. Seine Macht schwand. Die Fürsten, seine Lehnsmänner,
wurden dagegen immer mächtiger und konnten ihren Besitz
vergrößern. So kam es, dass Deutschland in zahlreiche einzelne
Fürstenherrschaften zersplittert war. Die 16 deutschen
Bundesländer sind noch ein Überbleibsel dieser Zeit; sie gehen
zum Teil auf die Territorien von Landesfürsten zurück. In
England und Frankreich dagegen konnten sich die Könige bereits
im Mittelalter die Verfügungsgewalt über die Lehen
einigermaßen erhalten. Deshalb sind diese beiden Staaten heute
zentralistischer geordnet als Deutschland. |
Für Kinder und
Jugendliche
verfasst von: Roland Detsch
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