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Menschenrechte
„Die Würde des
Menschen ist unantastbar”, so beginnt der erste Artikel des
Grundgesetzes (der Verfassung) der Bundesrepublik Deutschland. „Sie
zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt.” Damit wird die Menschenwürde zur obersten Richtschnur
rechtlichen und politischen Handelns. Zugleich bildet sie die
Grundlage der Menschenrechte, vor allem des Rechts auf Leben.
Menschenrechte sind
grundlegende Rechte, die jedem Menschen zustehen, ganz gleich
welchem Volk, Staat, Geschlecht oder welcher Religion er angehört –
und auch unabhängig davon, ob er gut oder böse ist. Es sind ewig
gültige angeborene Rechte, die jedem Menschen allein wegen seines
„Menschseins” zukommen. Sie dürfen ihm nicht genommen werden, und
sie sollen ihn vor Übergriffen der Staatsgewalt schützen. In den
meisten Rechtsstaaten werden die Menschenrechte als Grundrechte in
der Verfassung garantiert.
MENSCHENUNWÜRDIG
Die
Menschenrechtsidee geht auf die Philosophie der Aufklärung zurück.
So nennt man eine geistige Bewegung im 17. und 18. Jahrhundert, die
den Menschen sozusagen aus der Dunkelheit jahrhundertelanger
Unwissenheit und Gottesgläubigkeit in das Licht von Wissen und
Vernunft führen wollte. Zwar wurde auch schon in der Antike über die
Gleichheit der Menschen philosophiert. Und auch die christliche
Vorstellung vom Menschen als „Kind Gottes” oder sogar „Ebenbild
Gottes” ließe Ungleichheit und Rechtlosigkeit eigentlich gar nicht
zu. Doch in Wirklichkeit fristeten große Teile der Menschheit über
Jahrtausende ein menschenunwürdiges Dasein als Sklaven, Leibeigene
und Untertanen. Und dies unter Machthabern, die sich manchmal selbst
für Götter hielten oder zumindest glaubten, durch „Gottes Gnaden”
zur Herrschaft berufen zu sein. Damit sollte es aber nun endgültig
vorbei sein.
GEGEN DIE ALTE ORDNUNG
Das erste
Aufbegehren gegen die alte Ordnung gab es in England. Dort trotzten
aufständische Adlige dem König bereits 1215 die Magna Charta
Libertatum („Große Urkunde der Freiheiten”) ab. Und 1628
sicherten sich auch die englischen Bürger durch die Petition of
Right („Bittschrift um Recht”) mehr Rechtssicherheit und 1679
durch die Habeas-Corpus-Akte dann auch erste Grundrechte.
FREI GEBOREN
Den Durchbruch
brachte jedoch erst eine Veränderung des Menschenbildes. Und dafür
sorgte das so genannte Naturrechtsdenken des 17. Jahrhunderts.
Philosophen wie der Engländer John Locke wollten nicht mehr daran
glauben, dass die Stellung des Menschen in der Gesellschaft von Gott
vorherbestimmt sei. Locke ging vielmehr davon aus, dass die Menschen
im Naturzustand alle gleich und mit gleichen Rechten ausgestattet
waren, vor allem mit dem Recht auf Leben, auf Freiheit und auf
Eigentum. Und dasselbe forderte Locke auch für den Menschen, der mit
anderen in einem Staat zusammen lebte. Denn der Staat sei das
Ergebnis eines freiwilligen Gesellschaftsvertrages zwischen freien
Menschen. Sie hätten ihn geschlossen, um in Frieden und Sicherheit
leben zu können, und nicht, um ihre Rechte aufzugeben.
AUFSTAND DER RECHTLOSEN
Solche Ansichten
fanden beim rechtlosen Volk großen Anklang. Und als die Obrigkeit
keine Anstalten machte, ihm freiwillig volle Rechte zu gewähren,
holte sie sich das Volk schließlich mit Gewalt. Den Auftakt bildeten
dabei die Amerikanische Revolution von 1776 und in Europa die
Französische Revolution von 1789. Die USA und Frankreich waren es
auch, die sich als Erste Verfassungen gaben, in denen die
Staatsgewalt zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet wurde. Sie
wurden damit zum Vorbild für viele andere. Doch es dauerte noch gut
200 Jahre, bis die Idee der Menschenrechte in ganz Europa politisch
und rechtlich in die Tat umgesetzt war.
SOZIALE UNGERECHTIGKEIT
Im Lauf der Zeit
hatte es sich aber auch gezeigt, dass Menschenrechte oder
bürgerliche Freiheitsrechte allein noch nicht vor Ungerechtigkeiten
schützen. Zum Beispiel vor den schreienden sozialen
Ungerechtigkeiten, die die Industrialisierung im 19. Jahrhundert mit
sich brachte: Millionen Menschen waren gezwungen, unter
unmenschlichen Bedingungen in den Fabriken zu arbeiten. Sie hatten
keinerlei rechtlichen Schutz und bekamen gerade so viel Lohn, dass
sie nicht verhungerten. Um diesen unmenschlichen Zuständen und den
Ungerechtigkeiten einen Riegel vorzuschieben, wurde der Sozialstaat
entwickelt. Die Grundrechte in der Verfassung des Sozialstaates
verpflichten die Staatsgewalt, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn die
Menschenrechte durch Fehlentwicklungen und soziale Ungerechtigkeit
bedroht werden.
Die Grundrechte
eines modernen Sozialstaates, wie auch die Bundesrepublik
Deutschland einer ist, setzen sich in der Regel folgendermaßen
zusammen.
1.
Persönlichkeitsrechte: Sie bilden den Kern der Menschenrechte
und sollen dafür sorgen, dass die Menschenwürde unangetastet bleibt.
Sie umfassen unter anderem das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit und das Recht auf freie Entfaltung der
Persönlichkeit. Die Persönlichkeitsrechte haben beispielsweise dazu
geführt, dass heute Folter, Sklaverei oder auch nur die körperliche
Züchtigung unzulässig geworden sind. Vor wenigen Jahrzehnten war es
durchaus noch üblich, dass Lehrer ihre Schüler bei schlechtem
Benehmen mit Schlägen bestraften.
2. Politische
Rechte und Bürgerrechte: Sie stellen sicher, dass jeder Mensch
ungehindert am politischen Leben im Staat teilnehmen kann. Ein
wichtiges Recht in diesem Zusammenhang ist die Meinungsfreiheit. Sie
sorgt auch für die Pressefreiheit. Und diese ermöglicht es
Journalisten, den Politikern kritisch auf die Finger zu schauen und
Missstände öffentlich in Zeitungen oder im Rundfunk anzuprangern.
Genau so wichtig sind in diesem Zusammenhang aber auch das Recht auf
Gleichberechtigung von Mann und Frau oder das Verbot der
Benachteiligung wegen Rasse, Sprache, Herkunft oder Glauben.
3. Soziale und
ökonomische Rechte: Sie sollen sicherstellen, dass jeder Mensch
wenigstens mit den grundlegenden Dingen des Lebens versorgt ist. Sie
enthalten aber auch das Recht auf Bildung. Und dieses Recht ist die
Voraussetzung dafür, dass es jedermann im Leben zu etwas bringen
kann, wenn er will. Auch das Recht auf Eigentum wird gewährleistet.
Aber der Eigentümer wird zugleich dazu verpflichtet, es zum Wohle
der Allgemeinheit zu verwenden.
ANDERE LÄNDER, ANDERE SITTEN, ANDERES RECHT?
Die Menschenrechte
haben, wie wir gesehen haben, ihre Wurzeln eindeutig in der Kultur
des Abendlandes, d. h. in Europa und den europäisch geprägten USA.
Gleichzeitig beanspruchen sie allumfassende, also auch weltweite
Gültigkeit. Da kann es natürlich leicht zu Problemen kommen, wenn
man die Menschenrechte auf andere Kulturen übertragen will, also auf
Völker mit völlig anderen geschichtlichen Erfahrungen,
Wertvorstellungen und Menschenbildern. Dennoch hat man es versucht.
Vor allem nach den schlimmen Erfahrungen des 2. Weltkrieges. Denn
man wollte verhindern, dass es noch einmal zu solch schrecklichen
Menschenrechtsverletzungen kommt, wie sie die Deutschen unter der
Führung von Adolf Hitler im 2. Weltkrieg planmäßig verübt hatten.
NICHTS ALS SCHÖNE WORTE?
Diesem Zweck diente
unter anderem die Gründung der Vereinten Nationen (United Nations,
UN) im Jahr 1945, der inzwischen fast alle Staaten der Welt
beigetreten sind. So enthält bereits die UN-Charta (die Satzung der
Vereinten Nationen) in Artikel 1 das Gebot, die „Achtung vor den
Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der
Rasse, des Geschlechts, der Sprache und der Religion zu fördern und
zu festigen”. Am 10. Dezember 1948 wurde überdies die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verkündet.
Sie enthält in 30 Artikeln alle nur denkbaren Menschenrechte,
Grundfreiheiten, Rechtschutzgarantien, wirtschaftlichen, sozialen
und kulturellen Rechte. Das Problem ist nur, dass die Vereinten
Nationen keine Möglichkeiten haben, diese Rechte auch wirklich
durchzusetzen. Inzwischen folgten noch einige zusätzliche Verträge
nach; außerdem gibt es bei den Vereinten Nationen Abteilungen, deren
Mitarbeiter weltweit die Einhaltung der Menschenrechte überwachen
sollen. Doch auch sie können zumeist nur hilflos zusehen, wenn die
Menschenrechte mit Füßen getreten werden.
Die Rechte des Kindes
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| Als schwächste und hilfloseste Mitglieder der
Gesellschaft haben Kinder immer wieder unter schweren
Menschenrechtsverletzungen zu leiden. Deshalb haben die
Vereinten Nationen am 20. November 1959 eine gesonderte
„Erklärung der Rechte des Kindes” verabschiedet. Der 20.
November ist seither der Tag der Kinderrechte. Im Vorwort
dieser Erklärung steht der Satz: „Die Menschheit schuldet den
Kindern das Beste, das sie zu geben hat.” |
DER KAMPF GEHT WEITER
In den vergangenen
Jahrzehnten sind auch zahlreiche nichtstaatliche Organisationen (so
genannte Nichtregierungsorganisationen, kurz: NGO von englisch
Non-governmental Organization) mit weltumspannenden Netzwerken
aus mutigen Menschenrechtlern entstanden. Sie veröffentlichen
regelmäßig Berichte, in denen sie Verstöße gegen die Menschenrechte
anprangern. Sie sind bei Machthabern in Unrechtsstaaten nicht gerne
gesehen.
WICHTIGE MENSCHENRECHTSORGANISATIONEN
amnesty
international (ai): 1961 in England gegründete Organisation mit
Sektionen in 58 Staaten der Welt. Sie tritt vor allem für politische
Gefangene ein, die keine Gewalttaten verübt haben, und sie kämpft
gegen Folter, Todesstrafe und menschenunwürdige Behandlung. amnesty
international wurde für seine Arbeit bereits mit dem
Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
Human Rights
Watch (HRW): 1978 gegründete Organisation mit Sitz in New York.
Human Rights Watch ist die größte amerikanische
Menschenrechtsvereinigung mit Zweigstellen in Europa, Russland und
China. Sie geht Menschenrechtsverletzungen auf den Grund und
arbeitet weltweit mit mehr als 180 Anwälten, Journalisten und
anderen Experten zusammen.
Internationale
Gesellschaft für Menschenrechte (IGfM): 1972 in Frankfurt am
Main gegründete Organisation mit Zweigstellen in 25 Staaten der
Welt. Sie unterstützt Menschen, die sich gewaltlos für die
Verwirklichung der Grundrechte in ihren Ländern einsetzen und
deswegen verfolgt werden.
Verletzung der Menschenrechte
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| Im Jahr 2002 gab es in mindestens 34 Staaten
politische Gefangene, die ausschließlich wegen der friedlichen
Ausübung ihrer grundlegenden Menschenrechte inhaftiert wurden.
In 106 Staaten wurden Menschen während ihrer Haft gefoltert
oder misshandelt, viele starben an den Folgen der Folter oder
den unmenschlichen Haftbedingungen. In 54 Staaten waren
Menschen willkürlich oder ohne Anklage und Verfahren in Haft.
In mindestens 42 Staaten wurden Menschen Opfer von
Hinrichtungen ohne gesetzliche Grundlage. Das sind die Zahlen
und Fälle, die amnesty international 2002 bekannt geworden
sind. Die tatsächliche Zahl der Menschenrechtsverletzungen
dürfte sehr viel höher liegen. |
Für Kinder und
Jugendliche
verfasst von: Roland Detsch
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