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Parlament
Es gibt Zeiten, da
ist das Land plötzlich an allen Ecken und Enden mit Plakaten voll
gepflastert. An jeder Straßenkreuzung und von jeder zweiten Laterne
lächeln sympathische Gesichter. Darunter die Kürzel irgendwelcher
Parteien und Losungen, die vor Tatkraft nur so strotzen oder von
rosigen Zeiten künden: „Mehr Tempo für unser Land” – „Zeit für
Taten” – „Anpacken statt Schlechtreden” – „Arbeit und Wohlstand für
alle” – „Mehr Megaherz für unsere Kinder” – „Wir wollen, dass Sie
gesund werden und nicht arm” – „In Zukunft bekommen die Familien
Zuwachs: beim Kindergeld”. Was ist passiert? Ganz einfach: Es ist
wieder einmal Wahlkampf. Und all diese Leute, die uns von den
Plakaten herab so freundlich anlächeln, bewerben sich bei den
Bürgern um einen der begehrten Abgeordnetensitze im Parlament.
DIE GROSSE UNTERREDUNG
Echte Parlamente
gibt es nur in einer Demokratie. In den einzelnen Ländern können die
Parlamente zwar unterschiedliche Bezeichnungen haben: Bundestag,
Landtag, Nationalrat, Nationalversammlung, Repräsentantenhaus usw.
Doch stets handelt es sich um Versammlungen, in denen gewählte
Vertreter des Volkes (Abgeordnete) sitzen und die Probleme
besprechen, die für das Staatswesen und die Allgemeinheit wichtig
sind, und nach Lösungen suchen. Das Wort Parlament heißt wörtlich
übersetzt „Unterredung” und kommt vom französischen parler,
„sprechen”.
Parlament und Gewaltenteilung
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| Um Machtmissbrauch auszuschließen und zur
gegenseitigen Kontrolle gibt es in demokratischen Staaten die
Gewaltenteilung. Die wichtigste Rolle nehmen dabei die
Parlamente ein. Denn dort werden die Gesetze gemacht, an die
sich jeder Bürger halten muss. Deshalb nennt man Parlamente
auch Legislative (von lateinisch leges: Gesetze). |
IM AUFTRAG DES BÜRGERS
Bei der Fülle von
Problemen, die es in großen Staaten mit Millionen von Menschen
tagtäglich zu bewältigen gibt, ist es unmöglich geworden, dass die
Bürger selbst über jede Maßnahme entscheiden. Da kämen sie
wahrscheinlich zu nichts anderem mehr. Deshalb wählen sie in
allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen Politiker, die
dies hauptberuflich sozusagen in ihrem Auftrag (mit ihrem „Mandat”)
tun sollen. In den meisten demokratischen Staaten sind die
Politiker, die sich zur Wahl stellen, Mitglieder von Parteien.
Deshalb wird jeder Staatsbürger die Politiker derjenigen Partei
wählen, mit deren Programm er am ehesten übereinstimmt. Dann kann er
davon ausgehen, dass seine „Mandatsträger” hinterher im Parlament in
seinem Sinn handeln und abstimmen werden. Die Parlamentarier sind
zwar während ihrer Amtszeit an Weisungen nicht gebunden. Doch da sie
sich alle paar Jahre Neuwahlen stellen müssen, können sie natürlich
nicht machen, was sie wollen. Sind die Wähler nämlich mit ihrer
Arbeit unzufrieden, besteht die Gefahr, dass sie das nächste Mal
nicht mehr wiedergewählt werden.
Repräsentant des Volkes
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| Man nennt die Parlamentarier auch
Repräsentanten des Volkes. Das kommt vom lateinischen Wort
repraesentare und bedeutet, dass sie sich bei ihren
Entscheidungen stets den Willen des Volkes „vergegenwärtigen”
sollen. Deshalb spricht man bei einer parlamentarischen
Demokratie auch von einer repräsentativen Demokratie. |
DER GROSSE RAT
Heutzutage gehören
Parlamentarismus und Demokratie eng zusammen. Das war aber nicht
immer so. Das erste Parlament entwickelte sich ab dem 13.
Jahrhundert in England. Dort hatten zunächst die Adligen und
kirchlichen Würdenträger den König dazu gezwungen, dass auch er sich
dem für alle seine Untertanen geltenden Recht unterwarf. Außerdem
musste er ihnen ein Mitspracherecht bei den Regierungsgeschäften
einräumen. Zu diesem Zweck richteten sie einen „Großen Rat” ein, um
den König besser kontrollieren zu können.
1215 besetzten die
Barone, unterstützt von der Kirche, die englische Hauptstadt London,
um den unbeliebten König Johann zur Annahme der „Magna Charta” zu
zwingen. Diese Urkunde beschränkte die Herrschaftsgewalt des Königs,
der bis dahin tun konnte, was er wollte. Außerdem garantierte sie
dem Hochadel mehr Freiheiten und Mitspracherechte.
Anders als auf dem
europäischen Festland entstand in England neben den Adligen und den
einfachen Leuten eine dritte Bevölkerungsschicht, die man Gentry
nannte. Sie war eine Mischung aus niedrigen Geburtsadligen und
geadelten reichen Bürgern. Weil sie durch Steuergelder am meisten
zum Wohlstand des Landes beitrug, erstritt sich die Gentry ebenfalls
eine Teilhabe an der Regierung.
Als sich König
Heinrich III. weigerte, in einer Ergänzung der Magna Charta auch den
Kleinadligen mehr Rechte einzuräumen, griffen diese zu den Waffen.
1264 nahmen die Rebellen den König gefangen. Ihr Anführer Graf Simon
de Montfort richtete an der Seite des „Großen Rates” eine
Versammlung aus Gentry und Vertretern der Städte ein, die als einer
der Vorläufer des englischen Parlaments gilt.
Heinrichs Sohn
Eduard besiegte 1265 die Aufständischen und löste die Versammlung
wieder auf. Als er selbst König wurde, musste er auf der Suche nach
Verbündeten im Krieg gegen Schottland aber klein beigeben. 1295
berief Eduard I. einen Rat aus Vertretern des Hochadels, Landadels,
der Kirche und Städte, der als „Modellparlament” (Model
Parliament) in die Geschichte eingegangen ist.
OBERHAUS UND UNTERHAUS
So entstand ein
Parlament, das sich in das Oberhaus der adligen Herren (House of
Lords) und das Unterhaus der Bürger (House of Commons)
gliederte. Diese beiden „Kammern” existieren in England, das ja
Monarchie (also ein Königtum) geblieben ist, bis heute. Während aber
das Oberhaus nach wie vor ausschließlich den Adligen vorbehalten
ist, sitzen im Unterhaus heute nicht mehr nur die Reichen, sondern
wie anderswo auch die gewählten Vertreter des gesamten Volkes. Und
auch wenn der Name anderes vermuten lässt, so ist doch inzwischen
das Unterhaus das oberste Parlament in England. Diejenige Partei,
die in den Wahlen zum Unterhaus die Mehrheit der Sitze gewonnen hat,
stellt den Regierungschef.
Aber es war ein
langer Kampf, bis in England endlich alle Schichten der Gesellschaft
im Parlament vertreten waren. Ab 1832 durften Angehörige der
städtischen Mittelschicht mitwählen, 1867 erstmals auch städtische
Arbeiter, sofern sie Geld hatten. 1884 wurden auch ländliche
Arbeiter und Handwerker einbezogen, und ab 1919 schließlich durften
alle erwachsenen Männer wählen. Die Frauen dagegen mussten fast
weitere zehn Jahre ringen, bis auch sie 1928 das volle Wahlrecht
bekamen.
BUNDESTAG
Das oberste
Parlament in Deutschland heißt Bundestag. Warum dieser Name? Zum
einen, weil dort die Abgeordneten „tagen” (Sitzungen abhalten). Und
zum anderen, weil es sich bei Deutschland um eine Bundesrepublik
handelt. Darunter versteht man einen Verbund aus mehreren
Gliedstaaten („Bundesländern”), in dem – das sagt der Begriff
„Republik” – die Macht vom Volk ausgeht. Der Regierungschef in
Deutschland wird von den Abgeordneten des Bundestages gewählt. Er
heißt Bundeskanzler.
LANDTAG
Obendrein hat jedes
deutsche Bundesland (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen,
Nordrhein-Westfalen usw.) noch ein eigenes Parlament, den so
genannten Landtag. Jeder dieser Landtage soll sich ausschließlich um
die Probleme kümmern, die das jeweilige Bundesland betreffen. Auch
in den Bundesländern gibt es Regierungschefs, die von den
Abgeordneten der Landtage gewählt werden. Sie heißen
Ministerpräsidenten.
Die Bundesrepublik
Deutschland hat 16 Bundesländer. Drei davon umfassen lediglich
jeweils eine Großstadt. Deshalb heißt das Parlament der Stadt Berlin
auch nicht Landtag, sondern Abgeordnetenhaus, und die Parlamente von
Hamburg und Bremen werden als Bürgerschaften bezeichnet. Den
Ministerpräsidenten der Länder entsprechen in diesen drei Städten
die Ersten Bürgermeister.
Wie wird der Bundeskanzler gewählt?
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| Auch wenn es anders scheint, werden in
Deutschland weder der Bundeskanzler noch die
Ministerpräsidenten vom Volk gewählt. Die Kandidaten der
Parteien für diese Ämter sind zwar die großen Stars in den
Wahlkämpfen. Gewählt werden sie letztendlich jedoch erst nach
den allgemeinen Wahlen von den Abgeordneten der Parlamente. |
BUNDESRAT
In der
Bundesrepublik Deutschland gibt es darüber hinaus noch eine weitere
parlamentarische Einrichtung. Sie heißt Bundesrat. Dort sitzen
Abgesandte der Regierungen der 16 Bundesländer. Ihre wichtigste
Aufgabe ist, Gesetzen, die im Bundestag beschlossen wurden und
Auswirkungen auf die Länder haben, zuzustimmen oder dafür zu sorgen,
dass sie geändert und verbessert werden.
KOMMUNALPARLAMENTE
Außerdem gibt es
in Deutschland noch Stadträte, Gemeinderäte und Kreisräte. Dabei
handelt es sich um eine Art Miniparlamente, die sich um die
regionalen Angelegenheiten kümmern.
DEUTSCHLANDS LANGER WEG ZUR PARLAMENTARISCHEN
DEMOKRATIE
Der Weg zu
Demokratie und Parlamentarismus in Deutschland war sehr mühsam. Dies
hing auch damit zusammen, dass das Land lange Zeit in viele
Kleinstaaten zersplittert war und erst 1871 zum Deutschen
Kaiserreich vereinigt wurde. Ein erstes wirklich demokratisches
Parlament gaben sich die Deutschen erst nach dem verlorenen 1.
Weltkrieg. Doch es funktionierte nicht richtig, wurde von vielen
abgelehnt und verhalf sogar einem Diktator wie Adolf Hitler zur
Macht. Der verlorene 2. Weltkrieg brachte endlich die Wende: Nun
konnten sich die demokratischen Kräfte durchsetzen. Unter der
Kontrolle der westlichen Siegermächte USA, Großbritannien und
Frankreich kam es zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland und
zur Herausbildung der ersten stabilen parlamentarischen Demokratie
auf deutschem Boden.
Für Kinder und
Jugendliche
verfasst von: Roland Detsch
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