Polizei

 

Ganz egal, ob es im Straßenverkehr gekracht hat, ob jemand überfallen oder ausgeraubt worden ist oder sich in einer Notlage befindet – wann immer der Notruf 110 gewählt wird, ist sie zur Stelle: Die Polizei, „dein Freund und Helfer”, das „Auge des Gesetzes” oder der „Arm der Gerechtigkeit”, wie es so schön heißt. Menschen haben Staaten gegründet, um in Schutz und Sicherheit friedlich leben zu können. Doch damit die Staatsgewalt überhaupt wirksam werden kann, sind Vollzugskräfte notwendig, die die öffentliche Ordnung aufrechterhalten und Recht und Gesetz Geltung verschaffen können. An vorderster Front steht hier die Polizei. Schon die Bezeichnung sagt vieles, denn sie leitet sich vom griechischen Wort politeia ab, was etwa „Staatsverwaltung” bedeutet.

Die Polizei in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland sind etwa 266 000 Vollzugsbeamte bei der Polizei beschäftigt. Die Hoheit über die Polizei liegt bei den Regierungen der 16 Bundesländer. Zuständig für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten sowie die internationale Verbrechensbekämpfung ist allerdings das Bundesinnenministerium. Außerdem gewährleistet der Bund die Sicherheit an den Landesgrenzen und im Bahn- und Luftverkehr. Aufgrund dieser Aufgabenverteilung gibt es in Deutschland außer den 16 Länderpolizeien die Polizeibehörden des Bundes. Diese sind das Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundesgrenzschutz (BGS).

SCHUTZPOLIZEI (SCHUPO)

In Deutschland unterscheidet man bei der regulären Polizei zwischen Schutzpolizei und Kriminalpolizei. Zu den Aufgaben der Schutzpolizei (Schupo) gehört der Streifendienst – zu Fuß, per Fahrrad, zu Pferd oder im Streifenwagen. Die Beamten des Streifendienstes sind rund um die Uhr unterwegs und halten die Augen offen. Weitere Einheiten der Schutzpolizei sind die Verkehrspolizei, die Wasserschutzpolizei und die Bereitschaftspolizei.

Verkehrspolizisten überwachen die Einhaltung der Verkehrsvorschriften und überprüfen den ordnungsgemäßen Zustand der Fahrzeuge. Sie regeln den Verkehr, sichern Gefahrenstellen, begleiten Sondertransporte, leisten bei Unfällen erste Hilfe und untersuchen die Unfallursachen. Sie errichten Straßenkontrollen, bei denen sie Personalien und Kraftfahrzeugpapiere überprüfen und auch Alkoholtests durchführen, und sie führen Geschwindigkeitskontrollen durch. Polizeibeamte erteilen außerdem in Kindergärten und Schulen Verkehrsunterricht und bringen Kindern und Jugendlichen auf Verkehrsübungsplätzen richtiges Verhalten im Straßenverkehr bei.

Für die Sicherheit und Überwachung des Schiffsverkehrs auf den inländischen Wasserstraßen, Seen und Küstengewässern sorgen die Schiffs- und Sportbootkontrollen der Wasserschutzpolizei. Sie nehmen auch Aufgaben im Natur- und Umweltschutz wahr. Für den Einsatz unter Wasser gibt es Polizeitaucherstaffeln.

Die Bereitschaftspolizei kommt bei Fahndungen, Durchsuchungen, Großveranstaltungen und Katastrophen zum Einsatz. Und sie ist bei der Vorbeugung gefragt, beispielsweise wenn es darum geht, bei Demonstrationen Ausschreitungen zu verhindern.

Die Ausrüstung der Polizei
Polizisten haben für ihre Einsätze die verschiedensten Fahrzeuge. Neben dem normalen Funkstreifenwagen mit Blaulicht und Martinshorn gehören zum Fuhrpark der Polizei Motorräder, gepanzerte Limousinen, so genannte Befehlskraftwagen (das sind Kleintransporter, die Polizeieinheiten zu Großeinsätzen bringen), vergitterte Gefangenentransporter (im Volksmund als „Grüne Minna” oder „Grüner Heinrich” bekannt), gepanzerte Sonderwagen, große Gerätekraftwagen und fahrbare Wasserwerfer. Außerdem gibt es Polizeihubschrauberstaffeln, die u. a. zur Verkehrsüberwachung, zur Verbrecherjagd oder zur Suche nach Vermissten eingesetzt werden. Manchmal verrichten Polizisten ihren Dienst auch zu Pferd, etwa bei Streifen in Wäldern, Stadtparks und unwegsamem Gelände.
Die Ausrüstung der Schupo
Anders als die Kriminalpolizei und manche verdeckt arbeitenden Sondereinheiten tragen Schutzpolizisten in der Regel Uniform. Zu ihrer normalen Ausrüstung gehören Pistole, Gummiknüppel, Reizstoffspray, Handschellen, Funkgerät und Notizblock. Für besondere Einsätze etwa bei Demonstrationen oder großen Veranstaltungen verfügt die Bereitschaftspolizei über eine Ausstattung, die an eine Ritterrüstung aus schlagfestem Kunststoff erinnert: Schutzhelm mit Visier, Kinn- und Mundschützer, Atemschutzmaske und Reizstoffschutzbrille für Tränengasangriffe, Körperschutzweste, Arm- und Beinschützer, Springerstiefel, langer Räum- und Abdrängstock, durchsichtiger Schutzschild.

KRIMINALPOLIZEI (KRIPO)

Für die Aufklärung schwerer Straftaten wie Raub und Mord ist die Kriminalpolizei (Kripo) zuständig. Ihre Aufgabe ist es, die Täter aufzuspüren und sie zu überführen, damit sie vor ein Gericht gestellt werden können. Eine wichtige Rolle bei der Sammlung von Beweisen spielen die Spezialisten der Spurensicherung. Sie machen am Tatort Finger- und Fußabdrücke ausfindig, suchen nach Blutspuren und Geweberesten sowie nach Hinweisen auf die verwendeten Waffen und Tatwerkzeuge. Die Beamten der Kripo befassen sich aber auch mit Diebstahls-, Betrugs-, Sexual- und Rauschgiftdelikten. Große Bedeutung haben sie zudem in der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Wirtschaftskriminalität und der Kriminalität aus politischen Beweggründen.

SPEZIALKOMMANDOS

Für besonders gefährliche und anspruchsvolle Polizeiaufgaben gibt es Sondertruppen. Wenn es etwa darum geht, gefährliche Berufsverbrecher zu observieren (beobachten) oder Täter beim Rauschgifthandel oder bei einer Schutzgelderpressung festzunehmen, sind die Mobilen Einsatzkommandos (MEKs) gefordert. Die Beamten des MEK sind darauf trainiert, verdeckt und unauffällig vorzugehen. Für die Bekämpfung von Schwerstkriminellen, Gewaltverbrechern und Terroristen sind die Spezialeinsatzkommandos (SEKs) zuständig. Zu den Aufgaben eines SEK zählen u. a. die Festnahme bewaffneter Gewalttäter, die Beendigung von Geiselnahmen und die Rettung von Menschen aus besonders gefährlichen Lagen.

RECHTSSTAAT UND POLIZEISTAAT

Im demokratischen Rechtsstaat ist die Polizei grundsätzlich zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet. Sie ist ebenso an Recht und Gesetz gebunden wie alle anderen Bürger. Um ihren vielfältigen Aufgaben gerecht werden zu können, verfügt sie jedoch über sehr weit reichende Befugnisse. Diese machen auch vor dem Privatleben der Bürger nicht immer halt und schließen zur Gefahrenabwehr auch Gewaltanwendung und Freiheitsentzug ein. Da Polizeibeamte Staatsdiener sind, können sie von den Machthabern in einem Unrechtsstaat, z. B. einer Diktatur, freilich auch zur Unterdrückung politischer Gegner missbraucht werden. Man spricht dann auch etwas irreführend von einem „Polizeistaat”.

Für Kinder und Jugendliche
verfasst von:
Roland Detsch

(© cpw, 2007)