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Polizei
Ganz egal, ob es im
Straßenverkehr gekracht hat, ob jemand überfallen oder ausgeraubt
worden ist oder sich in einer Notlage befindet – wann immer der
Notruf 110 gewählt wird, ist sie zur Stelle: Die Polizei, „dein
Freund und Helfer”, das „Auge des Gesetzes” oder der „Arm der
Gerechtigkeit”, wie es so schön heißt. Menschen haben Staaten
gegründet, um in Schutz und Sicherheit friedlich leben zu können.
Doch damit die Staatsgewalt überhaupt wirksam werden kann, sind
Vollzugskräfte notwendig, die die öffentliche Ordnung
aufrechterhalten und Recht und Gesetz Geltung verschaffen können. An
vorderster Front steht hier die Polizei. Schon die Bezeichnung sagt
vieles, denn sie leitet sich vom griechischen Wort politeia
ab, was etwa „Staatsverwaltung” bedeutet.
Die Polizei in Deutschland
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| In der Bundesrepublik Deutschland sind etwa
266 000 Vollzugsbeamte bei der Polizei beschäftigt. Die Hoheit
über die Polizei liegt bei den Regierungen der 16
Bundesländer. Zuständig für die Zusammenarbeit von Bund und
Ländern in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten sowie die
internationale Verbrechensbekämpfung ist allerdings das
Bundesinnenministerium. Außerdem gewährleistet der Bund die
Sicherheit an den Landesgrenzen und im Bahn- und Luftverkehr.
Aufgrund dieser Aufgabenverteilung gibt es in Deutschland
außer den 16 Länderpolizeien die Polizeibehörden des Bundes.
Diese sind das Bundeskriminalamt (BKA) und der
Bundesgrenzschutz (BGS). |
SCHUTZPOLIZEI (SCHUPO)
In Deutschland
unterscheidet man bei der regulären Polizei zwischen Schutzpolizei
und Kriminalpolizei. Zu den Aufgaben der Schutzpolizei (Schupo)
gehört der Streifendienst – zu Fuß, per Fahrrad, zu Pferd oder im
Streifenwagen. Die Beamten des Streifendienstes sind rund um die Uhr
unterwegs und halten die Augen offen. Weitere Einheiten der
Schutzpolizei sind die Verkehrspolizei, die Wasserschutzpolizei und
die Bereitschaftspolizei.
Verkehrspolizisten
überwachen die Einhaltung der Verkehrsvorschriften und überprüfen
den ordnungsgemäßen Zustand der Fahrzeuge. Sie regeln den Verkehr,
sichern Gefahrenstellen, begleiten Sondertransporte, leisten bei
Unfällen erste Hilfe und untersuchen die Unfallursachen. Sie
errichten Straßenkontrollen, bei denen sie Personalien und
Kraftfahrzeugpapiere überprüfen und auch Alkoholtests durchführen,
und sie führen Geschwindigkeitskontrollen durch. Polizeibeamte
erteilen außerdem in Kindergärten und Schulen Verkehrsunterricht und
bringen Kindern und Jugendlichen auf Verkehrsübungsplätzen richtiges
Verhalten im Straßenverkehr bei.
Für die Sicherheit
und Überwachung des Schiffsverkehrs auf den inländischen
Wasserstraßen, Seen und Küstengewässern sorgen die Schiffs- und
Sportbootkontrollen der Wasserschutzpolizei. Sie nehmen auch
Aufgaben im Natur- und Umweltschutz wahr. Für den Einsatz unter
Wasser gibt es Polizeitaucherstaffeln.
Die
Bereitschaftspolizei kommt bei Fahndungen, Durchsuchungen,
Großveranstaltungen und Katastrophen zum Einsatz. Und sie ist bei
der Vorbeugung gefragt, beispielsweise wenn es darum geht, bei
Demonstrationen Ausschreitungen zu verhindern.
Die Ausrüstung der Polizei
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| Polizisten haben für ihre Einsätze die
verschiedensten Fahrzeuge. Neben dem normalen
Funkstreifenwagen mit Blaulicht und Martinshorn gehören zum
Fuhrpark der Polizei Motorräder, gepanzerte Limousinen, so
genannte Befehlskraftwagen (das sind Kleintransporter, die
Polizeieinheiten zu Großeinsätzen bringen), vergitterte
Gefangenentransporter (im Volksmund als „Grüne Minna” oder
„Grüner Heinrich” bekannt), gepanzerte Sonderwagen, große
Gerätekraftwagen und fahrbare Wasserwerfer. Außerdem gibt es
Polizeihubschrauberstaffeln, die u. a. zur
Verkehrsüberwachung, zur Verbrecherjagd oder zur Suche nach
Vermissten eingesetzt werden. Manchmal verrichten Polizisten
ihren Dienst auch zu Pferd, etwa bei Streifen in Wäldern,
Stadtparks und unwegsamem Gelände. |
Die Ausrüstung der Schupo
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| Anders als die Kriminalpolizei und manche
verdeckt arbeitenden Sondereinheiten tragen Schutzpolizisten
in der Regel Uniform. Zu ihrer normalen Ausrüstung gehören
Pistole, Gummiknüppel, Reizstoffspray, Handschellen, Funkgerät
und Notizblock. Für besondere Einsätze etwa bei
Demonstrationen oder großen Veranstaltungen verfügt die
Bereitschaftspolizei über eine Ausstattung, die an eine
Ritterrüstung aus schlagfestem Kunststoff erinnert: Schutzhelm
mit Visier, Kinn- und Mundschützer, Atemschutzmaske und
Reizstoffschutzbrille für Tränengasangriffe,
Körperschutzweste, Arm- und Beinschützer, Springerstiefel,
langer Räum- und Abdrängstock, durchsichtiger Schutzschild. |
KRIMINALPOLIZEI (KRIPO)
Für die Aufklärung
schwerer Straftaten wie Raub und Mord ist die Kriminalpolizei
(Kripo) zuständig. Ihre Aufgabe ist es, die Täter aufzuspüren und
sie zu überführen, damit sie vor ein Gericht gestellt werden können.
Eine wichtige Rolle bei der Sammlung von Beweisen spielen die
Spezialisten der Spurensicherung. Sie machen am Tatort Finger- und
Fußabdrücke ausfindig, suchen nach Blutspuren und Geweberesten sowie
nach Hinweisen auf die verwendeten Waffen und Tatwerkzeuge. Die
Beamten der Kripo befassen sich aber auch mit Diebstahls-, Betrugs-,
Sexual- und Rauschgiftdelikten. Große Bedeutung haben sie zudem in
der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der
Wirtschaftskriminalität und der Kriminalität aus politischen
Beweggründen.
SPEZIALKOMMANDOS
Für besonders
gefährliche und anspruchsvolle Polizeiaufgaben gibt es
Sondertruppen. Wenn es etwa darum geht, gefährliche Berufsverbrecher
zu observieren (beobachten) oder Täter beim Rauschgifthandel oder
bei einer Schutzgelderpressung festzunehmen, sind die Mobilen
Einsatzkommandos (MEKs) gefordert. Die Beamten des MEK sind darauf
trainiert, verdeckt und unauffällig vorzugehen. Für die Bekämpfung
von Schwerstkriminellen, Gewaltverbrechern und Terroristen sind die
Spezialeinsatzkommandos (SEKs) zuständig. Zu den Aufgaben eines SEK
zählen u. a. die Festnahme bewaffneter Gewalttäter, die Beendigung
von Geiselnahmen und die Rettung von Menschen aus besonders
gefährlichen Lagen.
RECHTSSTAAT UND POLIZEISTAAT
Im demokratischen
Rechtsstaat ist die Polizei grundsätzlich zur Achtung der
Menschenrechte verpflichtet. Sie ist ebenso an Recht und Gesetz
gebunden wie alle anderen Bürger. Um ihren vielfältigen Aufgaben
gerecht werden zu können, verfügt sie jedoch über sehr weit
reichende Befugnisse. Diese machen auch vor dem Privatleben der
Bürger nicht immer halt und schließen zur Gefahrenabwehr auch
Gewaltanwendung und Freiheitsentzug ein. Da Polizeibeamte
Staatsdiener sind, können sie von den Machthabern in einem
Unrechtsstaat, z. B. einer Diktatur, freilich auch zur Unterdrückung
politischer Gegner missbraucht werden. Man spricht dann auch etwas
irreführend von einem „Polizeistaat”.
Für Kinder und
Jugendliche
verfasst von: Roland Detsch
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