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Recht und Gesetz
Willi hat zu seinem
15. Geburtstag ein nagelneues Mofa geschenkt bekommen. Sein Freund
Andi erklärt sich bereit, den Motor ein bisschen aufzufrisieren,
damit es schneller läuft. Dann will der zwölfjährige Pit aus der
Nachbarschaft unbedingt auch einmal fahren und kracht schon an der
nächsten Kreuzung in ein Auto. Zerrissene Hosen, Abschürfungen, ein
schrottreifes Mofa und ein kaputter Kotflügel – es hätte schlimmer
kommen können. Doch die Sache wird ein juristisches Nachspiel haben.
Denn aus rechtlicher Sicht handelt es sich hier nicht mehr nur um
Dummejungenstreiche, sondern um eine Reihe ernster
Ordnungswidrigkeiten und sogar Straftaten.
In solchen Fällen
leitet die Polizei die Sache an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese
erhebt „im Namen des Volkes” Anklage. Um sich seinen Schadensersatz
zu sichern, kann der Autofahrer zusätzlich zivilrechtlich Anzeige
erstatten.
Zuständig ist in
jedem Fall das Jugendgericht, da alle Beteiligten unter 18 Jahre alt
sind. Am schlimmsten wird es Willi treffen. Da er sein Mofa
aufmotzen ließ, ist sein Versicherungsschutz erloschen. Als Halter
des Mofas hat er sich überdies der Beihilfe zum Fahren ohne
Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz, der Beihilfe zur
Sachbeschädigung an dem Auto und der Beihilfe zur Körperverletzung
an Pit schuldig gemacht. Da Pit mit seinen zwölf Jahren noch
strafunmündig ist, hat für ihn der Unfall die geringsten Folgen. Das
Zivilgericht wird aber darauf achten, dass er oder seine Eltern sich
an den Kosten für die Schäden am Mofa und am Auto beteiligen. Auch
gegen den 15-jährigen Andi wird die Staatsanwaltschaft ermitteln,
und zwar wegen Beihilfe zum Fahren ohne Versicherungsschutz sowie
wegen Beihilfe zur Sachbeschädigung und Körperverletzung. Das
Verfahren wird aber vermutlich eingestellt werden, da sich eine
Schuld nur schwer nachweisen lässt. Bei allen dreien müssten die
Eltern haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten.
Grundlage aller
Anklagepunkte sind Recht und Gesetz.
RECHT STATT RACHE
Die Verwandtschaft
von Wörtern wie Recht, richten, richtig, gerecht, Gericht, aufrecht
und aufrichten deutet schon darauf hin, worum es geht. Das Recht ist
die Gesamtheit der Regeln, die den Mitgliedern der Gesellschaft ein
bestimmtes Verhalten vorschreiben.
Das Wort Gesetz wird
als Überbegriff für die verbindliche Ordnung eines Gemeinwesens
verwendet. Das Gesetz besteht aus einer Fülle von
Einzelvorschriften, die man als Gesetze bezeichnet. Jedes einzelne
Gesetz ist die rechtliche Regelung eines Teilbereichs des
gesellschaftlichen Lebens. Im demokratischen Staat sind die Gesetze
das Ergebnis von Beratungen und Abstimmungen im Parlament.
Ziel von Recht und
Gesetz ist es, Auseinandersetzungen zu verhindern oder zu
schlichten, um ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten. Die
Achtung und Befolgung der Gebote und Verbote, der Rechte und
Pflichten werden von staatlichen Instanzen wie Behörden, Polizei und
Gerichten (Justiz) überwacht. Sie verkörpern die Staatsgewalt.
Sozusagen als „Arm des Gesetzes” können sie das Recht notfalls mit
Zwang durchsetzen, sofern sie dabei nicht gegen Menschen- und
Bürgerrechte, also die Grundrechte, verstoßen.
Zur Wahrung seiner
Rechte hat der Bürger die Möglichkeit, den „Rechtsweg” zu
beschreiten, also sich an das Gericht zu wenden. Geschichtlich
betrachtet hat das Recht somit die private Rache und das Recht des
Stärkeren ersetzt. Menschen haben nämlich deshalb Staaten gegründet,
um in Schutz und Sicherheit von Recht und Gesetz friedlich leben zu
können. Aufgaben und Organisation des Staates werden durch Staats-
und Verfassungsrecht geregelt. Das Völkerrecht dient der
Friedenssicherung zwischen den Staaten.
SITTE UND TRADITIONALES RECHT
Recht und Gesetz im
beschriebenen Sinn sind Erscheinungen der Neuzeit. Solange die
Gemeinschaften, in denen die Menschen zusammenlebten, klein und
überschaubar waren, bestimmten die alten, seit Generationen
vererbten Gewohnheiten das Recht: wer was in der Familie oder Sippe
zu sagen hatte, was jeder zu tun und zu lassen hatte, wie man sich
die Arbeit teilte. All diese Gewohnheiten und Regeln hatten sich im
Laufe längerer Zeiträume als zweckmäßig herausgestellt. Und indem es
die Alten immer wieder an die Jungen weitergaben, wurde es zur
Überlieferung, zur Tradition. Bei der Bestrafung von
Regelverletzungen griff man oft zur Selbsthilfe, zu der manchmal
auch die Blutrache gehörte. Recht war damals vor allem
Gewohnheitsrecht.
GÖTTLICHES RECHT
In alter Zeit war
die Vorstellung völlig fremd, dass Recht vom Menschen gemacht werden
könnte. Als Ursprung allen Rechts galt die göttliche Weltordnung.
Gesetzgeber konnte entweder nur ein Gott selbst sein oder jemand,
der von Gott auserwählt war und seinen Befehlen gehorchte. Die
Herrscher auf Erden hatten lediglich die Aufgabe, dieses göttliche
Recht, das bei Bedarf immer wieder neu gefunden werden musste, zu
bewahren, durchzusetzen und notfalls wiederherzustellen.
So kam es, dass
sich Rechtsvorschriften jahrhundertelang kaum änderten. Und wenn,
dann wurden sie nur sehr vorsichtig an neue Lebensbedingungen
angepasst, stets mit Rücksicht auf das überlieferte Recht. Dies
funktionierte bestens, solange in Europa alle Menschen im selben
Glauben vereint waren. Doch das änderte sich schlagartig, als sich
im 16. Jahrhundert die Kirche in eine katholische und eine
protestantische spaltete und die alte Ordnung eines gemeinsamen
christlichen Reichs in blutigen Religionskriegen zerbrach.
MACHBARES RECHT
Neue Staaten
entstanden. Und um in ihnen wieder Ruhe und Frieden herzustellen,
nahmen die Herrscher das Recht nun selbst in die Hand. Sie warfen
das traditionelle Recht zwar nicht völlig über Bord, aber zu ihrer
Rolle als Souveräne, also als unumschränkte Herrscher, gehörte
eigene Rechtssetzung und Rechtsprechung. Damit veränderte sich das
Verhältnis von Recht und Staat grundlegend. Recht wurde im wahrsten
Sinne des Wortes machbar – und es konnte für politische Ziele
eingesetzt werden. Von nun an stand die Politik über dem Recht und
nicht mehr umgekehrt. Doch da gab es ein kleines Problem: Dass
göttliches Recht gerecht war, stand für gute Christen außer Zweifel.
Doch wie verhielt es sich mit dem „positiven Recht”? Das kommt vom
lateinischen Wort positus, „gesetzt” und bedeutet Recht, das
vom Menschen gesetzt wird, also Gesetz. War dieses positive Recht
ebenfalls gerecht?
NATÜRLICHES RECHT
Im Zeitalter der
Aufklärung bot sich das Naturrecht als neue Richtschnur für das
positive Recht an. „Aufklärung” nennt man eine geistige Bewegung im
17. und 18. Jahrhundert, die den Menschen sozusagen aus der
Dunkelheit jahrhundertelanger Unwissenheit und Gottesgläubigkeit in
das Licht von Wissen und Vernunft führen wollte. „Alles in der
Natur, sowohl in der leblosen als auch in der belebten Welt,
geschieht nach Regeln”, schrieb der deutsche Philosoph Immanuel Kant
(1724-1804). Von nun an sollte also das Naturrecht die Leitlinie für
das menschliche Verhalten sein, und dieses Naturrecht konnte man mit
Hilfe der natürlichen Vernunft erkennen. Das bot den Herrschern
freilich viel Freiraum zu tun, was sie persönlich für richtig
hielten – oder was ihnen persönlich nützte.
RECHT IM DIENSTE DES MENSCHEN
Die Frage der
Gerechtigkeit klärte sich von selbst, als die Völker Ende des 18.
Jahrhunderts begannen, gegen ihre Rechtlosigkeit unter der
Herrschaft von König und Adel aufzubegehren. „Freiheit, Gleichheit,
Brüderlichkeit” und Menschenrechte für alle – so lauteten die neuen
Grundsätze des Naturrechts nun im bürgerlichen Zeitalter, in jener
Zeit also, in der das Bürgertum die Macht übernommen hatte oder
wenigstens auf dem besten Wege dazu war. Das Recht wurde von nun an
in den Dienst des Menschen gestellt, und zwar in den Dienst eines
jeden Einzelnen zur Sicherung seiner Freiheit und Menschenwürde. Die
Gesetzgebung kam in die Zuständigkeit der Parlamente, die gewählten
Volksvertretungen, und das ist bis heute noch so.
SIEGESZUG DES POSITIVEN RECHTS
Um den raschen
gesellschaftlichen Wandel in geordnete Bahnen zu lenken, war eine
Fülle neuer rechtlicher Regelungen notwendig. Zusätzlichen Schub
bekam das Ganze durch die industrielle Revolution: Sie krempelte die
gesamte Gesellschaft um, brachte ein völlig neues, ungezügeltes
Wirtschaftsleben hervor und sorgte für nie gekannte
Ungerechtigkeiten. All dem musste man nun mit Recht und Gesetz
beikommen. Der Regelungsbedarf der modernen Industriegesellschaft
ist bis heute nahezu unerschöpflich geblieben.
Für Kinder und
Jugendliche
verfasst von: Roland Detsch
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