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Regierung
In grauer Vorzeit
war die Sache noch einfach. Ähnlich wie im Tierreich schwang sich
auch bei den Menschen der Stärkste, Geschickteste oder Schlauste zum
Anführer der Gruppe auf. Als Oberhaupt, Häuptling oder Herr hatte er
das Sagen. Um die Ausübung seiner Herrschaft vor Rivalen zu sichern,
suchte er sich Unterstützung. Dazu wählte er aus seinen Untertanen
die treuesten aus und ließ sie an seiner Macht und seinem Glanz
teilhaben. Vielleicht hörte er auf ihren Rat, vielleicht auch nicht,
vielleicht ließ er sie sogar ein bisschen mitregieren. Die letzte
Entscheidung darüber, was seine Untertanen zu tun und zu lassen
hatten, ließ er sich aber nicht nehmen. Im Laufe der
Menschheitsgeschichte hat sich aus dieser Art der Alleinherrschaft
die Monarchie (Königtum) entwickelt. Die Getreuen des Königs
bildeten den bevorrechtigten Adel. Teilten sich König und Adel die
Macht, nannte man diese Regierungsform auch Aristokratie
(„Herrschaft der Besten”). So oder so, die große Masse des Volkes
hatte jahrhundertelang kein Mitspracherecht. Die Zeiten haben sich
inzwischen geändert.
Die Regierung ist
die Führungsspitze eines Staates, bestehend aus einem Regierungschef
und seinen Ministern. Regierungschef ist je nach Staatsform ein
Monarch, ein Staatspräsident oder ein Ministerpräsident (der auch
Bundeskanzler oder Premierminister heißen kann). Im demokratischen
Staat wird die Regierung meist vom Parlament gewählt oder zumindest
bestätigt, manchmal auch vom Volk, und sie kann auch wieder
abgewählt werden. In Diktaturen dagegen liegt die Regierung fest in
einer Hand oder in den Händen einiger weniger und kann nicht
abgewählt werden.
HERRSCHAFT MIT ZUSTIMMUNG DES VOLKES
Zwar gibt es
weltweit immer noch viel zu viele Länder, in denen Einzelne die
Regierung in Form einer Gewaltherrschaft ausüben. Doch in den
meisten Ländern hat sich das Volk inzwischen die Regierungsgewalt
erobert. Wo dies der Fall ist, spricht man von Demokratie
(„Herrschaft des Volkes”). Dass aber in großen Staaten mit Millionen
von Menschen nicht ein jeder regieren kann, leuchtet ein. Deshalb
wählt sich das Volk seine Vertreter in ein Parlament, die danach
wiederum eine Regierung wählen (in einigen Staaten werden die
Regierungschefs auch direkt vom Volk gewählt). Deshalb ist heute,
wenn von Demokratie die Rede ist, auch weniger eine „Herrschaft des
Volkes” gemeint als eine „Herrschaft mit Zustimmung des Volkes”.
Um alle Probleme
bewältigen zu können, sucht sich der Regierungschef fähige Leute
zusammen, die ihn bei seiner Arbeit unterstützen sollen, und ernennt
sie zu Ministern seiner Regierung. Regierungschef und Minister
bilden zusammen das Kabinett, wie man die Regierungen von Staaten
und Bundesländern auch häufig bezeichnet.
NICHTS GEHT OHNE ERLAUBNIS
Da in einer
parlamentarischen Demokratie die Regierung von den Vertretern des
Volkes eingesetzt wird, kann sie hinterher natürlich nicht machen,
was sie will. Sie könnte nämlich jederzeit auch wieder abberufen
werden. Für alles, was sie vorhat, muss sie sich deshalb erst eine
Erlaubnis holen. Jedes Mal, wenn die Regierung eine Maßnahme
beabsichtigt, muss sie erst dem Parlament einen entsprechenden
Vorschlag zur Diskussion vorlegen. Wenn bei der Schlussabstimmung im
Parlament eine Mehrheit damit einverstanden ist, kann der Vorschlag
zum Gesetz werden, an das sich alle Bürger und natürlich auch die
Regierung halten müssen. Denn allein das Parlament hat durch den
Willen des Wahlvolkes die gesetzgebende Gewalt (Legislative) im
Staat erhalten.
DER ARM DES GESETZES
Die Umsetzung der
Gesetze in die Tat muss wiederum die Regierung in die Wege leiten.
Denn die Regierung hat durch den Willen der Volksvertreter die
ausführende Gewalt (Exekutive) im Staat übertragen bekommen. Um
ihren Gesetzen und Maßnahmen Geltung zu verschaffen, bedient sich
die Regierung eines riesigen Verwaltungsapparates mit den
Ministerien an der Spitze. Dieser Apparat besteht aus Behörden und
Ämtern mit einem Heer von Beamten und Angestellten, deren Wirken und
Aufsicht bis ins letzte Dorf und in die hintersten Winkel des Landes
reichen.
REGIERUNGSCHEF –
EIN AMT MIT VIELEN NAMEN
Den Bundeskanzler
(kurz: Kanzler) kennt wahrscheinlich jeder. In allen Zeitungen sind
Bilder von ihm. Und ständig ist er im Fernsehen zu sehen, wie er
gerade Interviews gibt, Reden hält, Staatsmänner aus fremden Ländern
empfängt oder besucht. Der Bundeskanzler ist in Deutschland der
Regierungschef. Auch Österreich hat einen Bundeskanzler. In anderen
Staaten nennt man den Regierungschef auch Ministerpräsident oder
Premierminister. Dort, wo die Regierungschefs vom Volk direkt
gewählt werden wie etwa in den USA oder in Frankreich, heißen sie
Präsident.
Der Regierungschef
hat zweifellos das mächtigste Amt im Staat. Zwar gelten in den
meisten parlamentarischen Demokratien die Staatspräsidenten (in
Deutschland und Österreich der Bundespräsident) oder – wo es sie
noch gibt – die Monarchen als Staatsoberhäupter. Doch in
Wirklichkeit beschränken die sich auf die Rolle unparteiischer
Vertreter ihrer Länder. In die Politik greifen sie kaum ein.
Auch in Deutschland
gibt es Ministerpräsidenten. Doch sie bilden die Spitzen der
Landesregierungen. Denn Deutschland ist eine Bundesrepublik aus 16
Bundesländern, von denen jedes ein eigenes Parlament und eine
Regierung hat. Ebenso ist es in der Bundesrepublik Österreich, wo
die Chefs der Landesregierungen Landeshauptmänner heißen.
Zur besseren
Verwaltung sind die deutschen Bundesländer noch einmal in
Regierungsbezirke untergliedert, mit je einer eigenen Regierung und
einem Regierungspräsidenten an der Spitze. Miniregierungen mit
angegliederten Verwaltungseinheiten existieren darüber hinaus auf
der Ebene der kreisfreien Städte, Landkreise und Gemeinden.
Die Schweizer
Regierung ist der Bundesrat, der sich aus sieben Ministern
zusammensetzt. Einen Regierungschef gibt es dort nicht. Alle
Bundesräte sind gleichberechtigt. Abwechselnd vertritt jeder von
ihnen ein Jahr lang als Bundespräsident die Schweiz nach außen.
DER BUNDESKANZLER –
STAR IN PARTEI UND REGIERUNG
Der Bundeskanzler,
der übrigens durchaus auch eine Frau sein kann, wird vom Bundestag
(in Österreich heißt das entsprechende Parlament Nationalrat)
gewählt. Er gehört der Partei an, die bei der Bundestagswahl die
meisten Wählerstimmen erhalten hat und nun im Bundestag die Mehrheit
der Abgeordneten stellt (Regierungspartei). Reicht es nicht für eine
eigene Mehrheit, so müssen sich vor der Regierungsbildung mehrere
Parteien zu einem Bündnis zusammenschließen (Regierungskoalition)
und sich auf einen gemeinsamen Kanzler einigen. In der Regel ist
jedoch schon vor den Wahlen klar, welchen Kandidaten jede Partei im
Falle ihres Sieges zum Kanzler küren wird. Ja, heutzutage hat man
bisweilen sogar den Eindruck, bei den Bundestagswahlen ginge es
gleich um die Wahl des Kanzlers, was ja gar nicht der Fall ist.
DIE MINISTER
Der Bundeskanzler
steht einem Kabinett aus Ministerinnen und Ministern vor, von denen
jede bzw. jeder einen Aufgabenbereich, ein so genanntes Ressort,
betreut, manchmal auch mehrere. Diese können je nach Bedarf
eingerichtet oder wieder abgeschafft werden. Die wichtigsten
Ministerien, die man in fast allen Staaten der Welt findet, sind:
Außenministerium (in Deutschland: Auswärtiges Amt),
Innenministerium, Verteidigungsministerium, Finanzministerium und
Justizministerium. Daneben gibt noch viele weitere, etwa für
Wirtschaft, Arbeit und Soziales, Gesundheit und soziale Sicherung,
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft, Familie, Bildung und Forschung,
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung usw.
DISZIPLIN UND KOMPETENZ
Die
Regierungsmitglieder treffen sich in der Regel einmal pro Woche zur
Kabinettssitzung. Dort informieren sie sich gegenseitig über ihre
Arbeit, diskutieren Probleme und suchen nach Antworten auf dringende
politische Fragen – und zwar möglichst einhellige Antworten (man
nennt das Regierungsdisziplin). Als Chef der Regierung gibt der
Bundeskanzler dabei die politische Richtung vor und kann in
Streitfällen auch ein Machtwort sprechen (das ist die
Richtlinienkompetenz).
Nach Ablauf der so
genannten Legislaturperiode des Bundestages (vier Jahre) finden
Neuwahlen statt. Und je nachdem, wie zufrieden die Bürger mit der
Arbeit von Regierung und Regierungsparteien waren, haben diese die
Chancen auf eine Wiederwahl, oder andere Parteien mit einem anderen
Kanzler und anderen Ministern kommen zum Zug.
Die Helfer der Regierung
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| Die meisten Minister sind vor allem Politiker
und nicht Fachleute für komplizierte Einzelprobleme. Sie sind
deshalb auf Hilfe angewiesen. Wo ihnen der nötige Sachverstand
fehlt, holen sie sich Rat von den vielen, vielen Experten, die
hauptberuflich in den Ministerien arbeiten. Allein das
Bundeskanzleramt, die deutsche Regierungszentrale, beschäftigt
fast 500 Angestellte, die den Bundeskanzler bei seiner Arbeit
unterstützen. Zusammen mit den Mitarbeitern in den Ministerien
kommen leicht einige Tausend Personen zusammen, die für die
Regierung der Bundesrepublik Deutschland tätig sind. |
Für Kinder und
Jugendliche
verfasst von: Roland Detsch
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