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Verfassung
„Folgende Wahrheiten
erachten wir als selbstverständlich: dass alle Menschen gleich
geschaffen sind; dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen
unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind; dass dazu Leben,
Freiheit und Streben nach Glück gehören; dass zur Sicherung dieser
Rechte Regierungen unter den Menschen eingerichtet werden, die ihre
rechtmäßige Macht aus der Zustimmung der Regierten herleiten; dass
es das Recht des Volkes ist, eine Regierung zu ändern, abzuschaffen
oder zu ersetzen, wenn sie sich für diese Zwecke als schädlich
erweist …”
So lautet der Kern
der Erklärung, mit der sich die 13 Kolonien in Nordamerika am 14.
Juli 1776 von England und seinem König lossagten. Damit wurden zum
ersten Mal die Menschenrechte und die Verantwortlichkeit der
Regierung gegenüber dem Volk schriftlich niedergelegt. Doch es
musste erst noch ein blutiger Befreiungskrieg ausgefochten werden,
der Amerikanische Unabhängigkeitskrieg, bevor es so weit war: 1787
bekamen die neu gegründeten Vereinigten Staaten von Amerika die
erste geschriebene, umfassende und demokratische Verfassung in der
Menschheitsgeschichte. Sie baute auf den Grundsätzen der
Unabhängigkeitserklärung auf und sollte allen freiheitsliebenden
Völkern der Welt zum Vorbild werden. Am 14. Juli 1789 fiel der
Startschuss zur Französischen Revolution. „Freiheit, Gleichheit,
Brüderlichkeit”, mit dieser Parole erhob sich das Volk gegen seine
Unterdrückung durch den König. Das war der Anfang vom Ende der alten
Ordnung in Europa. Vorbei waren die Zeiten, in denen die Regierung
allein in den Händen adliger und kirchlicher Machthaber lag. In den
folgenden 150 Jahren eroberte sich das Volk in den meisten Ländern
Europas Stück für Stück die Herrschaftsgewalt und führte
parlamentarische, demokratische Regierungsformen ein.
SPIELREGELN FÜR
STAATSGEWALT UND BÜRGER
Aus Angst, dass die
gewählten Volksvertreter und Regierungen ihre Machtstellung
missbrauchten, führte man in den meisten demokratischen
Rechtsstaaten Verfassungen ein. Dabei handelt sich um Urkunden, in
denen die allgemein gültigen Grundsätze über den Aufbau des Staates,
die Machtverhältnisse, die Verteilung der Gewalt und die
unantastbaren Menschenrechte geschrieben stehen. Verfassungen
enthalten die Regeln, nach denen sich das politische Leben abspielt,
und benennen die Aufgaben und Ziele des Staates. Sowohl die Bürger
als auch die Staatsorgane müssen sich an die Verfassung halten, vor
allem die gesetzgebende Gewalt (Legislative) und die richterliche
Gewalt (Judikative): Parlamente und Gerichte. Denn alles Recht, das
im Staat in Form von Gesetzen neu geschaffen wird, und alles Recht,
das vor Gericht gesprochen wird, muss sich an die Grundsätze der
Verfassung halten. Ansonsten ist es von vornherein nichtig. In den
meisten Staaten wacht ein eigens eingerichtetes Verfassungsgericht
darüber, dass Recht und Gesetz verfassungsgemäß ist.
Das Bundesverfassungsgericht
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| In Deutschland kann jeder Bürger, der sich
ungerecht behandelt fühlt, beim Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einreichen. Dieses höchste
Gericht im Staat erhebt Einspruch, falls tatsächlich eine
Verfassungsverletzung vorliegt. Da die obersten Richter aber
keine Zwangsmittel zur Änderung von Gesetzen haben, sind sie
auf Einsicht und guten Willen der verantwortlichen Politiker
angewiesen. Andererseits ist dadurch sichergestellt, dass die
Verfassungsrichter nicht selbst Politik machen - oder sich
womöglich sogar zur Herrschaft aufschwingen. |
MENSCHLICHES UND NATÜRLICHES RECHT
Verfassungsrecht ist
zwar dem gesetzten Recht grundsätzlich übergeordnet. Aber es soll
die Politik nicht ausschalten, sondern ihr nur einen Rahmen stecken.
Da die Verfassungen ja nicht von Gott gegeben, sondern von Menschen
gemacht wurden, handelt es sich letztlich ebenfalls nur um gesetztes
Recht. Deshalb können sie auch geändert, ergänzt oder modernisiert
werden. Um zu verhindern, dass andauernd an den Verfassungen
herumgebastelt wird, sind aber hohe Hürden zur Durchsetzung von
Änderungen vorgesehen. Unabänderbar bleiben allerdings die in den
Verfassungen garantierten Grundrechte, allen voran die
Menschenrechte. Denn sie entspringen dem Naturrecht. Und das ist
mindestens genauso heilig wie göttliches Recht, weil es dem Menschen
nicht von Menschen, sondern von Natur aus mitgegeben wurde.
Wegbereiter des
Verfassungsgedankens war England, wo dem König schon im Mittelalter
die ersten Rechte abgetrotzt wurden. Aber ausgerechnet
Großbritannien besitzt bis heute noch keine richtige Verfassung. Die
Rechte der Bürger, ihr Verhältnis zum Staat und die Beziehungen der
Staatsorgane untereinander werden nur durch eine lose Sammlung aus
geschriebenen Gesetzen und Gewohnheitsrechten geregelt.
Die Weimarer Verfassung
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| Die erste demokratische Verfassung von
längerer Dauer in Deutschland war die Weimarer Verfassung. Sie
wurde am 6. Februar 1919 verabschiedet und war im Prinzip bis
zum Ende des 2. Weltkrieges 1945 gültig. Allerdings hatte sie
Adolf Hitler kurz nach seiner Machtübernahme schon 1933 in
entscheidenden Teilen außer Kraft gesetzt. |
MARKENZEICHEN „GRUNDGESETZ”
Die Verfassung der
Bundesrepublik Deutschland heißt Grundgesetz. Ursprünglich sollte
dieser Name signalisieren, dass es sich dabei nur um eine vorläufige
Verfassung handelte, die nur bis zur deutschen Wiedervereinigung
gelten sollte. Denn entstanden ist das Grundgesetz, als Deutschland
nach dem verlorenen 2. Weltkrieg zweigeteilt war: in einen
Rechtsstaat im Westen und einen Unrechtsstaat im Osten.
Das Grundgesetz,
das am 24. Mai 1949 in Kraft trat und die Bundesrepublik Deutschland
begründete, war auf Wunsch und unter Aufsicht der Westalliierten
entstanden. So nannten sich die ehemaligen Kriegsverbündeten USA,
Großbritannien und Frankreich, die gemeinsam das westliche
Deutschland besetzt hielten. Da sie allesamt Demokratien waren,
wollten sie auch in Deutschland einen demokratischen und sozialen
Rechtsstaat errichtet sehen. Auf besonderen Wunsch der USA sollte in
Deutschland Föderalismus herrschen. Darunter versteht man die
Ordnung eines Bundesstaates aus politisch einflussreichen
Bundesländern mit eigenen Landesverfassungen, Landesparlamenten und
Landesregierungen. All diese Vorgaben sind im Grundgesetz
berücksichtigt.
Der Name
Grundgesetz wurde übrigens auch nach der deutschen Wiedervereinigung
1990 beibehalten. Vielleicht auch deshalb, weil er weltweit zu einer
Art Markenzeichen für eine gut funktionierende rechtsstaatliche
Verfassung geworden ist.
Auch das Grundgesetz verändert sich
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| In den ersten 50 Jahren seit seiner Verkündung
sind den ursprünglich 146 Artikeln des Grundgesetzes, der
Verfassung der Bundesrepublik, fast 50 Änderungsgesetze
gefolgt. Und das, obwohl für eine Verfassungsänderung eine
Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig ist. 1999 hatten
nur noch 85 Artikel ihre ursprüngliche Fassung. Dies beweist
aber nur, dass das Grundgesetz eine sehr lebendige Verfassung
ist. |
MENSCHENRECHTE UND DEMOKRATIE
Nach den
Menschenrechtsverletzungen während des Dritten Reiches wurden die
Grundrechte (Artikel 1-19) bewusst an den Anfang des Grundgesetzes
gestellt. Die wichtigsten sind: das Recht auf Menschenwürde, auf
freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Gleichberechtigung von
Männern, Frauen, Rassen und Religionen sowie die Gewissens-,
Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit. Der
Artikel 1 des Grundgesetzes lautet:
(1) Die Würde des
Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche
Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des
Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die Grundrechte
binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar
geltendes Recht
Artikel 20 des
Grundgesetzes beschreibt den Staat:
(1) Die
Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat.
(2) Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und
Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner,
unmittelbarer, freier und gleicher Wahl gewählt. Sie sind Vertreter
des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur
ihrem Gewissen unterworfen.
Der Verfassungsschutz
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| In Deutschland wurden eigene Behörden zum
Schutz vor Angriffen auf die freiheitlich-demokratische
Grundordnung geschaffen. Das Bundesamt und die Landesämter für
Verfassungsschutz beschäftigen Agenten, die Personen und
Organisationen mit staatsfeindlichen Zielen aufspüren und
beobachten. Ferner sollen sie die Machenschaften ausländischer
Geheimdienste unterbinden. |
Für Kinder und
Jugendliche
verfasst von: Roland Detsch
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