ABC-Waffen
Sammelbezeichnung für atomare, biologische und chemische
Kampfmittel.
In Raketen transportierte oder von Flugzeugen
abgeworfene atomare Sprengkörper (Kern-, Nuklear- oder Atomwaffen),
bei denen die Explosion durch Spaltung von Uran-235- oder
Plutoniumkernen, durch Verschmelzung von Tritium- oder
Deuteriumkernen zu Helium (Wasserstoffbombe) und in einer dritten
Variante durch Zündung von Lithiumdeuterid und Uran 238 durch
Uran 235 (Dreiphasenbombe) ausgelöst wird. Atomare
Sprengkörper entfalten ihr Zerstörungspotential durch ungeheure
Druckwellen (50 Prozent), Hitze (35 Prozent) und
radioaktive Strahlung (15 Prozent). Die noch in der Entwicklung
befindliche Neutronenbombe soll durch Reduktion der Druckwellen und
Erhöhung der radioaktiven Zerstörungskraft (80 Prozent) zur
Minderung des Sachschadens bei der Zündung beitragen.
Biologische
Kampfmittel (auch B-Waffen) werden in der Regel von Flugzeugen oder
Raketen freigesetzt. Die wesentlichen Bestandteile dieser
Kampfstoffe sind Toxine (z. B. Botulin, Ricin), Viren
(z. B. Ebola, siehe Tropenmedizin) oder Bakterien
(z. B. Milzbrand, Cholera). Nach der Genfer Konvention
(Protokoll vom 17. Juni 1925) ist der militärische Einsatz von
biologischen Kampfmitteln verboten. Dessen ungeachtet wurde in
vielen Ländern mit größerem Militärpotential auf diesem Gebiet
weitergeforscht und entwickelt. Im März 1975 trat das
B-Waffen-Abkommen in Kraft, das die Entwicklung, Herstellung und
Lagerung von biologischen Waffen verbietet und deren Vernichtung
regelt. Das Abkommen wird durch den Vertrag über das „Verbot der
Umweltkriegsführung" (seit 1978 in Kraft) untermauert.
Chemische
Kampfstoffe (auch C-Waffen), die entweder versprüht, in Behältern
verschossen oder aus Flugzeugen abgeworfen werden, sind gasförmig
und schädigen teilweise mit tödlicher Wirkung Haut, Augen, Lungen
und Nerven. Zur sicheren Lagerung bestehen sie häufig aus zwei
relativ harmlosen chemischen Komponenten, die erst durch Mischung
bei der Explosion ihre schädigende Wirkung entfalten (binäre
Kampfstoffe). Nach dem Genfer Protokoll (siehe oben) werden C-Waffen
und ihr Einsatz geächtet. Seit den siebziger Jahren bemüht sich
eine internationale Abrüstungskonferenz in Genf um eine
völkerrechtlich verbindliche Konvention zum Verbot von C-Waffen.
Siehe
auch chemische und biologische Kriegsführung;
Atomwaffensperrvertrag; internationale Abrüstung
Verfasst von:
Roland Detsch
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