ABC-Waffen
Sammelbezeichnung für atomare, biologische und
chemische Kampfmittel. In Raketen transportierte oder von Flugzeugen
abgeworfene atomare Sprengkörper (Kern-, Nuklear- oder Atomwaffen),
bei denen die Explosion durch Spaltung von Uran-235- oder
Plutoniumkernen, durch Verschmelzung von Tritium- oder
Deuteriumkernen zu Helium (Wasserstoffbombe) und in einer dritten
Variante durch Zündung von Lithiumdeuterid und Uran 238 durch Uran
235 (Dreiphasenbombe) ausgelöst wird. Atomare Sprengkörper entfalten
ihr Zerstörungspotential durch ungeheure Druckwellen (50 Prozent),
Hitze (35 Prozent) und radioaktive Strahlung (15 Prozent). Die noch
in der Entwicklung befindliche Neutronenbombe soll durch Reduktion
der Druckwellen und Erhöhung der radioaktiven Zerstörungskraft (80
Prozent) zur Minderung des Sachschadens bei der Zündung beitragen.
Biologische Kampfmittel (auch B-Waffen) werden
in der Regel von Flugzeugen oder Raketen freigesetzt. Die
wesentlichen Bestandteile dieser Kampfstoffe sind Toxine (z. B.
Botulin, Ricin), Viren (z. B. Ebola, siehe Tropenmedizin) oder
Bakterien (z. B. Milzbrand, Cholera). Nach der Genfer Konvention
(Protokoll vom 17. Juni 1925) ist der militärische Einsatz von
biologischen Kampfmitteln verboten. Dessen ungeachtet wurde in
vielen Ländern mit größerem Militärpotential auf diesem Gebiet
weitergeforscht und entwickelt. Im März 1975 trat das
B-Waffen-Abkommen in Kraft, das die Entwicklung, Herstellung und
Lagerung von biologischen Waffen verbietet und deren Vernichtung
regelt. Das Abkommen wird durch den Vertrag über das
„Verbot der
Umweltkriegsführung” (seit 1978 in Kraft) untermauert.
Chemische Kampfstoffe (auch C-Waffen), die entweder versprüht, in
Behältern verschossen oder aus Flugzeugen abgeworfen werden, sind
gasförmig und schädigen teilweise mit tödlicher Wirkung Haut, Augen,
Lungen und Nerven. Zur sicheren Lagerung bestehen sie häufig aus
zwei relativ harmlosen chemischen Komponenten, die erst durch
Mischung bei der Explosion ihre schädigende Wirkung entfalten
(binäre Kampfstoffe). Nach dem Genfer Protokoll (siehe oben) werden
C-Waffen und ihr Einsatz geächtet. Seit den siebziger Jahren bemüht
sich eine internationale Abrüstungskonferenz in Genf um eine
völkerrechtlich verbindliche Konvention zum Verbot von C-Waffen.
Verfasst von:
Roland Detsch
(© cpw)
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