Aktienoptionen
(Stock Options)

Fachausdruck für das Recht, entweder im Rahmen eines Optionsgeschäfts oder als Inhaber einer Optionsanleihe bzw. einer Wandelanleihe innerhalb einer bestimmten Frist (Laufzeit) vom Optionsverkäufer (Stillhalter) eine bestimmte Menge von Aktien (Basiswert) zu einem bestimmten Preis (Basispreis) zu kaufen (Kaufoption, Call) oder diese einem Optionskäufer zu verkaufen (Verkaufsoption, Put).

Zur Steigerung der Motivation und zur Bindung von strategischem Know-how werden in jungen Wachstumsunternehmen zunehmend so genannte Stock-Option-Modelle eingeführt, die vornehmlich den Mitarbeitern Bezugsrechte auf Aktien des eigenen Unternehmens gewähren. Das Bezugs- oder auch Optionsrecht räumt seinem Inhaber die Möglichkeit ein, innerhalb einer vorgegebenen Ausübungsfrist eine vom Arbeitgeber bestimmte Anzahl von Aktien zu einem fest vereinbarten Preis (strike price) zu erwerben. Die Bezugsrechte werden dabei ohne oder mit nur geringem anfänglichen Kapitaleinsatz vermittelt, so dass der Halter unmittelbar vom Erfolg des Unternehmens profitiert, wenn dieses später als Aktiengesellschaft an die Börse geht. Je erfolgreicher der Börsengang, desto größer das Gewinnpotential, da der strike price in der Regel deutlich unter dem an der Börse gehandelten Wert liegt.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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