Aktienoptionen
(Stock Options)
Fachausdruck
für das Recht, entweder im Rahmen eines Optionsgeschäfts oder
als Inhaber einer Optionsanleihe bzw. einer Wandelanleihe
innerhalb einer bestimmten Frist (Laufzeit) vom Optionsverkäufer
(Stillhalter) eine bestimmte Menge von Aktien (Basiswert) zu einem
bestimmten Preis (Basispreis) zu kaufen (Kaufoption, Call) oder
diese einem Optionskäufer zu verkaufen (Verkaufsoption, Put).
Zur
Steigerung der Motivation und zur Bindung von strategischem
Know-how werden in jungen Wachstumsunternehmen zunehmend so
genannte Stock-Option-Modelle eingeführt, die vornehmlich den
Mitarbeitern Bezugsrechte auf Aktien des eigenen Unternehmens
gewähren. Das Bezugs- oder auch Optionsrecht räumt seinem
Inhaber die Möglichkeit ein, innerhalb einer vorgegebenen
Ausübungsfrist eine vom Arbeitgeber bestimmte Anzahl von Aktien
zu einem fest vereinbarten Preis (strike price) zu erwerben. Die
Bezugsrechte werden dabei ohne oder mit nur geringem anfänglichen
Kapitaleinsatz vermittelt, so dass der Halter unmittelbar vom
Erfolg des Unternehmens profitiert, wenn dieses später als
Aktiengesellschaft an die Börse geht. Je erfolgreicher der
Börsengang, desto größer das Gewinnpotential, da der strike
price in der Regel deutlich unter dem an der Börse gehandelten
Wert liegt.
Verfasst von:
Roland Detsch
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