Alleinvertretungsanspruch

Von der Bundesrepublik Deutschland nach ihrer Gründung ab 1949 vertretener internationaler Anspruch, die einzig legitimierte staatliche Organisation des deutschen Volkes zu sein. Der Alleinvertretungsanspruch wurde mit der Unrechtmäßigkeit der deutschen Teilung begründet, die mit der Schaffung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Territorium der Sowjetischen Besatzungszone Realität geworden war. Die Auffassung, wonach die Bundesrepublik Deutschland ein Übergangsgebilde auf dem Weg zu einer endgültigen gesamtdeutschen Ordnung darstelle, drückte sich im Auftrag des Verfassungsgebers in der Präambel des Grundgesetzes und dem darin formulierten Auftrag aus, „die nationale und staatliche Einheit zu wahren sowie in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden".

Der Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik in dieser Übergangszeit, der sich auch in der Hallsteindoktrin niederschlug, wurde von den drei Westmächten unterstützt. So wurde in der Erklärung der New Yorker Außenministerkonferenz vom 18. September 1950 der Bundesregierung erstmalig ausdrücklich das Recht zugesprochen, „für Deutschland als Vertreterin des deutschen Volkes in internationalen Angelegenheiten zu sprechen".

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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