Alleinvertretungsanspruch
Von
der Bundesrepublik Deutschland nach ihrer Gründung ab 1949
vertretener internationaler Anspruch, die einzig legitimierte
staatliche Organisation des deutschen Volkes zu sein. Der
Alleinvertretungsanspruch wurde mit der Unrechtmäßigkeit der
deutschen Teilung begründet, die mit der Schaffung der Deutschen
Demokratischen Republik auf dem Territorium der Sowjetischen
Besatzungszone Realität geworden war. Die Auffassung, wonach die
Bundesrepublik Deutschland ein Übergangsgebilde auf dem Weg zu
einer endgültigen gesamtdeutschen Ordnung darstelle, drückte sich
im Auftrag des Verfassungsgebers in der Präambel des Grundgesetzes
und dem darin formulierten Auftrag aus, „die nationale und
staatliche Einheit zu wahren sowie in freier Selbstbestimmung die
Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden".
Der
Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik in dieser
Übergangszeit, der sich auch in der Hallsteindoktrin niederschlug,
wurde von den drei Westmächten unterstützt. So wurde in der
Erklärung der New Yorker Außenministerkonferenz vom
18. September 1950 der Bundesregierung erstmalig ausdrücklich
das Recht zugesprochen, „für Deutschland als Vertreterin des
deutschen Volkes in internationalen Angelegenheiten zu
sprechen".
Verfasst von:
Roland Detsch
|