Altersversorgung

Vorsorge zur materiellen Absicherung des Lebensunterhaltes im Ruhestand; in den meisten Industriestaaten bildete sie einen wesentlichen Teil der sozialstaatlichen Sicherungssysteme

In Deutschland wurde eine staatlich geregelte Altersversorgung erstmals 1889 im Rahmen der von Otto von Bismarck initiierten Sozialgesetzgebung eingeführt. Ursprünglich geplant als ausschließlich steuerfinanzierte Staatsversorgung, setzte sich eine staatlich bezuschusste Beitragsfinanzierung durch, die bis in jüngere Zeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch getragen wurde. Wie in den meisten übrigen Sozialstaaten gliedert sich die Altersversorgung nach dem so genannten Drei-Schicht-System in gesetzliche Basisversorgung (staatliche Beamtenpensionen, gesetzliche Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte, Pflichtgrundversicherung für Selbständige und Freiberufler), betriebliche Altersversorgung (durch die Arbeitgeber zugunsten ihrer abhängig Beschäftigten bzw. deren Hinterbliebenen; siehe Rente) sowie ergänzende individuelle Vorsorgemaßnahmen (Vermögensbildung, Kapitalanlagen, freiwillige Renten- und private Zusatzversicherungen gegen Erwerbsunfähigkeit und sonstige Risiken). Die Beiträge orientieren sich am Einkommen des Versicherten, die Leistungen werden gesetzlich festgelegt.

In den meisten westlichen Industriestaaten haben sich in den letzten Jahrzehnten die für die Funktionsfähigkeit des Altersversorgungssystems notwendigen demographischen Rahmenbedingungen dramatisch verschlechtert. Zunehmende Lebenserwartung und abnehmende Geburtenrate führten dazu, dass immer weniger Beitragszahler den Lebensunterhalt von immer mehr Ruheständlern bestreiten müssen (siehe Generationenvertrag).

Eine Studie des Instituts für Wirtschaft und Gesellschaft (IWG BONN) im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) kommt zu dem Ergebnis, dass trotz steigender Belastungen für die Beitragszahler und sinkender Leistungen für die Rentner die Renditen der Rentenbeiträge inzwischen gegen Null tendieren. Das bedeutet, dass ein Großteil der heute Versicherten nicht einmal den vollen Kaufkraftwert ihrer Beiträge als Rente zurückerhalten werden (salopp ausgedrückt: man bekommt weniger heraus, als man eingezahlt hat). Für Männer der Jahrgänge ab 1980 prognostizierte das IWG Verluste von bis zu 0,2 Prozent. Etwas besser sieht es für Frauen aus, die infolge einer höheren Lebenserwartung länger Renten beziehen.

Um der zu erwartenden Versorgungslücke entgegenzusteuern, propagiert die Sozialpolitik den Aufbau einer privaten Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente oder Rürup-Rente). Dieser hat der Gesetzgeber im Zuge der Rentenreform 2001 erstmals einen festen Platz im deutschen Alterssicherungssystem zugewiesen. Die private Vorsorge der rentenversicherungspflichtig Erwerbstätigen wird vom Staat finanziell gefördert. Experten empfehlen den raschen Aufbau einer privaten Altersversorgung mit eigenem Vermögen und fordern die Rückführung der gesetzlichen Vollversorgung auf eine staatlich garantierte Grundsicherung. Diese sollte aus Steuermitteln finanziert werden, damit die Erwerbsarbeit von Abgaben entlastet wird.


Verfasst von:
Roland Detsch

(© cpw)