Vorsorge zur materiellen Absicherung des
Lebensunterhaltes im Ruhestand; in den meisten Industriestaaten
bildete sie einen wesentlichen Teil der sozialstaatlichen
Sicherungssysteme
In Deutschland wurde eine staatlich
geregelte Altersversorgung erstmals 1889 im Rahmen der von Otto von
Bismarck initiierten Sozialgesetzgebung eingeführt. Ursprünglich
geplant als ausschließlich steuerfinanzierte Staatsversorgung,
setzte sich eine staatlich bezuschusste Beitragsfinanzierung durch,
die bis in jüngere Zeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
paritätisch getragen wurde. Wie in den meisten übrigen Sozialstaaten
gliedert sich die Altersversorgung nach dem so genannten
Drei-Schicht-System in gesetzliche Basisversorgung (staatliche
Beamtenpensionen, gesetzliche Rentenversicherung für Arbeiter und
Angestellte, Pflichtgrundversicherung für Selbständige und
Freiberufler), betriebliche Altersversorgung (durch die Arbeitgeber
zugunsten ihrer abhängig Beschäftigten bzw. deren Hinterbliebenen;
siehe Rente) sowie ergänzende individuelle Vorsorgemaßnahmen
(Vermögensbildung, Kapitalanlagen, freiwillige Renten- und private
Zusatzversicherungen gegen Erwerbsunfähigkeit und sonstige Risiken).
Die Beiträge orientieren sich am Einkommen des Versicherten, die
Leistungen werden gesetzlich festgelegt.
In den meisten westlichen
Industriestaaten haben sich in den letzten Jahrzehnten die für die
Funktionsfähigkeit des Altersversorgungssystems notwendigen
demographischen Rahmenbedingungen dramatisch verschlechtert.
Zunehmende Lebenserwartung und abnehmende Geburtenrate führten dazu,
dass immer weniger Beitragszahler den Lebensunterhalt von immer mehr
Ruheständlern bestreiten müssen (siehe Generationenvertrag).
Eine Studie des Instituts für
Wirtschaft und Gesellschaft (IWG BONN) im Auftrag des Deutschen
Instituts für Altersvorsorge (DIA) kommt zu dem Ergebnis, dass trotz
steigender Belastungen für die Beitragszahler und sinkender
Leistungen für die Rentner die Renditen der Rentenbeiträge
inzwischen gegen Null tendieren. Das bedeutet, dass ein Großteil der
heute Versicherten nicht einmal den vollen Kaufkraftwert ihrer
Beiträge als Rente zurückerhalten werden (salopp ausgedrückt: man
bekommt weniger heraus, als man eingezahlt hat). Für Männer der
Jahrgänge ab 1980 prognostizierte das IWG Verluste von bis zu 0,2
Prozent. Etwas besser sieht es für Frauen aus, die infolge einer
höheren Lebenserwartung länger Renten beziehen.
Um der zu erwartenden
Versorgungslücke entgegenzusteuern, propagiert die Sozialpolitik den
Aufbau einer privaten Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente oder
Rürup-Rente). Dieser hat der Gesetzgeber im Zuge der Rentenreform
2001 erstmals einen festen Platz im deutschen Alterssicherungssystem
zugewiesen. Die private Vorsorge der rentenversicherungspflichtig
Erwerbstätigen wird vom Staat finanziell gefördert. Experten
empfehlen den raschen Aufbau einer privaten Altersversorgung mit
eigenem Vermögen und fordern die Rückführung der gesetzlichen
Vollversorgung auf eine staatlich garantierte Grundsicherung. Diese
sollte aus Steuermitteln finanziert werden, damit die Erwerbsarbeit
von Abgaben entlastet wird.
Verfasst von:
Roland Detsch
(© cpw)