Ein
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst oder in der privaten
Wirtschaft, der von seinem Arbeitgeber wirtschaftlich abhängig
ist.
Die
Bandbreite der Berufe mit Angestelltenstatus reicht vom Pförtner
eines Betriebs bis hin zum Vorstandsvorsitzenden eines Konzerns. Wie
bei den Arbeitern gibt es auch im Angestelltenbereich un- und
angelernte Tätigkeiten. Je nach Berufsausbildung gibt es
technische, kaufmännische und wissenschaftliche Angestellte. Im
Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht sowie bei der
gewerkschaftlichen Interessenvertretung wird zwischen Angestellten
und Arbeitern unterschieden. Der Angestellte bezieht ein
festgelegtes monatliches Gehalt. Herausgebildet hat sich der
Angestellte aus der breiten Schicht von Beschäftigten, die im Zuge
der Industrialisierung neben die Arbeiterschaft getreten ist und
sich hauptberuflich um technische und organisatorische Fragen, um
die Verwaltung und Betriebsleitung zu kümmern hatte oder für die
Abwicklung der Handelsbeziehungen zuständig war. Neben den
einfachen Angestellten gibt es die leitenden Angestellten, deren
Tätigkeit tendenziell unternehmerischen Charakter hat
(Abteilungsleiter, Ressortleiter, Betriebsleiter, Manager etc.).
Aufgrund ihrer hervorgehobenen Position hat für sie das
Betriebsverfassungsgesetz keine Gültigkeit; so haben sie auch kein
aktives oder passives Wahlrecht zum Betriebsrat und genießen keinen
den übrigen Angestellten vergleichbaren Kündigungsschutz.