Der
Markt, auf dem nichtselbständige Erwerbswillige ihre
Arbeitsleistung potentiellen Arbeitgebern der freien Wirtschaft, des
Staates und der privaten Haushalte anbieten.
Entwicklungen
am Arbeitsmarkt sind wie auf jedem anderen Markt abhängig vom
Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Das Arbeitsangebot wird
bestimmt von der Bevölkerungsentwicklung, der Zahl der
Erwerbswilligen, dem zu erwartenden Lohn und von der Arbeitszeit.
Die Arbeitsnachfrage ist in erster Linie abhängig von der
gesamtwirtschaftlichen Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen,
den damit zusammenhängenden Zukunftserwartungen der Unternehmen,
den Lohnvorstellungen der Arbeitsuchenden und den Lohnnebenkosten.
Arbeitsmärkte sind in mindestens zwei Segmente gegliedert: den
primären Teilarbeitsmarkt mit hochqualifizierter Tätigkeit, hoher
Arbeitsplatzsicherheit und guter Bezahlung sowie den sekundären
Teilarbeitsmarkt mit schlechter Entlohnung, geringer
Arbeitsplatzsicherheit und niedrigem Qualifikationsprofil. Durch
Arbeitsmarktpolitik versucht der Staat, Engpässe bei der
Vermittlung von Angebot und Nachfrage auszugleichen. Als hilfreiche
Instrumente, um ein Missverhältnis zwischen Arbeitskräfteangebot
und -nachfrage auszugleichen, erwiesen sich die Erweiterung der
Kurzarbeit, Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen,
beschäftigungspolitisch gezielte Subventionen wirtschaftsschwacher
Regionen und Industriezweige, der Ausbau von Teilzeitarbeitsplätzen
und die Schaffung von Arbeit im öffentlichen Bereich.
Verfasst von:
Roland Detsch