Bausanierung

 

Überbegriff für die Summe aller Maßnahmen zur Instandsetzung und Instandhaltung, Restaurierung, Rekonstruktion und Modernisierung bestehender Gebäude.

Die Bausanierung gliedert sich in die Arbeitsschritte Analyse, Planung und Durchführung. Die Bestandsanalyse beinhaltet die Erfassung aller vorhandenen Unterlagen über Entstehung und Entwicklung des zu sanierenden oder zu rekonstruierenden Gebäudes (Auswertung vorhandener Pläne, alter bildlicher Darstellungen, schriftlicher Quellen und mündlicher Überlieferungen) sowie die Bestimmung von Qualität und Zustand der vorhandenen Bausubstanz. Hierbei gilt das Hauptaugenmerk der Festigkeit und Feuchtigkeit der Gebäudeelemente. In besonderen Fällen kommen dazu neben den herkömmlichen sinnlichen und mechanischen Methoden (Inaugenscheinnahme, Befühlen, Abklopfen, Abhorchen, Freilegen von Mauerwerk, Beton, Eisen- und Stahlkonstruktionen, Probeentnahmen zur Ermittlung des Schädlings- und Pilzbefalls etc.) auch Metalldetektoren, Endoskope, Röntgen-, Gamma- und Infrarotstrahlen zum Einsatz. Ein entscheidendes Kriterium für den Erfolg einer Sanierung ist die Übereinstimmung von Neuem und Bestehendem. Dies beginnt bei formalen Dingen wie etwa der Einheit von Funktion und Konstruktion und endet bei der Verwendung von Materialien und Baustoffen für die Restaurierung. Vor der Sanierung sind deshalb bereits frühere Funktionen und Funktionsänderungen festzustellen. Notwendig ist dazu auch die genaue Erfassung der bestehenden konstruktiven Zusammenhänge, die durch frühere Eingriffe verdeckt oder zerstört sein können. Sodann muss von Fall zu Fall entschieden werden, ob eine Adaptierung (Aufbau, Anbau, Umbau) des Gebäudes seinen Charakter zerstört und ob massive Eingriffe etwa zur Ausrüstung mit ursprünglich nicht vorhandenen modernen haustechnischen Anlagen überhaupt vertretbar sind.

Unter die Rubrik Bausanierung fällt auch die Konservierung, also die dauernde Sicherung eines Baukörpers in einem bestimmten Zustand (z. B. Ruinen). Dabei wird im Gegensatz zur Sanierung durch Instsandsetzung, Adaptierung und Rekonstruktion nicht in die Geschichtlichkeit eines Gebäudes eingegriffen und ein eventueller Verlust wertvoller Bausubstanz durch nachlässige Sanierungsmaßnahmen (etwa mangels finanzieller Mittel) vermieden.

Unter Modernisierung versteht man das Bestreben, einen Baukörper durch adaptive Maßnahmen dem herrschenden Standard von Neubauten anzupassen; wenn dies ohne Rücksicht auf ursprüngliche Form, Konstruktion und Funktion geschieht, handelt es sich nicht um Bausanierung.

Rekonstruktion ist die getreue Nachbildung eines zerstörten oder fehlenden Baukörpers unter Verwendung originaler Baustoffe und Fertigungsmethoden, z. B. bei der Beseitigung von Schäden durch Kriegseinwirkung oder durch frühere Modernisierungen.

Verfasst von:
Roland Detsch

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