Überbegriff
für die Summe aller Maßnahmen zur Instandsetzung und
Instandhaltung, Restaurierung, Rekonstruktion und Modernisierung
bestehender Gebäude.
Die
Bausanierung gliedert sich in die Arbeitsschritte Analyse, Planung
und Durchführung. Die Bestandsanalyse beinhaltet die Erfassung
aller vorhandenen Unterlagen über Entstehung und Entwicklung des zu
sanierenden oder zu rekonstruierenden Gebäudes (Auswertung
vorhandener Pläne, alter bildlicher Darstellungen, schriftlicher
Quellen und mündlicher Überlieferungen) sowie die Bestimmung von
Qualität und Zustand der vorhandenen Bausubstanz. Hierbei gilt das
Hauptaugenmerk der Festigkeit und Feuchtigkeit der Gebäudeelemente.
In besonderen Fällen kommen dazu neben den herkömmlichen
sinnlichen und mechanischen Methoden (Inaugenscheinnahme, Befühlen,
Abklopfen, Abhorchen, Freilegen von Mauerwerk, Beton, Eisen- und
Stahlkonstruktionen, Probeentnahmen zur Ermittlung des Schädlings-
und Pilzbefalls etc.) auch Metalldetektoren, Endoskope, Röntgen-,
Gamma- und Infrarotstrahlen zum Einsatz. Ein entscheidendes
Kriterium für den Erfolg einer Sanierung ist die Übereinstimmung
von Neuem und Bestehendem. Dies beginnt bei formalen Dingen wie etwa
der Einheit von Funktion und Konstruktion und endet bei der
Verwendung von Materialien und Baustoffen für die Restaurierung.
Vor der Sanierung sind deshalb bereits frühere Funktionen und
Funktionsänderungen festzustellen. Notwendig ist dazu auch die
genaue Erfassung der bestehenden konstruktiven Zusammenhänge, die
durch frühere Eingriffe verdeckt oder zerstört sein können.
Sodann muss von Fall zu Fall entschieden werden, ob eine Adaptierung
(Aufbau, Anbau, Umbau) des Gebäudes seinen Charakter zerstört und
ob massive Eingriffe etwa zur Ausrüstung mit ursprünglich nicht
vorhandenen modernen haustechnischen Anlagen überhaupt vertretbar
sind.
Unter
die Rubrik Bausanierung fällt auch die Konservierung, also die
dauernde Sicherung eines Baukörpers in einem bestimmten Zustand
(z. B. Ruinen). Dabei wird im Gegensatz zur Sanierung durch
Instsandsetzung, Adaptierung und Rekonstruktion nicht in die
Geschichtlichkeit eines Gebäudes eingegriffen und ein eventueller
Verlust wertvoller Bausubstanz durch nachlässige
Sanierungsmaßnahmen (etwa mangels finanzieller Mittel) vermieden.
Unter
Modernisierung versteht man das Bestreben, einen Baukörper durch
adaptive Maßnahmen dem herrschenden Standard von Neubauten
anzupassen; wenn dies ohne Rücksicht auf ursprüngliche Form,
Konstruktion und Funktion geschieht, handelt es sich nicht um
Bausanierung.
Rekonstruktion
ist die getreue Nachbildung eines zerstörten oder fehlenden
Baukörpers unter Verwendung originaler Baustoffe und
Fertigungsmethoden, z. B. bei der Beseitigung von Schäden
durch Kriegseinwirkung oder durch frühere Modernisierungen.