In
der Wirtschaftstheorie die Gesamtheit der Güter und
Dienstleistungen, die zur Befriedigung der Bedürfnisse erforderlich
sind.
Die
Deckung des Bedarfs durch die Schaffung und Bereitstellung von
Gütern und Dienstleistungen und die damit verbundene Befriedigung
menschlicher Bedürfnisse ist das theoretische Ziel aller
wirtschaftlichen Aktivität. In der Praxis wird aber nur ein Teil
des Bedarfs (potentielle Nachfrage) tatsächlich
marktrelevant. Die Deckung des Bedarfs wird nämlich vom
erwerbswirtschaftlichen Prinzip des Gewinnstrebens überlagert. Aus
betriebswirtschaftlicher Sicht ist eine Bereitstellung von Gütern
nur dort sinnvoll, wo ein mit Kaufkraft ausgestattetes Bedürfnis
als Nachfrage auftritt (effektive Nachfrage). Die Deckung des
Bedarfs an Kollektivgütern zur Grundversorgung der Gesellschaft (öffentliche
Güter) übernimmt in der Regel der Staat, weil in diesem Bereich
der Marktmechanismus häufig versagt.