Bedarf

In der Wirtschaftstheorie die Gesamtheit der Güter und Dienstleistungen, die zur Befriedigung der Bedürfnisse erforderlich sind. 

Die Deckung des Bedarfs durch die Schaffung und Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen und die damit verbundene Befriedigung menschlicher Bedürfnisse ist das theoretische Ziel aller wirtschaftlichen Aktivität. In der Praxis wird aber nur ein Teil des Bedarfs (potentielle Nachfrage) tatsächlich marktrelevant. Die Deckung des Bedarfs wird nämlich vom erwerbswirtschaftlichen Prinzip des Gewinnstrebens überlagert. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist eine Bereitstellung von Gütern nur dort sinnvoll, wo ein mit Kaufkraft ausgestattetes Bedürfnis als Nachfrage auftritt (effektive Nachfrage). Die Deckung des Bedarfs an Kollektivgütern zur Grundversorgung der Gesellschaft (öffentliche Güter) übernimmt in der Regel der Staat, weil in diesem Bereich der Marktmechanismus häufig versagt.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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