Beneš-Dekrete
Nach
dem Ende des 2. Weltkrieges zwischen dem 19. Mai und dem
27. Oktober 1945 unter der Federführung von Edvard Beneš verfügte
Erlasse zur Behandlung der in der Tschechoslowakei lebenden
sudetendeutschen und ungarischen Minderheiten sowie der ehemaligen
Kollaborateure mit den Nationalsozialisten.
Die
Beneš-Dekrete sahen u. a. die „nationale Verwaltung der
Vemögenswerte der Deutschen, der Madjaren, der Verräter und
Kollaboranten" vor, ferner „die Bestrafung der nazistischen
Verbrecher, der Verräter und ihrer Helfershelfer" durch
außerordentliche Volksgerichte sowie die „Konfiskation und
beschleunigte Aufteilung des landwirtschaftlichen Vermögens der
Deutschen, Madjaren wie auch der Verräter und Feinde des
tschechischen und slowakischen Volkes". Sofern sie nicht
ohnehin bereits „nach den Vorschriften einer fremden
Besatzungsmacht die deutsche oder madjarische Staatsangehörigkeit
erworben" hatten, wurden die „tschechoslowakischen
Staatsbürger deutscher oder madjarischer Nationalität" zu
Ausländern erklärt und zur „Beseitigung und Wiedergutmachung der
durch den Krieg und die Luftangriffe verursachten Schäden" zum
Arbeitsdienst verpflichtet. Die Beneš-Dekrete dienten Behörden und
vielen Bürgern gleichermaßen als Freibrief für einen brutalen
Rachefeldzug, der Millionen Menschen um ihr Eigentum und Tausende um
das Leben brachte, und sie leiteten 1946 in die „geregelte
Vertreibung" der Sudetendeutschen und Ungarn aus der
Tschechoslowakei über.
Verfasst von:
Roland Detsch
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