Beneš-Dekrete

Nach dem Ende des 2. Weltkrieges zwischen dem 19. Mai und dem 27. Oktober 1945 unter der Federführung von Edvard Beneš verfügte Erlasse zur Behandlung der in der Tschechoslowakei lebenden sudetendeutschen und ungarischen Minderheiten sowie der ehemaligen Kollaborateure mit den Nationalsozialisten.

Die Beneš-Dekrete sahen u. a. die „nationale Verwaltung der Vemögenswerte der Deutschen, der Madjaren, der Verräter und Kollaboranten" vor, ferner „die Bestrafung der nazistischen Verbrecher, der Verräter und ihrer Helfershelfer" durch außerordentliche Volksgerichte sowie die „Konfiskation und beschleunigte Aufteilung des landwirtschaftlichen Vermögens der Deutschen, Madjaren wie auch der Verräter und Feinde des tschechischen und slowakischen Volkes". Sofern sie nicht ohnehin bereits „nach den Vorschriften einer fremden Besatzungsmacht die deutsche oder madjarische Staatsangehörigkeit erworben" hatten, wurden die „tschechoslowakischen Staatsbürger deutscher oder madjarischer Nationalität" zu Ausländern erklärt und zur „Beseitigung und Wiedergutmachung der durch den Krieg und die Luftangriffe verursachten Schäden" zum Arbeitsdienst verpflichtet. Die Beneš-Dekrete dienten Behörden und vielen Bürgern gleichermaßen als Freibrief für einen brutalen Rachefeldzug, der Millionen Menschen um ihr Eigentum und Tausende um das Leben brachte, und sie leiteten 1946 in die „geregelte Vertreibung" der Sudetendeutschen und Ungarn aus der Tschechoslowakei über.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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