Buchführung

Planmäßige chronologische Aufzeichnung (Buchung) aller Geschäftsvorfälle, die Wertbestand und Wertbewegung einer Wirtschaftseinheit (Unternehmen, Betrieb) erfasst. Es gilt das Belegprinzip, dem zufolge jede Buchung aufgrund eines Schriftstücks, das als Unterlage und Beweis für die Richtigkeit des Geschäftsvorfalls dient, zu erfolgen hat.

Privatpersonen verwenden oft ein System der einfachen Buchführung, d. h., die Beträge werden in Tabellenform untereinander angeordnet. Solche Einträge umfassen Datum und Art der Transaktion sowie den Gesamtbetrag. Unternehmen arbeiten aber mit einem System der doppelten Buchführung, d. h., jeder Geschäftsvorfall wird in seiner zweifachen Auswirkung auf den Finanzstatus oder das Betriebsergebnis oder auf beides festgehalten. In der Bilanz wird dann die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens dargestellt, während Informationen über das Betriebsergebnis in einem Bericht über die Erträge in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung aufgelistet sind. Daten hinsichtlich der Liquidität und Veränderungen im Finanzstatus werden in Kapitalflussrechnungen festgehalten. Man erstellt solche Statistiken, um Informationen über Leistungen in der Vergangenheit darzustellen, die für den Leser wiederum Grundlagen zur Beurteilung der Zukunft sind.

Die doppelte Buchführung ihrerseits wird nach verschiedenen historisch-nationalen Ausprägungen unterschieden. Bei der deutschen Buchführung wird das Hauptbuch (siehe Buchführungskreislauf weiter unten) durch das Vorschalten eines Grundbuchs, in dem laufende Geschäftsvorfälle chronologisch verbucht werden, entlastet. Die amerikanische Buchführung kann nur in kleineren Betrieben angewendet werden, da dabei ein Tabellenjournal (auch Journalhauptbuch) benutzt wird, in welchem das Grundbuch und die einzelnen Sparten des Hauptbuchs nebeneinander geführt werden. Bei der französischen Buchführung werden nur die Monatssummen aus dem stark gegliederten Grundbuch in das Hauptbuch übernommen.

GESCHICHTE

Formen der Buchführung und Aufzeichnungsmethoden, die im Rahmen der Entwicklung von Industrie und Handel entstanden, sind für Europa bereits aus dem Mittelalter bekannt. Die doppelte Buchführung entstand in den spätmittelalterlichen italienischen Stadtstaaten. Die frühesten noch erhaltenen Bücher stammen aus Genua, aus dem Jahr 1340. Das System war bereits gut entwickelt. Die Entwicklung von Rechenmaschine und Abakus in China im 1. Jahrhundert n. Chr. bildete die Grundlage für ähnlich ausgereifte Techniken in Ostasien.

Die erste veröffentlichte Studie über die Buchführung verfasste 1494 der venezianische Mönch Luca Pacioli. Paciolis Werk war noch kein Lehrbuch über die doppelte Buchführung, aber es fasste Prinzipien zusammen, die im Wesentlichen unverändert gültig geblieben sind. Weitere Werke über das Rechnungswesen erschienen im Verlaufe des 16. Jahrhunderts in Italien, Deutschland, Holland, Frankreich und England. Diese enthielten bereits frühe Beschreibungen des Konzepts für Guthabenposten (Betriebsvermögen), Schuldposten (Verbindlichkeiten) und Erträge.

Durch die industrielle Revolution wurden Buchführungstechniken nötig, die der Mechanisierung, dem Fabrikbetrieb und der Massenproduktion von Waren und Dienstleistungen Rechnung zu tragen vermochten. Die Entstehung großer Aktiengesellschaften Mitte des 19. Jahrhunderts, die sich im Besitz von Aktionären befanden, die den Betrieb nicht selbst leiteten, sondern angestellte Betriebsleiter mit dieser Aufgabe betreuten, erforderte eine Neudefinition des gesamten Rechnungswesens und somit auch der Buchführung.

Die Buchführung als Grundbestandteil des Rechnungswesens wird seit Mitte des 20. Jahrhunderts immer mehr mit Hilfe von Maschinen erledigt. Durch den umfassenden Einsatz von Computern wurde auch die Buchführung umfangreicher, und der Begriff elektronische Datenverarbeitung (EDV) steht nun häufig für die Buchführung als solche.

BILANZIERUNGSGRUNDSÄTZE

Das Rechnungswesen in seiner heutigen Form kann als ein System von Annahmen, Grundsätzen und Übereinkünften bezeichnet werden, die alle mit dem Begriff „allgemein gültige Bilanzierungsrichtlinien” beschrieben werden können. Viele dieser Richtlinien haben sich erst allmählich entwickelt. Nachfolgend einige grundlegende Bilanzierungsregeln, die moderner Buchführung zu Grunde liegen.

Das Konzept der Wirtschaftseinheit besagt, dass die Sache oder das Geschäft, über das Buch geführt werden soll, klar definiert sein muss und dass die angenommene Beziehung zwischen Geschäft und außenstehenden Parteien klar verständlich sein muss.

Unterstellt wird auch, dass es um ein in Betrieb befindliches Handelsgeschäft geht, das für immer tätig sein wird.

Das Anschaffungswertprinzip fordert, dass Wirtschaftsmittel mit den Beträgen angegeben werden, die für sie bezahlt wurden. Wenn ein Geschäft abgewickelt wird, dann ist der Austauschpreis von seiner Natur her ein Maß für den Wert der Wirtschaftsmittel, die ausgetauscht werden.

Das Realisationsprinzip besagt, dass nur solche Wirtschaftsereignisse aufgezeichnet werden dürfen, an denen das Geschäft beteiligt war. Dieses Prinzip schließt daher aus, dass ein Gewinn mit einem geschätzten Marktpreis ausgewiesen wird für einen noch im Besitz befindlichen Aktivposten.

Das Periodenabgrenzungsprinzip verlangt, dass das Einkommen so berechnet wird, dass die Einnahmen einer Periode den im Zusammenhang mit diesen Einnahmen angefallenen Ausgaben gegenübergestellt werden.

Das Zuwachsprinzip definiert Einnahmen und Ausgaben als Zugänge und Abgänge aller Vermögenswerte – im Unterschied zu Veränderungen des Kassenbestands – im Verlaufe des Geschäftsbetriebs.

Das Stetigkeitsprinzip (Bilanzkontinuität) besagt, dass für einen bestimmten Vorgang jeweils die gleiche Aufzeichnungsart verwendet werden soll. Durch diese Stetigkeit lassen sich Daten verschiedener Zeiträume miteinander vergleichen.

Das Offenlegungsprinzip verlangt, dass Finanzberichte alles Wichtige enthalten müssen – d. h. alle Informationen, die nötig sind, um Missverständnisse zu vermeiden.

Das Wesen der Sache über die Form stellen. Dies betont die wirtschaftliche Hauptsache eines Vorgangs, auch wenn er von seiner rechtlichen Form her anders darzustellen wäre. Ein Beispiel dafür ist die Zusammenlegung der Finanzberichte zweier Firmen, von denen die eine an der anderen mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist.

Das Vorsichtsprinzip bedeutet, dass bei absehbaren Unsicherheiten und Risiken die Bewertung und Offenlegung vorsichtig zu erfolgen haben, bis klar erkennbar wird, dass das Risiko sich wieder verringert hat.

DIE BILANZ

Es gibt zwei Arten von Finanzberichten: Die Bilanz bezieht sich auf die Lage einer Wirtschaftseinheit, während sich die Ertragsrechnung – die Gewinn-und-Verlust-Rechnung – auf ihre Geschäftsaktivitäten bezieht. Die Bilanz gibt Auskunft über das Vermögen, die Schulden und das Grundkapital einer Gesellschaft zu einem bestimmten Stichtag (z. B. zum Ende des Rechnungs- oder Steuerjahres). In der Bilanz spiegelt sich die Grundgleichung der Buchführung: Vermögen ist gleich Kapital (oder Aktiva gleich Passiva). Das Vermögen besteht aus Wirtschaftsmitteln, mit denen die Gesellschaft in der Zukunft arbeiten kann. Das Kapital besteht aus den Verbindlichkeiten der Gesellschaft sowie den Eigenkapitalanteilen ihrer Eigentümer. (Ein Beispiel: Ein Haus stellt ein Vermögen von 400 000 DM dar; die noch nicht bezahlte Hypothek ist eine Verbindlichkeit von 250 000 DM, und das Eigenkapital des Eigentümers macht 150 000 DM aus.)

Die Vermögenswerte oder Aktiva werden unterteilt in Anlage- und Umlaufvermögen. Das Umlaufvermögen umfasst solche Posten, die sich kurzfristig (etwa innerhalb eines Jahres) in Bargeld umwandeln ließen; dazu gehören Barbestände und Bankguthaben, Forderungen an Kunden, Lagerbestände und kurzfristige Investitionen in Aktien und Schuldverschreibungen. Das Anlagevermögen umfasst das Betriebsgelände – besonders Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Computer, Möbel und Inventar. Zum Anlagevermögen gehören auch Eigentum, das zu Spekulationszwecken gehalten wird, sowie immaterielle Werte wie Patente und Warenzeichen.

Die Verbindlichkeiten oder Passiva sind Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber anderen Parteien, wie z. B. Lieferanten und Angestellte. Kurzfristige Verbindlichkeiten sind solche Beträge, die innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig werden, darunter die Gehälter und Löhne, Steuern, kurzfristige Darlehen sowie Geld, das den Lieferanten von Waren und Dienstleistungen geschuldet wird. Langfristige Verbindlichkeiten sind für gewöhnlich Schulden mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr – wie z. B. Schuldverschreibungen, Hypotheken und langfristige Anleihen. Die Verbindlichkeiten sind also die Ansprüche außenstehender Parteien auf das Vermögen des Unternehmens. Dagegen ist das Grundkapital der Eigentümer ihr Investitionsanteil am Vermögen der Gesellschaft. Bei Gesellschaften, die als Einzelunternehmung oder als offene Handelsgesellschaft geführt werden, kann die Bilanz den Betrag an Grundkapital pro Eigentümer offen legen. Bei Aktiengesellschaften dagegen zeigt die Bilanz den Wert des Grundkapitals der Eigentümer – also der Aktionäre – in zwei Teilen: (1) als den Betrag, der ursprünglich von den Aktionären eingezahlt wurde; und (2) die von der Gesellschaft zusätzlich wieder angelegten Einkünfte oder Rücklagen (d. h. Erträge, die nicht als Dividenden an die Aktionäre ausgezahlt wurden), an denen die Aktionäre Anteil haben.

DIE GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG

Der traditionell an Betriebsabläufen orientierte Finanzbericht der Geschäftsunternehmen ist die Erfolgsrechnung, allgemein bekannt als Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Sie wird für einen abgegrenzten Zeitraum (z. B. für drei Monate oder ein Jahr) erstellt. Sie gibt Auskunft über die Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste des Unternehmens. Erträge stellen den Zufluss von Vermögen als Ergebnis eines Betriebsablaufs dar – d. h. Vermögen aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen. Aufwendungen stellen den Abfluss von Vermögen zur Erzeugung von Vermögenswerten dar; dazu gehören Löhne, Pacht, Zinsen und Steuern.

Der Ertrag wird in der Steuerperiode erfasst, in der er entsteht. Ein Aufwand wird in der Erfolgsrechnung in der Periode verbucht, in der aus diesem speziellen Aufwand Erträge entstanden. So werden z. B. Gehälter, die ein Handels- oder Dienstleistungsunternehmen zahlt, als unmittelbarer Periodenaufwand verbucht, weil man davon ausgeht, dass sie noch in der Periode ihres Entstehens zu Erträgen führen. Wenn allerdings Löhne gezahlt würden für die Herstellung von Handelsware, die erst in einer späteren Periode verkauft wird, würden diese nicht als unmittelbarer Periodenaufwand betrachtet. Stattdessen würde der Aufwand für diese Löhne als Teil der Aufwendungen für den produzierten Lagerbestand behandelt werden. Die Auswirkungen dieser Kosten auf den Gewinn werden also verschoben, bis der Vermögensgegenstand verkauft ist und ein Ertrag erwirtschaftet worden ist.

Neben der Darstellung von Aufwendungen und Erträgen (aus denen sich der Erfolg ergibt), führt die Erfolgsrechnung auch Gewinne und Verluste aus anderen Geschäftsabläufen auf, wie z. B. Verkauf von Teilen des Betriebs (z. B. eines Fabrikgebäudes) oder die vorzeitige Rückzahlung von langfristigen Schulden. Außerordentliche – d. h. ungewöhnliche und seltene – Entwicklungen werden gesondert offen gelegt.

Verfasst von:
Roland Detsch

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