Antrag
der Bürger einer kommunalen Gebietskörperschaft (Gemeinde,
Stadtbezirk, Stadt, Kreis) eine bestimmte kommunalpolitische
Sachfrage einem Bürgerentscheid zu unterwerfen.
Man
unterscheidet zwischen „initiierenden Bürgerbegehren", mit
denen die Bürger den Anstoß zur Lösung konkreter politischer
Probleme geben können, denen sich die politische Vertretung
verweigert, und „kassierenden Bürgerbegehren", mit denen
bereits ergangene Beschlüsse der Vertretung verhindert bzw.
gescheiterte Anträge doch noch durchgesetzt werden können.
Grundlegende formale Anforderung an ein Bürgerbegehren sind
Unterschriftenlisten, die mit einer Begründung des Anliegens und
entsprechenden Finanzierungsvorschlägen eingereicht werden müssen.
Eine Sonderform des Bürgerbegehrens ist das in einigen
Bundesländern mögliche Ratsbegehren, bei dem die Initiative für
einen Bürgerentscheid – etwa in sehr kontrovers diskutierten
Sachfragen – vom politischen Repräsentationsgremium einer
Gebietskörperschaft (Gemeinderat, Bezirksrat, Stadtrat, Kreistag)
ausgeht.
Verfasst von:
Roland Detsch