Bürgerbegehren

Antrag der Bürger einer kommunalen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Stadtbezirk, Stadt, Kreis) eine bestimmte kommunalpolitische Sachfrage einem Bürgerentscheid zu unterwerfen.

Man unterscheidet zwischen „initiierenden Bürgerbegehren", mit denen die Bürger den Anstoß zur Lösung konkreter politischer Probleme geben können, denen sich die politische Vertretung verweigert, und „kassierenden Bürgerbegehren", mit denen bereits ergangene Beschlüsse der Vertretung verhindert bzw. gescheiterte Anträge doch noch durchgesetzt werden können. Grundlegende formale Anforderung an ein Bürgerbegehren sind Unterschriftenlisten, die mit einer Begründung des Anliegens und entsprechenden Finanzierungsvorschlägen eingereicht werden müssen. Eine Sonderform des Bürgerbegehrens ist das in einigen Bundesländern mögliche Ratsbegehren, bei dem die Initiative für einen Bürgerentscheid – etwa in sehr kontrovers diskutierten Sachfragen – vom politischen Repräsentationsgremium einer Gebietskörperschaft (Gemeinderat, Bezirksrat, Stadtrat, Kreistag) ausgeht.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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