Bürgerentscheid

Form kommunaler Bürgerbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland, bei der die Wahlberechtigten einer kommunalen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Stadtbezirk, Stadt, Kreis) direkt über kommunale Sachfragen abstimmen können.

Damit das vorausgehende Bürgerbegehren in einen Bürgerentscheid münden kann, müssen je nach Bundesland unterschiedliche Unterschrifts- und Beteiligungsquoren erreicht werden (in der Regel 10-20 Prozent oder gestaffelt nach Gemeindegröße). Ehe es schließlich zum Bürgerentscheid kommt, hat sich die politische Vertretung der Gebietskörperschaft (Gemeinderat, Bezirksrat, Stadtrat, Kreistag) zu entschließen, ob sie dem Begehren folgen will oder nicht. Ein Bürgerentscheid ist dann erfolgreich, wenn er unter einer Mindestzahl der Gemeindebürger eine Mehrheit findet, wobei diejenigen, die sich an der Abstimmung nicht beteiligt haben, als Neinstimmen gewertet werden. Das erforderliche Zustimmungsquorum für das Begehren beträgt in den meisten Bundesländern zwischen 25 und 30 Prozent. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat dieselbe Wirkung wie ein Rats- bzw. Kreistagsbeschluss.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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