Form
kommunaler Bürgerbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland, bei
der die Wahlberechtigten einer kommunalen Gebietskörperschaft
(Gemeinde, Stadtbezirk, Stadt, Kreis) direkt über kommunale
Sachfragen abstimmen können.
Damit
das vorausgehende Bürgerbegehren in einen Bürgerentscheid münden
kann, müssen je nach Bundesland unterschiedliche Unterschrifts- und
Beteiligungsquoren erreicht werden (in der Regel 10-20 Prozent
oder gestaffelt nach Gemeindegröße). Ehe es schließlich zum
Bürgerentscheid kommt, hat sich die politische Vertretung der
Gebietskörperschaft (Gemeinderat, Bezirksrat, Stadtrat, Kreistag)
zu entschließen, ob sie dem Begehren folgen will oder nicht. Ein
Bürgerentscheid ist dann erfolgreich, wenn er unter einer
Mindestzahl der Gemeindebürger eine Mehrheit findet, wobei
diejenigen, die sich an der Abstimmung nicht beteiligt haben, als
Neinstimmen gewertet werden. Das erforderliche Zustimmungsquorum
für das Begehren beträgt in den meisten Bundesländern zwischen 25
und 30 Prozent. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat dieselbe
Wirkung wie ein Rats- bzw. Kreistagsbeschluss.
Verfasst von:
Roland Detsch