Bundesgesetz

Im Unterschied zum Landesgesetz eine von der legislativen Zentralgewalt in einem föderativen Bundesstaat erlassene rechtliche Vorschrift mit überregionaler Bindungskraft.

In der Bundesrepublik Deutschland wird die unterschiedliche Gesetzgebungsbefugnis in Bund und Ländern durch das Grundgesetz geregelt. Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Landesgesetze nur so lange Bestand, als keine entsprechenden Bundesgesetze vorliegen. Sieht der Bund in bestimmten Fällen zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit sowie der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in den Bundesländern Regelungsbedarf, so heben erlassene Bundesgesetze widersprechendes Landesrecht auf (siehe Bundesrecht und Landesrecht). Der Bund hat ferner das Recht, durch Bundesgesetze Rahmenvorschriften zu erlassen, die von den Ländern ausgefüllt werden müssen. Dies ist z. B. im Hochschulwesen (siehe Bildungspolitik), Beamtenrecht, Presse- und Filmrecht (siehe Medienrecht), Jagdwesen, Naturschutz und im Bereich der Landschaftspflege, der Bodenverteilung, der Raumordnung und des Wasserhaushalts der Fall. Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz kommt dem Bund u. a. in auswärtigen Angelegenheiten, im Staatsangehörigkeits- und Asylrecht sowie im Finanz- und Außenhandelsrecht zu.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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