Handelbare Schuldverschreibungen über
öffentliche Anleihen, die der Bund zur Kreditfinanzierung seines
Haushaltes verwendet.
Bundeswertpapiere zeichnen sich in der Regel
durch feste Laufzeiten, feste Verzinsung und jährliche Zinszahlungen
aus. Eine zentrale Stellung am deutschen Kapitalmarkt sowie im
Kapitalverkehr mit dem Ausland nehmen dabei die seit 1952
emittierten Bundesanleihen („Bunds”) mit Laufzeiten zwischen 10 und
30 Jahren ein. Ihr Erwerb unterliegt keinerlei Beschränkungen. Eine
ähnliche Bedeutung wie ihnen kommt im mittelfristigen Marktsegment
den seit 1975 emittierten Bundesobligationen („Bobls”) zu, die in
Serien als Daueremission zum Erwerb durch natürliche Personen und
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen mit einem
festen Nominalzinssatz und einer Laufzeit von etwa fünf Jahren
angeboten werden. Grundsätzlich jedermann ist der Erwerb von
Bundesschatzanweisungen („Schätze”) möglich. Das sind
Einmalemissionen, die mit einer Laufzeit von zwei Jahren im
vierteljährlichen Rhythmus (März, Juni, September, Dezember)
ausschließlich im Tenderverfahren begeben werden.
Daneben gibt es noch den Bundesschatzbrief,
der 1969 speziell zur Förderung der Vermögensbildung breiter
Bevölkerungskreise geschaffen wurde. Die Finanzierungsschätze des
Bundes zählen ebenfalls zu den Daueremissionen und decken mit
Laufzeiten von zwölf und 24 Monaten das kurze Ende des
Laufzeitenspektrums ab. Sie werden in monatlichen Ausgaben
aufgelegt, wobei Änderungen der Konditionen auch innerhalb eines
Monats möglich sind, sofern dies die Marktlage erfordert.
Erwerbsberechtigt ist jedermann mit Ausnahme von Kreditinstituten.
Ebenfalls zu den kurzfristigen Anleihen gehören die unverzinslichen
Schatzanweisungen („U-Schätze” oder „Bubills”). Wie die
Finanzierungsschätze sind sie Diskontpapiere, d. h., die Verzinsung
entspricht der Differenz zwischen Nennwert und Kaufpreis. Im
Unterschied zu Finanzierungsschätzen richten sich U-Schätze
vorwiegend an institutionelle Investoren und ausländische
Zentralbanken, obwohl grundsätzlich jedermann zum Erwerb berechtigt
ist.
Zu den Bundeswertpapieren zählen außerdem die
Bundeskassenscheine („Bund cash management bills” oder kurz „cash
bills”), die Fundierungsschuldverschreibungen sowie die
Schuldverschreibungen des Ausgleichsfonds Währungsumstellung und der
Entschädigungsfonds (siehe Gesetz zur Regelung offener
Vermögensfragen). Die Begebung von Bundeswertpapieren und deren
Abwicklung obliegt der Deutschen Bundesbank.