Bundeswertpapiere

Handelbare Schuldverschreibungen über öffentliche Anleihen, die der Bund zur Kreditfinanzierung seines Haushaltes verwendet.

Bundeswertpapiere zeichnen sich in der Regel durch feste Laufzeiten, feste Verzinsung und jährliche Zinszahlungen aus. Eine zentrale Stellung am deutschen Kapitalmarkt sowie im Kapitalverkehr mit dem Ausland nehmen dabei die seit 1952 emittierten Bundesanleihen („Bunds”) mit Laufzeiten zwischen 10 und 30 Jahren ein. Ihr Erwerb unterliegt keinerlei Beschränkungen. Eine ähnliche Bedeutung wie ihnen kommt im mittelfristigen Marktsegment den seit 1975 emittierten Bundesobligationen („Bobls”) zu, die in Serien als Daueremission zum Erwerb durch natürliche Personen und gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen mit einem festen Nominalzinssatz und einer Laufzeit von etwa fünf Jahren angeboten werden. Grundsätzlich jedermann ist der Erwerb von Bundesschatzanweisungen („Schätze”) möglich. Das sind Einmalemissionen, die mit einer Laufzeit von zwei Jahren im vierteljährlichen Rhythmus (März, Juni, September, Dezember) ausschließlich im Tenderverfahren begeben werden.

Daneben gibt es noch den Bundesschatzbrief, der 1969 speziell zur Förderung der Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise geschaffen wurde. Die Finanzierungsschätze des Bundes zählen ebenfalls zu den Daueremissionen und decken mit Laufzeiten von zwölf und 24 Monaten das kurze Ende des Laufzeitenspektrums ab. Sie werden in monatlichen Ausgaben aufgelegt, wobei Änderungen der Konditionen auch innerhalb eines Monats möglich sind, sofern dies die Marktlage erfordert. Erwerbsberechtigt ist jedermann mit Ausnahme von Kreditinstituten. Ebenfalls zu den kurzfristigen Anleihen gehören die unverzinslichen Schatzanweisungen („U-Schätze” oder „Bubills”). Wie die Finanzierungsschätze sind sie Diskontpapiere, d. h., die Verzinsung entspricht der Differenz zwischen Nennwert und Kaufpreis. Im Unterschied zu Finanzierungsschätzen richten sich U-Schätze vorwiegend an institutionelle Investoren und ausländische Zentralbanken, obwohl grundsätzlich jedermann zum Erwerb berechtigt ist.

Zu den Bundeswertpapieren zählen außerdem die Bundeskassenscheine („Bund cash management bills” oder kurz „cash bills”), die Fundierungsschuldverschreibungen sowie die Schuldverschreibungen des Ausgleichsfonds Währungsumstellung und der Entschädigungsfonds (siehe Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen). Die Begebung von Bundeswertpapieren und deren Abwicklung obliegt der Deutschen Bundesbank.

Verfasst von:
Roland Detsch

(© cpw)