In der
Philosophie eine Variante der normativen Ethik, die pragmatische
Gründe für sittliches Handeln, wie beim Utilitarismus üblich,
nicht für erforderlich hält.
Oberste Maxime sittlichen Handelns
ist hierbei die Pflicht zum Guten ohne Rücksicht auf Zweck oder
Konsequenzen. Sehr wohl jedoch sind nach Ansicht der
deontologischen Ethik pragmatische Überlegungen bei der Anwendung
anzustellen. Das ergibt sich aus der Logik des kategorischen
Imperativs von Immanuel Kant, wonach zwar das Vollkommenste zu tun
ist, das dem Einzelnen möglich ist, gleichzeitig aber alles zu
unterlassen sei, wodurch die größtmögliche Vollkommenheit
verhindert werden könnte. Ursprünglich diente der Begriff der Deontologie
Jeremy Bentham zur Bezeichnung seiner von Pflicht und Eigennutz
bestimmten utilitaristischen Ethik.