Deregulierung

Aufgabenfeld im Bereich der Wettbewerbsförderungspolitik, die darauf abzielt, die Volkswirtschaft tendenziell von bürokratischen Hemmnissen zu befreien und die unternehmerische Staatstätigkeit zu beschränken. 

Regulierungsmaßnahmen, die eine dynamische Wirtschaftsentwicklung tendenziell behindern, sind die staatliche Preisgestaltung in Landwirtschaft, Kredit- und Versicherungswirtschaft, Verkehrswirtschaft-, Versorgungs- und Wohnwirtschaft, ferner die Vielzahl bürokratischer Marktzugangsbeschränkungen (restriktive Gewerbeordnungen, staatliches Konzessionswesen etc.) sowie die Fülle der vielfach historisch gewachsenen staatlichen Monopolrechte (vor allem im Bereich Versorgung und Entsorgung), die nur zum Teil das Ergebnis begründeter Vorsorge gegen absehbares Marktversagen (ruinöser Wettbewerb, natürliche Monopole, externe Effekte) darstellen. Das Ziel einer angebotsorientierten Wachstumspolitik ist es, den Wettbewerbsmechanismus funktionsfähig zu halten und den Markt weitgehend von staatlicher Regulierung zu befreien. Deregulierung in diesem Sinne meint in erster Linie Privatisierung sowie Selbstbeschränkung des Staates auf die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zur Entfaltung der marktwirtschaftlichen Selbststeuerung.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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