Aufgabenfeld
im Bereich der Wettbewerbsförderungspolitik, die darauf abzielt,
die Volkswirtschaft tendenziell von bürokratischen Hemmnissen zu
befreien und die unternehmerische Staatstätigkeit zu
beschränken.
Regulierungsmaßnahmen,
die eine dynamische Wirtschaftsentwicklung tendenziell behindern,
sind die staatliche Preisgestaltung in Landwirtschaft, Kredit- und
Versicherungswirtschaft, Verkehrswirtschaft-, Versorgungs- und
Wohnwirtschaft, ferner die Vielzahl bürokratischer
Marktzugangsbeschränkungen (restriktive Gewerbeordnungen,
staatliches Konzessionswesen etc.) sowie die Fülle der vielfach
historisch gewachsenen staatlichen Monopolrechte (vor allem im
Bereich Versorgung und Entsorgung), die nur zum Teil das Ergebnis
begründeter Vorsorge gegen absehbares Marktversagen (ruinöser
Wettbewerb, natürliche Monopole, externe Effekte) darstellen. Das
Ziel einer angebotsorientierten Wachstumspolitik ist es, den
Wettbewerbsmechanismus funktionsfähig zu halten und den Markt
weitgehend von staatlicher Regulierung zu befreien. Deregulierung in
diesem Sinne meint in erster Linie Privatisierung sowie
Selbstbeschränkung des Staates auf die Schaffung geeigneter
Rahmenbedingungen zur Entfaltung der marktwirtschaftlichen
Selbststeuerung.