Dezemberverfassung

Bezeichnung für das nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich 1867 erlassene liberale Grundgesetz, mit dem die österreichische Reichshälfte der Habsburger Doppelmonarchie in eine konstitutionelle Monarchie mit kodifizierten staatsbürgerlichen Grundrechten umgewandelt wurde.

Die vom zisleithanischen Reichsrat beschlossene und am 21. Dezember 1867 von Kaiser Franz Joseph I. in Kraft gesetzte Dezemberverfassung regelte Status und Funktion des aus zwei Kammern bestehenden Reichsrats, die Rechte der Staatsbürger, die Ausübung der Regierungs- und Vollzugsgewalt, die richterliche Gewalt und die Errichtung eines Reichsgerichts. Sie setzte das so genannte Februarpatent in modifizierter Form als „Gesetz über die Reichsvertretung" wieder in Kraft, mit dem 1861 die Grundlagen für eine konstitutionelle Regierungsform gelegt worden war. Sie bestimmte, dass der Monarch die gesetzgebende Gewalt gemeinsam mit dem Reichsrat, bestehend aus Herrenhaus und Abgeordnetenhaus, bzw. in Landesangelegenheiten mit den Landtagen der Kronländer auszuüben habe. Die Dezemberverfassung blieb bis zum Ende des Kaiserreiches in Kraft; die Gleichheitsgrundsätze der Verfassung der Zweiten Republik Österreich beruhen auf den Artikeln der Dezemberverfassung.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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