Dezemberverfassung
Bezeichnung
für das nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich 1867
erlassene liberale Grundgesetz, mit dem die österreichische
Reichshälfte der Habsburger Doppelmonarchie in eine
konstitutionelle Monarchie mit kodifizierten staatsbürgerlichen
Grundrechten umgewandelt wurde.
Die
vom zisleithanischen Reichsrat beschlossene und am 21. Dezember
1867 von Kaiser Franz Joseph I. in Kraft gesetzte
Dezemberverfassung regelte Status und Funktion des aus zwei Kammern
bestehenden Reichsrats, die Rechte der Staatsbürger, die Ausübung
der Regierungs- und Vollzugsgewalt, die richterliche Gewalt und die
Errichtung eines Reichsgerichts. Sie setzte das so genannte
Februarpatent in modifizierter Form als „Gesetz über die
Reichsvertretung" wieder in Kraft, mit dem 1861 die Grundlagen
für eine konstitutionelle Regierungsform gelegt worden war. Sie
bestimmte, dass der Monarch die gesetzgebende Gewalt gemeinsam mit
dem Reichsrat, bestehend aus Herrenhaus und Abgeordnetenhaus, bzw.
in Landesangelegenheiten mit den Landtagen der Kronländer
auszuüben habe. Die Dezemberverfassung blieb bis zum Ende des
Kaiserreiches in Kraft; die Gleichheitsgrundsätze der Verfassung
der Zweiten Republik Österreich beruhen auf den Artikeln der
Dezemberverfassung.
Verfasst von:
Roland Detsch
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