Flaggenstreit
auch Flaggenfrage
Politische
Auseinandersetzung in Deutschland zur Zeit der Weimarer Republik
um die Reichsflagge, die 1926 zum Sturz der Regierung von
Reichskanzler Hans Luther durch ein Misstrauensvotum führte.
Seit
der Einführung der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge als Symbol
der neuen Republik durch die Weimarer Verfassung 1919 suchten
nationalistische Kräfte in allen möglichen Bereichen den Farben
des Kaiserreiches, Schwarz-Weiß-Rot, Geltung zu verschaffen; die
Auseinandersetzung um die Reichsflagge riss seit 1919 nicht mehr
ab. Um den Konflikt zu entschärfen, erließ die Regierung Luther
am 5. Mai 1926 eine Flaggenverordnung, wonach die deutschen
Auslandsvertretungen, vor allem die in den europäischen Seehäfen
und die in außereuropäischen Ländern, neben der
schwarz-rot-goldenen Flagge der Republik auch die in der Tradition
des Kaiserreiches stehende schwarz-weiß-rote Handelsflagge zu
führen hätten. Zugleich sollte die scharz-weiß-rote Flagge der
Marine durch eine Bugflagge in den Farben der Republik ergänzt
werden.
In
einem Brief an den Kanzler Luther hatte Reichspräsident Paul von
Hindenburg zuvor seinen innigsten Wunsch geäußert, „in
absehbarer Zeit auf verfassungsmäßigem Wege einen versöhnenden
Ausgleich" in der Flaggenfrage zu schaffen, der sowohl „dem
gegenwärtigen Deutschland und seinen Zielen" entspreche und
„zugleich dem Werdegang in der Geschichte des Reiches"
Rechnung trage. Neben einer Reihe weiterer demokratischer Parteien
war vor allem die SPD empört über diesen offensichtlichen
Anschlag auf das Symbol der republikanischen Staatsform, den
Luther mit den Worten verteidigte, damit sei endlich der für den
schlichten Ausländer unbegreifliche Missstand beseitigt, dass
deutsche Schiffe in den Häfen mit einer anderen Flagge begrüßt
würden, als der, die sie selbst trügen. Nach dem Sturz der
Regierung Luther setzte die neue Regierung unter Wilhelm Marx die
Flaggenverordnung durch.
Verfasst von:
Roland Detsch
(© cpw)
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