Mit dem kulturellen Frauenbild
korrelierende geschlechtsspezifische Aufgaben und Tätigkeiten, die
in Abgrenzung zur Männerarbeit den Frauen vorbehalten sind.
In der europäischen Kulturgeschichte hat
sich im Zuge der Transformation der ursprünglich patriarchalischen
zu einer tendenziell egalitären Gesellschaft zusammen mit den
Geschlechterverhältnissen auch die Frauenarbeit gewandelt. Wie in
fremden Kulturkreisen teilweise bis heute üblich, galt es in
früheren Zeiten als selbstverständlich, dass die den Männern
untergeordneten Frauen über ihre Rolle als Mütter definiert und fast
ausschließlich zu unentgeltlichen häuslichen Arbeiten herangezogen
wurden (Haushalt, Kindererziehung, Pflege der Alten und Kranken).
Dies schloss in den bäuerlichen Agrargesellschaften Tätigkeiten in
der Landwirtschaft mit ein. Erst die industrielle Revolution führte
zu einer Ausweitung der Frauenerwerbstätigkeit. Allerdings musste
sich das in Heimarbeit, Manufakturen und Fabriken tätige
Frauenproletariat mit noch weniger Lohn zufrieden geben als ihre
männlichen Kollegen. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts
entstanden neue Tätigkeiten für Frauen im Dienstleistungsbereich.
In den heutigen Industriestaaten sind
Frauen in den kaufmännischen und gewerblichen Berufen, Büro- und
Verwaltungsberufen sowie in den Sozial- und Lehrberufen besonders
stark vertreten. Doch die traditionelle Geringerschätzung der
Frauenarbeit wirkt bis in die Gegenwart nach. So klaffen Anspruch
und Wirklichkeit des im deutschen Grundgesetz verankerten
Gleichberechtigungsgebotes im Berufsleben noch immer auseinander.
Zwar verbot das Bundesarbeitsgericht 1955 „Frauenlohngruppen“, doch
es entstanden so genannte „Leichtlohngruppen“, die auf dasselbe
hinausliefen. Das Gleichberechtigungsgesetz von 1957 hob zwar die
Entscheidungsbefugnis des Ehemannes in allen das gemeinschaftliche
Leben betreffenden Angelegenheiten auf, machte jedoch das Recht der
Frau auf Erwerbstätigkeit davon abhängig, ob „dies mit ihren
Pflichten in Ehe und Familie vereinbar“ ist.
Laut Statististik leisten Frauen in
Deutschland mit knapp 31 Stunden pro Woche deutlich mehr unbezahlte
Arbeit (u. a. Haus- und Gartenarbeit, handwerkliche Tätigkeiten,
Pflege und Betreuung von Personen) als Männer (19,5 Stunden). Sie
verbringen dagegen mit durchschnittlich 12 Wochenstunden deutlich
weniger Zeit mit Erwerbsarbeit als ihre männlichen Kollegen (22,5
Stunden).
Am häufigsten wählen weibliche
Auszubildende die Berufe Bürokauffrau, Arzthelferin und Kauffrau im
Einzelhandel. Die Löhne und Gehälter von Frauen unterscheiden sich
zum Teil deutlich von denen ihrer männlichen Kollegen. Über alle
Wirtschaftsbereiche hinweg gesehen, verdienten Arbeiterinnen im Jahr
2001 rund ein Viertel weniger. Der geschlechtsspezifische
Verdienstabstand ist mit 33 Prozent bei den Angestellten noch höher.
Insgesamt verdienten Frauen 2004 im Schnitt 33 220 Euro und damit
fast 9000 Euro weniger als vollzeitbeschäftigte Männer. Bei den
meisten Teilzeit-Erwerbstätigen in Deutschland handelt es sich um
Frauen (84 Prozent). Zwei Drittel von ihnen müssen ihren
Lebensunterhalt von den meist geringen Bezügen allein bestreiten.
Für knapp ein Viertel (23 Prozent) stellt der Unterhalt durch
Angehörige die Haupteinnahmequelle dar.
Bis heute sind sowohl auf nationaler als
auch europäischer Ebene eine Reihe gesetzlicher Regelungen vonnöten,
um die Frauen vor Diskriminierung im Berufsleben zu schützen. So
verpflichtet etwa das Bürgerliche Gesetzbuch die Arbeitgeber zu
geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen und verbietet
unterschiedliche Vergütungen gleicher oder gleichwertiger Arbeiten
sowie geschlechtsspezifische Lohnab- oder ‑zuschlagsklausen. Und
selbst für den öffentlichen Dienst gibt es so genannte Frauenquoten
und ein spezielles Frauenförderungsgesetz.
Arbeitsrechtlich genießen Frauen vor
allem im Zusammenhang mit Mutterschaft einen höheren Arbeits- und
Kündigungsschutz. Einen Schutz vor bestimmten Arbeiten gibt es
dagegen nur noch sehr eingeschränk (z. B. in der Seeschifffahrt und
im Bergbau).
Verfasst von:
Roland Detsch
(© cpw)