Frauenarbeit

Mit dem kulturellen Frauenbild korrelierende geschlechtsspezifische Aufgaben und Tätigkeiten, die in Abgrenzung zur Männerarbeit den Frauen vorbehalten sind.

In der europäischen Kulturgeschichte hat sich im Zuge der Transformation der ursprünglich patriarchalischen zu einer tendenziell egalitären Gesellschaft zusammen mit den Geschlechterverhältnissen auch die Frauenarbeit gewandelt. Wie in fremden Kulturkreisen teilweise bis heute üblich, galt es in früheren Zeiten als selbstverständlich, dass die den Männern untergeordneten Frauen über ihre Rolle als Mütter definiert und fast ausschließlich zu unentgeltlichen häuslichen Arbeiten herangezogen wurden (Haushalt, Kindererziehung, Pflege der Alten und Kranken). Dies schloss in den bäuerlichen Agrargesellschaften Tätigkeiten in der Landwirtschaft mit ein. Erst die industrielle Revolution führte zu einer Ausweitung der Frauenerwerbstätigkeit. Allerdings musste sich das in Heimarbeit, Manufakturen und Fabriken tätige Frauenproletariat mit noch weniger Lohn zufrieden geben als ihre männlichen Kollegen. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts entstanden neue Tätigkeiten für Frauen im Dienstleistungsbereich.

In den heutigen Industriestaaten sind Frauen in den kaufmännischen und gewerblichen Berufen, Büro- und Verwaltungsberufen sowie in den Sozial- und Lehrberufen besonders stark vertreten. Doch die traditionelle Geringerschätzung der Frauenarbeit wirkt bis in die Gegenwart nach. So klaffen Anspruch und Wirklichkeit des im deutschen Grundgesetz verankerten Gleichberechtigungsgebotes im Berufsleben noch immer auseinander. Zwar verbot das Bundesarbeitsgericht 1955 „Frauenlohngruppen“, doch es entstanden so genannte „Leichtlohngruppen“, die auf dasselbe hinausliefen. Das Gleichberechtigungsgesetz von 1957 hob zwar die Entscheidungsbefugnis des Ehemannes in allen das gemeinschaftliche Leben betreffenden Angelegenheiten auf, machte jedoch das Recht der Frau auf Erwerbstätigkeit davon abhängig, ob „dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar“ ist.

Laut Statististik leisten Frauen in Deutschland mit knapp 31 Stunden pro Woche deutlich mehr unbezahlte Arbeit (u. a. Haus- und Gartenarbeit, handwerkliche Tätigkeiten, Pflege und Betreuung von Personen) als Männer (19,5 Stunden). Sie verbringen dagegen mit durchschnittlich 12 Wochenstunden deutlich weniger Zeit mit Erwerbsarbeit als ihre männlichen Kollegen (22,5 Stunden).

Am häufigsten wählen weibliche Auszubildende die Berufe Bürokauffrau, Arzthelferin und Kauffrau im Einzelhandel. Die Löhne und Gehälter von Frauen unterscheiden sich zum Teil deutlich von denen ihrer männlichen Kollegen. Über alle Wirtschaftsbereiche hinweg gesehen, verdienten Arbeiterinnen im Jahr 2001 rund ein Viertel weniger. Der geschlechtsspezifische Verdienstabstand ist mit 33 Prozent bei den Angestellten noch höher. Insgesamt verdienten Frauen 2004 im Schnitt 33 220 Euro und damit fast 9000 Euro weniger als vollzeitbeschäftigte Männer. Bei den meisten Teilzeit-Erwerbstätigen in Deutschland handelt es sich um Frauen (84 Prozent). Zwei Drittel von ihnen müssen ihren Lebensunterhalt von den meist geringen Bezügen allein bestreiten. Für knapp ein Viertel (23 Prozent) stellt der Unterhalt durch Angehörige die Haupteinnahmequelle dar.

Bis heute sind sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene eine Reihe gesetzlicher Regelungen vonnöten, um die Frauen vor Diskriminierung im Berufsleben zu schützen. So verpflichtet etwa das Bürgerliche Gesetzbuch die Arbeitgeber zu geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen und verbietet unterschiedliche Vergütungen gleicher oder gleichwertiger Arbeiten sowie geschlechtsspezifische Lohnab- oder ‑zuschlagsklausen. Und selbst für den öffentlichen Dienst gibt es so genannte Frauenquoten und ein spezielles Frauenförderungsgesetz.

Arbeitsrechtlich genießen Frauen vor allem im Zusammenhang mit Mutterschaft einen höheren Arbeits- und Kündigungsschutz. Einen Schutz vor bestimmten Arbeiten gibt es dagegen nur noch sehr eingeschränk (z. B. in der Seeschifffahrt und im Bergbau).

Verfasst von:
Roland Detsch

(© cpw)