Friedensmission
Bezeichnung
für eine Frieden schaffende und erhaltende Intervention in Krisen-
und Kriegsgebieten zur zwangsweisen Beilegung bewaffneter
Auseinandersetzungen bzw. zur Sicherung des zwischen den
Streitparteien ausgehandelten Status quo im Auftrag oder auch nur
mit Billigung der Vereinten Nationen.
Eines
der wichtigsten Ziele der UNO ist die Erhaltung des Friedens und der
internationalen Sicherheit durch kollektiven Beistand gegen
Aggressoren. Sie verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten zur friedlichen
Beilegung von Streitigkeiten. Als Schlichtungsinstanz ist sie
bestrebt, Konflikte einer einvernehmlichen Lösung durch die
Streitparteien zuzuführen. Obwohl Kapitel VII der Satzung der
Vereinten Nationen militärische Zwangsmaßnahmen in bestimmten
Fällen erlaubt, scheiterten in der Vergangenheit weitreichendere
Maßnahmen vor allem an der Uneinigkeit der vetoberechtigten
Großmächte (UdSSR, USA, Frankreich, Großbritannien und China) im
UN-Sicherheitsrat. Eine gewisse Ausnahme bildete der Einsatz
militärischer Kräfte im Koreakrieg (1950-1953), dessen
Rechtmäßigkeit aber umstritten war, da die UdSSR an dem
entsprechenden Beschluss des Sicherheitsrates nicht beteiligt war.
Wo immer sonst Streitkräfte (im Auftrag) der UNO Frieden erhaltend
eingegriffen haben, geschah dies im Einvernehmen mit den
betreffenden Ländern zumeist auf Beschluss der Generalversammlung.
Erst
nach dem Zusammenbruch der UdSSR hat die lähmende Rivalität im
Sicherheitsrat spürbar nachgelassen. So autorisierten im
Kuwaitkrieg (Golfkrieg 1990/91) erstmals alle vetoberechtigten
Mächte und der Sicherheitsrat einstimmig die Anwendung
militärischer Gewalt gegen den Irak. Nach gegenwärtiger
Verfassungsinterpretation ist nicht nur die Bereitstellung deutscher
Soldaten für speziell mobilisierte UN-Truppen (Blauhelm-Einsätze),
sondern auch die Entsendung von Truppenkontingenten zur
militärischen Unterstützung von Friedensmissionen im Auftrag der
UNO durch das Grundgesetz legitimiert.
Die
Problematik von Friedensmissionen besteht (auch) darin, dass die
Staaten sehr unterschiedliche Mittel haben, um sich von der UNO mit
einer militärischen Operation beauftragen zu lassen. Die USA
beispielsweise verfügen als weltgrößte Wirtschafts- und
Militärmacht über eine vergleichsweise hohe Chance, eigene
weltpolitische Interessen durch ein UNO-Mandat absichern zu lassen.
Im Zweifelsfall haben die USA aber auch die Möglichkeit, ihre
Interessen im Alleingang durchzusetzen. Die UNO und ihre
Friedensmissionen sind daher auch ein Spiegelbild für die
Kräfteverhältnisse und Abhängigkeiten zwischen den Staaten.
Verfasst von:
Roland Detsch
(© cpw)
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