Friedensmission

Bezeichnung für eine Frieden schaffende und erhaltende Intervention in Krisen- und Kriegsgebieten zur zwangsweisen Beilegung bewaffneter Auseinandersetzungen bzw. zur Sicherung des zwischen den Streitparteien ausgehandelten Status quo im Auftrag oder auch nur mit Billigung der Vereinten Nationen.

Eines der wichtigsten Ziele der UNO ist die Erhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit durch kollektiven Beistand gegen Aggressoren. Sie verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten. Als Schlichtungsinstanz ist sie bestrebt, Konflikte einer einvernehmlichen Lösung durch die Streitparteien zuzuführen. Obwohl Kapitel VII der Satzung der Vereinten Nationen militärische Zwangsmaßnahmen in bestimmten Fällen erlaubt, scheiterten in der Vergangenheit weitreichendere Maßnahmen vor allem an der Uneinigkeit der vetoberechtigten Großmächte (UdSSR, USA, Frankreich, Großbritannien und China) im UN-Sicherheitsrat. Eine gewisse Ausnahme bildete der Einsatz militärischer Kräfte im Koreakrieg (1950-1953), dessen Rechtmäßigkeit aber umstritten war, da die UdSSR an dem entsprechenden Beschluss des Sicherheitsrates nicht beteiligt war. Wo immer sonst Streitkräfte (im Auftrag) der UNO Frieden erhaltend eingegriffen haben, geschah dies im Einvernehmen mit den betreffenden Ländern zumeist auf Beschluss der Generalversammlung.

Erst nach dem Zusammenbruch der UdSSR hat die lähmende Rivalität im Sicherheitsrat spürbar nachgelassen. So autorisierten im Kuwaitkrieg (Golfkrieg 1990/91) erstmals alle vetoberechtigten Mächte und der Sicherheitsrat einstimmig die Anwendung militärischer Gewalt gegen den Irak. Nach gegenwärtiger Verfassungsinterpretation ist nicht nur die Bereitstellung deutscher Soldaten für speziell mobilisierte UN-Truppen (Blauhelm-Einsätze), sondern auch die Entsendung von Truppenkontingenten zur militärischen Unterstützung von Friedensmissionen im Auftrag der UNO durch das Grundgesetz legitimiert.

Die Problematik von Friedensmissionen besteht (auch) darin, dass die Staaten sehr unterschiedliche Mittel haben, um sich von der UNO mit einer militärischen Operation beauftragen zu lassen. Die USA beispielsweise verfügen als weltgrößte Wirtschafts- und Militärmacht über eine vergleichsweise hohe Chance, eigene weltpolitische Interessen durch ein UNO-Mandat absichern zu lassen. Im Zweifelsfall haben die USA aber auch die Möglichkeit, ihre Interessen im Alleingang durchzusetzen. Die UNO und ihre Friedensmissionen sind daher auch ein Spiegelbild für die Kräfteverhältnisse und Abhängigkeiten zwischen den Staaten.

Verfasst von:
Roland Detsch

(© cpw)