Globke, Hans
(1898-1973)

Deutscher Jurist und Verwaltungsbeamter, Staatssekretär im Bundeskanzleramt (1953-1963). 

Geboren am 10. September 1898 in Düsseldorf, studierte Globke nach dem 1. Weltkrieg Rechts- und Staatswissenschaften und schlug nach seiner Promotion eine Beamtenlaufbahn im Verwaltungsdienst ein. 1925 wurde er Stellvertreter des Polizeipräsidenten von Aachen, 1929 stieg er ins preußische Innenministerium und 1932 ins Reichsinnenministerium auf. Bis 1945 war er dort für Staatsangehörigkeitsfragen zuständig und war u. a. Herausgeber des Kommentars zu den Nürnberger Rassegesetzen. 

Nach dem Krieg zunächst Vizepräsident des nordrhein-westfälischen Landesrechnungshofes, wurde er 1949 Ministerialdirigent im Bundeskanzleramt und 1950 Leiter der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten. Trotz heftiger Attacken seitens der Opposition und der Presse wegen seiner politischen Vergangenheit machte ihn Konrad Adenauer 1953 zu seinem Staatssekretär. 1961 wurde er vom Vorwurf des Kontakts mit Adolf Eichmann freigesprochen; 1963 wurde er in der DDR in einem Schauprozess in Abwesenheit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Trotz wiederholter Entlassungsgesuche hielt Adenauer bis zu seinem Rücktritt 1963 an Globke fest. Globke starb am 13. Februar 1973 in Bonn.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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