Deutscher
Jurist und Verwaltungsbeamter, Staatssekretär im Bundeskanzleramt
(1953-1963).
Geboren
am 10. September 1898 in Düsseldorf, studierte Globke nach
dem 1. Weltkrieg Rechts- und Staatswissenschaften und schlug
nach seiner Promotion eine Beamtenlaufbahn im Verwaltungsdienst
ein. 1925 wurde er Stellvertreter des Polizeipräsidenten von
Aachen, 1929 stieg er ins preußische Innenministerium und 1932
ins Reichsinnenministerium auf. Bis 1945 war er dort für
Staatsangehörigkeitsfragen zuständig und war u. a.
Herausgeber des Kommentars zu den Nürnberger Rassegesetzen.
Nach
dem Krieg zunächst Vizepräsident des nordrhein-westfälischen
Landesrechnungshofes, wurde er 1949 Ministerialdirigent im
Bundeskanzleramt und 1950 Leiter der Hauptabteilung für innere
Angelegenheiten. Trotz heftiger Attacken seitens der Opposition
und der Presse wegen seiner politischen Vergangenheit machte ihn
Konrad Adenauer 1953 zu seinem Staatssekretär. 1961 wurde er vom
Vorwurf des Kontakts mit Adolf Eichmann freigesprochen; 1963 wurde
er in der DDR in einem Schauprozess in Abwesenheit zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Trotz wiederholter
Entlassungsgesuche hielt Adenauer bis zu seinem Rücktritt 1963 an
Globke fest. Globke starb am 13. Februar 1973 in Bonn.