Alle
Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung von Häusern. Dazu gehören
die Trinkwasserversorgung, die Energieversorgung zum Heizen, Lüften
und Kühlen, zur Warmwasserbereitung, zum Betrieb von Licht- und
Fernmeldeanlagen sowie die Gebäudeentwässerung und die
Müllbeseitigung.
1.
EINLEITUNG
Im Mittelpunkt stehen dabei Anlagen in den hauswirtschaftlichen
Arbeitsräumen und in den zur Körperpflege dienenden
Sanitärräumen. Integrierte Teilgebiete der Haustechnik sind
Maßnahmen zum Schallschutz haustechnischer Installationen, zum
Blitzschutz sowie Aufzugs- und sonstige Beförderungsanlagen in
Häusern. Im weiteren Sinn können auch betriebstechnische
Spezialinstallationen in Industriebauten oder Krankenhäusern etc.
der Haustechnik zugerechnet werden. Während Häuser bis weit ins
19. Jahrhundert hinein über so gut wie keine haustechnischen
Anlagen verfügten – die üblichen Trockenklosetts lagen wegen der
Geruchsbelästigung überwiegend außerhalb der Wohngebäude,
gekocht und geheizt wurde mit dezentralen Holz- und Kohleöfen –,
liegt heute bei der Errichtung eines neuen Wohnhauses ihr
Kostenanteil bei bis zu 40 Prozent der Gesamtbausumme.
2.
WIRTSCHAFTS- UND SANITÄRRÄUME
Rohre für Haushaltsküchen sind aus Kostengründen und zur
Minderung der Schallübertragung in Wohn- und Schlafräume am
günstigsten in so genannten Nasswänden installiert, über die auch
Bäder versorgt werden können. Zum leichteren Einbau von
Küchenzeilen sollte auf Mauervorsprünge wie Kamine, Abluft- und
Rohrleitungsschächte verzichtet werden. Die Warmwasserversorgung
kann zentral oder durch örtliche Warmwasserbereiter mit möglichst
kurzen Zapfleitungen erfolgen. Zum Abzug von Luftfeuchte und
Gerüchen dienen Abluftschächte über das Dach oder durch die
Außenwand.
Es gibt
„trockene" und „nasse" Hausarbeitsräume (Werk- und
Wäschepflegeräume bzw. Waschküchen), die entsprechend ihrer
Nutzung mit ausreichenden Stromanschlüssen, einem Spülausguss mit
Anschluss an Wasser- und Abwasserleitungen sowie mit einer
Fußbodenentwässerung ausgestattet sein sollten.
Zur
Standardausrüstung eines Bades gehören Badewanne oder Duschwanne
mit Kalt- und Warmwasseranschluss, Mischbatterie und
höhenverstellbarer Schlauchbrause, Waschtisch mit Kalt- und
Warmwasseranschluss nebst Steckdosen, Anschluss für ein
Spülklosett, sofern eine räumliche Trennung des WC nicht
vorgesehen ist, sowie wahlweise Anschlüsse für Bidet und
Waschmaschine. Beim WC sollten neben Anschlüssen für ein
Spülklosett auch die erforderlichen Installationen für ein
Handwaschbecken vorgesehen sein.
3.
TRINKWASSERVERSORGUNG
Die Leitungsanlage beim Anschluss an die zentrale
Trinkwasserversorgung besteht aus einer Versorgungsleitung zum
Wasserzähler, von der aus die Verbrauchsleitungen (Verteilungs-,
Steig- und Zweigleitungen) abgehen. Fehlt eine zentrale
Wasserversogung, muss Trinkwasser einem auf dem Grundstück zu
errichtenden Brunnen entnommen und mit einer Druckluftpumpe über
frostisolierte Leitungen ins Haus gefördert werden. Außer im
Keller sollten alle Wasserleitungen möglichst senkrecht in
gemeinsamen „Nasswänden" angeordnet sein. Bei zu niedrigem
Wasserdruck empfiehlt sich im Anschluss an die öffentliche
Trinkwasserleitung eine Druckerhöhungsanlage. In Hochhäusern sind
zusätzliche Feuerlöscheinrichtungen oder Hydrantenanlagen
vorgeschrieben. Sämtliche Kaltwasserleitungen müssen frostsicher,
in ausreichendem Abstand von Wärmequellen oder wärmegedämmt
verlegt werden. Letzteres empfiehlt sich auch für
Warmwasserleitungen.
4.
ENTWÄSSERUNGSANLAGEN
Bei den Abwässern wird unterschieden zwischen Regenwasser und
den zu klärenden Schmutzwässern aus Spül- und Wascheinrichtungen
der Wirtschafts- und Sanitärräume, Garagen etc. sowie Fäkalien.
Zur Nutzung des Regenwassers (z. B. Wäsche, Klosettspülung,
Gartengießen) werden häufig Sammelbehälter mit
Überlaufversickerung installiert. Beim Fehlen eines Vorfluters
(öffentlicher Kanal) lässt sich das Regenwasser bei durchlässigen
Böden am einfachsten durch eine leicht erneuerbare Sickergrube oder
durch einen Sickerschacht beseitigen, wobei sich gegebenenfalls der
Einbau eines Sandabsetzbeckens empfiehlt. Hausabwässer können
entweder in einer Mehrkammergrube oder einer Mehrkammer-Ausfaulgrube
aufgefangen und nach der Entschlammung bzw. biologischen
Teilreinigung in so genannten unterirdischen Verrieselungsanlagen
(Sandfiltergräben) unter der Geländeoberfläche verteilt werden,
wo sie im Erdreich biologisch abgebaut werden. Das haustechnische
Abwasserrohrleitungsystem besteht aus mehreren Anschlussleitungen,
die das Abwasser der verschiedenen, mit Geruchsverschlüssen
(Siphon) versehenen Entwässerungsvorrichtungen (Klosett, Ausgüsse,
Waschbecken etc.) aufnehmen, zu einer Sammelanschlussleitung
führen, von wo aus es über Fall-, Sammel- oder Grundleitungen zum
Anschlusskanal transportiert wird, der in die Klärgrube oder den
öffentlichen Straßenkanal mündet; ferner gibt es noch
Lüftungsleitungen zur Be- und Entlüftung des Rohrsystems und
Regenwasserleitungen.
5.
ELEKTRISCHE ANLAGEN
Zur Elektrizitätsversorgung sind Häuser mit Starkstrom-
(Niederspannungsanlagen bis zu 250 Volt bzw.
Hochspannungsanlagen) und Schwachstromanlagen (z. B. für
Fernmeldeanlagen) ausgerüstet. Die elektrischen Installationen
müssen stets mit Blick auf einen weiter zunehmenden
Stromenergiebedarf im Haus angelegt sein. Haupt- und
Verteilungsleitungen sollten ausreichende Querschnitte haben, und
vor allem Steckdosen müssen in genügender Anzahl vorgesehen
werden.
6.
HEIZUNGS- UND LÜFTUNGSTECHNISCHE ANLAGEN
Es gibt verschiedene Varianten zur Wärmeversorgung eines
Hauses. In den letzten Jahrzehnten haben sich jedoch zunehmend gas-,
öl- oder fernwärmebetriebene Zentralheizungen mit kombinierter
Warmwasserbereitung gegenüber Einzelheizungen wie Festbrennstoff-,
Öl- und Gasöfen sowie elektrischen Raumheizungsgeräten
durchgesetzt. Neuartige Varianten der Zentralheizung arbeiten mit
Sonnenkollektoren (Solarenergie) oder mit Wärmepumpen. Ebenso wie
lüftungs- und klimatechnische Anlagen hat die Fülle von
Installationen zum Betrieb einer Heizungsanlage weit reichende
Auswirkungen auf die Gesamtplanung eines Gebäudes.
Verfasst von:
Roland Detsch
(© cpw)