Hermesbürgschaft

Bezeichnung für eine staatliche Ausfuhrgarantie bzw. -bürgschaft im Exportgeschäft der privaten Wirtschaft mit privaten oder staatlichen Kunden im Ausland, benannt nach der Hermes Kreditversicherungs-AG, die für die Bearbeitung zuständig ist.

Abgedeckt wird in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Hermesbürgschaft zum einen das Fabrikationsrisiko für den Fall, dass die Abnahme der fertigen Ware infolge politischer Ereignisse im Ausland nicht mehr möglich ist. Zum anderen wird das Ausfuhrrisiko, zum Beispiel bei Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Nachfragers, versichert. Im Schadensfall kommt der Bund für die Ausfälle abzüglich einer vom Exporteur zu tragenden Selbstbeteiligung auf. Über die Anträge zur Übernahme einer Hermesbürgschaft entscheidet ein interministerieller Ausschuss, bestehend aus Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsminister, sowie einem Vertreter des Auswärtigen Amtes und unter anderem des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Die Bundesausgaben für Hermesbürgschaften betrugen 1997 4,9 Milliarden DM. Der größte Bereich sind Umschuldungen. Die größten Ländereinzelbeträge entfielen auf die ehemalige Sowjetunion mit 3,7 Milliarden DM, auf Algerien mit 233 Millionen DM und auf den Iran mit 150 Millionen DM. Die außenwirtschaftlichen Haftungsverpflichtungen betrugen insgesamt 228,7 Milliarden DM vor allem für Ausfuhrgeschäfte. An der Spitze steht hier Russland mit 1,5 Milliarden, gefolgt von China mit 1,2 Milliarden und Indonesien mit 1,1 Milliarden DM. Das kumulierte Defizit des Bundes im Bereich der Ausfuhrgewährleistungen seit 1950 erreichte Ende 1997 rund 26,3 Milliarden DM (ohne Zinseinnahmen). Demgegenüber bestanden Forderungen von 34,6 Milliarden DM, die nach Entschädigungszahlungen auf den Bund übergegangen sind.

Verfasst von:
Roland Detsch

(© cpw)