Hermesbürgschaft
Bezeichnung für eine staatliche
Ausfuhrgarantie bzw. -bürgschaft im Exportgeschäft der privaten
Wirtschaft mit privaten oder staatlichen Kunden im Ausland, benannt
nach der Hermes Kreditversicherungs-AG, die für die Bearbeitung
zuständig ist.
Abgedeckt
wird in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Hermesbürgschaft zum einen das Fabrikationsrisiko
für den Fall, dass die Abnahme der fertigen Ware infolge
politischer Ereignisse im Ausland nicht mehr möglich ist. Zum
anderen wird das Ausfuhrrisiko, zum Beispiel bei Zahlungsunfähigkeit
des ausländischen Nachfragers, versichert. Im Schadensfall kommt
der Bund für die Ausfälle abzüglich einer vom Exporteur zu
tragenden Selbstbeteiligung auf. Über die Anträge zur Übernahme
einer Hermesbürgschaft entscheidet ein interministerieller
Ausschuss, bestehend aus Bundesfinanz- und
Bundeswirtschaftsminister, sowie einem Vertreter des Auswärtigen
Amtes und unter anderem des Ministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit
Die
Bundesausgaben für Hermesbürgschaften betrugen 1997
4,9 Milliarden DM. Der größte Bereich sind
Umschuldungen. Die größten Ländereinzelbeträge entfielen auf die
ehemalige Sowjetunion mit 3,7 Milliarden DM, auf Algerien
mit 233 Millionen DM und auf den Iran mit
150 Millionen DM. Die außenwirtschaftlichen
Haftungsverpflichtungen betrugen insgesamt
228,7 Milliarden DM vor allem für Ausfuhrgeschäfte. An
der Spitze steht hier Russland mit 1,5 Milliarden, gefolgt von
China mit 1,2 Milliarden und Indonesien mit 1,1
Milliarden DM. Das kumulierte Defizit des Bundes im Bereich der
Ausfuhrgewährleistungen seit 1950 erreichte Ende 1997 rund
26,3 Milliarden DM (ohne Zinseinnahmen). Demgegenüber
bestanden Forderungen von 34,6 Milliarden DM, die nach
Entschädigungszahlungen auf den Bund übergegangen sind.
Verfasst von:
Roland Detsch
(© cpw)
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