Subventionierte selbständige Erwerbstätigkeit
als Kleinunternehmer, die im Zug der Reformpolitik 2003 zur Belebung
des Arbeitsmarktes in Deutschland ermöglicht wurde; der lediglich
als griffiges Schlagwort in die politische Diskussion eingeführte
Ausdruck Ich-AG hat nichts zu tun mit der AG als Kurzbezeichnung für
Aktiengesellschaft.
Die gesetzlichen Grundlagen der im Wortlaut
nirgendwo erwähnten Ich-AG sind unter der Überschrift
„Existenzgründungszuschuss” in § 421l des Dritten Buches des
Sozialgesetzbuches (SGB III), das sich mit dem Thema
Arbeitsförderung befasst, niedergelegt. Dort werden Arbeitslosen
bzw. Beschäftigten im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
monatliche Zuschüsse von zusammengerechnet maximal 14 400 Euro im
Lauf von drei Jahren in Aussicht gestellt, wenn sie durch Aufnahme
einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit ihre
Arbeitslosigkeit beenden. Der Existenzgründungszuschuss soll vor
allem die persönliche Alters- und Krankenvorsorge sicherstellen. Die
Förderung wird gewährt, wenn der Existenzgründer nach Aufnahme der
selbständigen Tätigkeit Arbeitseinkommen erzielt, die
voraussichtlich 25 000 Euro im Jahr nicht überschreiten, und seiner
Geschäftsidee von fachkundiger Seite wirtschaftliche Tragfähigkeit
bescheinigt wird. Bei der Einführung der Ich-AG am 1. Januar 2003
durften die Existenzgründer keine Arbeitnehmer beschäftigen. Diese
Einschränkung wurde inzwischen rückwirkend aufgehoben.
Prinzipiell kommt für eine Ich-AG jede
selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Frage.
Doch der Gesetzgeber hatte vor allem Arbeitslose mit
alltagspraktischen Fähigkeiten im Visier, insbesondere Handwerker,
denen durch eine begleitende Anpassung des Handwerksrechts eine
Reihe von Betätigungsfeldern ohne Meisterprüfung eröffnet wurde. Die
Einführung der Ich-AG – Teil der so genannten Hartz-Reformen –
zielte im Wesentlichen darauf ab, Arbeit zu schaffen, die Nachfrage
nach kostengünstigen Dienstleistungen zu befriedigen und die von
Arbeitslosengeldempfängern verrichtete Schwarzarbeit einzudämmen.