Ich-AG

Subventionierte selbständige Erwerbstätigkeit als Kleinunternehmer, die im Zug der Reformpolitik 2003 zur Belebung des Arbeitsmarktes in Deutschland ermöglicht wurde; der lediglich als griffiges Schlagwort in die politische Diskussion eingeführte Ausdruck Ich-AG hat nichts zu tun mit der AG als Kurzbezeichnung für Aktiengesellschaft.

Die gesetzlichen Grundlagen der im Wortlaut nirgendwo erwähnten Ich-AG sind unter der Überschrift „Existenzgründungszuschuss” in § 421l des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III), das sich mit dem Thema Arbeitsförderung befasst, niedergelegt. Dort werden Arbeitslosen bzw. Beschäftigten im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) monatliche Zuschüsse von zusammengerechnet maximal 14 400 Euro im Lauf von drei Jahren in Aussicht gestellt, wenn sie durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Der Existenzgründungszuschuss soll vor allem die persönliche Alters- und Krankenvorsorge sicherstellen. Die Förderung wird gewährt, wenn der Existenzgründer nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Arbeitseinkommen erzielt, die voraussichtlich 25 000 Euro im Jahr nicht überschreiten, und seiner Geschäftsidee von fachkundiger Seite wirtschaftliche Tragfähigkeit bescheinigt wird. Bei der Einführung der Ich-AG am 1. Januar 2003 durften die Existenzgründer keine Arbeitnehmer beschäftigen. Diese Einschränkung wurde inzwischen rückwirkend aufgehoben.

Prinzipiell kommt für eine Ich-AG jede selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Frage. Doch der Gesetzgeber hatte vor allem Arbeitslose mit alltagspraktischen Fähigkeiten im Visier, insbesondere Handwerker, denen durch eine begleitende Anpassung des Handwerksrechts eine Reihe von Betätigungsfeldern ohne Meisterprüfung eröffnet wurde. Die Einführung der Ich-AG – Teil der so genannten Hartz-Reformen – zielte im Wesentlichen darauf ab, Arbeit zu schaffen, die Nachfrage nach kostengünstigen Dienstleistungen zu befriedigen und die von Arbeitslosengeldempfängern verrichtete Schwarzarbeit einzudämmen.

Verfasst von:
Roland Detsch

(© cpw)