Politisches
Gemeinwesen, dessen Stabilität in hohem Maß von der
Funktionsfähigkeit des industriellen Produktionssektors abhängig
ist.
Kennzeichnend
für einen Industriestaat ist die enge Verquickung von Ökonomie und
Politik. Neben den Ordnungsfunktionen (Regelungen und
Verrechtlichungen) gehört die Schaffung geeigneter Vorbedingungen
für das Industriewachstum sowie die Bewältigung seiner negativen
Folgeerscheinungen zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Zur
Förderung einer weiteren Expansion der industriellen Produktion
stellt er die notwendigen Transport-, Kommunikations- und
Entsorgungseinrichtungen (Strukturpolitik) bereit, sorgt mit
geeigneten Bildungsangeboten für ein ausreichendes Reservoir
qualifizierter Arbeitskräfte, trägt in der Forschungspolitik mit
öffentlichen Mitteln zur Entwicklung und Einführung neuer
lukrativer Technologien bei und tritt selbst als Großabnehmer
industrieller Produkte in Erscheinung. Gleichzeitig kümmert sich
der Staat um die Bewältigung der von der Industrie verursachten
externen Effekte (ökologisches Krisenmanagement etc.), um die
Versorgung freigesetzter Arbeitskräfte und um einen finanziellen
Lastenausgleich.