Methode
der älteren politikwissenschaftlichen Disziplin der Vergleichenden
Regierungslehre, die in der Analyse des Funktionsgefüges
politischer Institutionen das geeignete Mittel sah, zu qualitativen
Bewertungen unterschiedlicher bzw. ähnlicher politischer Systeme
vornehmlich westlicher Prägung zu gelangen.
Ausgehend
von einem Katalog mit Stabilitätsbedingungen galt das
Hauptaugenmerk des institutionellen Ansatzes der politischen
Struktur und Ordnung, der institutionellen Ausgestaltung der
politischen Repräsentation (Wahlen, Wahlrecht, Wahlsystem etc.),
den Parteien, Fraktionen und Verbänden, dem Verhältnis von
Verfassung und Verfassungswirklichkeit. Der Institutionalismus wurde
zunehmend von der Vergleichenden Politischen Systemlehre abgelöst,
deren Horizont weit über Europa und den angloamerikanischen
Kulturbereich hinausgeht und die sich anstelle der deskriptiven
Analyse politischer Institutionen in stärkerem Maß für die
gesellschaftlichen Kräfte interessiert, die in und rund um die
politischen Institutionen agieren.