Interessenpolitik

Die Wahrnehmung von Partikularinteressen durch Mitwirkung oder Einwirkung auf Regierung, Parlament, Parteien und Öffentlichkeit. 

Um spezielle Interessen in einer komplexen Industriegesellschaft geltend machen zu können, bedarf es kollektiver Formen der Organisation jenseits der politischen Parteien, die aus wahltaktischen Gründen in der Regel an der Repräsentanz eines möglichst breiten Spektrums von Interessen interessiert sind (siehe Volksparteien). Im politischen System pluralistischer Gesellschaften (siehe Pluralismus) ist die Einbindung von Interessengruppen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess unabhängig von ihrer Größe (Minderheitenschutz) vielfach verfassungsmäßig garantiert. In der Politikwissenschaft wird die Möglichkeit zur institutionalisierten Interessenpolitik unterschiedlich bewertet. Während ihre Gegner in der Interessenpolitik eine Gefahr für die staatliche Souveränität sehen, wird von den Befürwortern der Interessenrepräsentation mit einer in der Demokratie wünschenswerten Dezentralisierung der politischen Macht argumentiert.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

(© Microsoft ENCARTA®)