Die
Wahrnehmung von Partikularinteressen durch Mitwirkung oder
Einwirkung auf Regierung, Parlament, Parteien und
Öffentlichkeit.
Um
spezielle Interessen in einer komplexen Industriegesellschaft
geltend machen zu können, bedarf es kollektiver Formen der
Organisation jenseits der politischen Parteien, die aus
wahltaktischen Gründen in der Regel an der Repräsentanz eines
möglichst breiten Spektrums von Interessen interessiert sind (siehe
Volksparteien). Im politischen System pluralistischer
Gesellschaften (siehe Pluralismus) ist die Einbindung von
Interessengruppen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am
politischen Willensbildungsprozess unabhängig von ihrer Größe
(Minderheitenschutz) vielfach verfassungsmäßig garantiert. In
der Politikwissenschaft wird die Möglichkeit zur
institutionalisierten Interessenpolitik unterschiedlich bewertet.
Während ihre Gegner in der Interessenpolitik eine Gefahr für die
staatliche Souveränität sehen, wird von den Befürwortern der
Interessenrepräsentation mit einer in der Demokratie
wünschenswerten Dezentralisierung der politischen Macht
argumentiert.