Kabinettsvorlage

Gesetzentwurf der Bundesregierung. 

Ehe Vorlagen des Kabinetts in den Bundestag eingebracht werden können, müssen sie grundsätzlich zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet werden (so genannter „erster Durchgang im Bundesrat"), damit sich das Parlament im Hinblick auf den „zweiten Durchgang im Bundesrat" frühzeitig ein Bild über die Haltung der Länder machen kann. 

Der Bundesrat hat die Möglichkeit, der Kabinettsvorlage zu widersprechen, ihr inhaltlich zuzustimmen oder sie abzulehnen bzw. Änderungen vorzuschlagen. Bei einfachen Regierungsentwürfen wird dem Bundesrat eine Beratungsfrist von sechs Wochen, bei umfangreicheren Gesetzentwürfen von neun Wochen eingeräumt. Kabinettsvorlagen, die von der Bundesregierung als sehr dringlich eingestuft wurden, müssen im Bundesrat innerhalb von drei Wochen bearbeitet werden. Stellungnahmen des Bundesrats haben keine direkten Auswirkungen auf das weitere Verfahren. Ehe die Kabinettsvorlage an den Bundestag weitergeleitet wird, hat aber die Bundesregierung ein Gegenäußerungsrecht.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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