Gesetzentwurf
der Bundesregierung.
Ehe
Vorlagen des Kabinetts in den Bundestag eingebracht werden können,
müssen sie grundsätzlich zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme
zugeleitet werden (so genannter „erster Durchgang im
Bundesrat"), damit sich das Parlament im Hinblick auf den „zweiten
Durchgang im Bundesrat" frühzeitig ein Bild über die Haltung
der Länder machen kann.
Der
Bundesrat hat die Möglichkeit, der Kabinettsvorlage zu
widersprechen, ihr inhaltlich zuzustimmen oder sie abzulehnen bzw.
Änderungen vorzuschlagen. Bei einfachen Regierungsentwürfen wird
dem Bundesrat eine Beratungsfrist von sechs Wochen, bei
umfangreicheren Gesetzentwürfen von neun Wochen eingeräumt.
Kabinettsvorlagen, die von der Bundesregierung als sehr dringlich
eingestuft wurden, müssen im Bundesrat innerhalb von drei Wochen
bearbeitet werden. Stellungnahmen des Bundesrats haben keine
direkten Auswirkungen auf das weitere Verfahren. Ehe die
Kabinettsvorlage an den Bundestag weitergeleitet wird, hat aber die
Bundesregierung ein Gegenäußerungsrecht.