Arbeitsmarktpolitische Maßnahme, die darauf
abzielt, schlecht bezahlte Tätigkeiten durch staatliche Beihilfen
attraktiver zu gestalten; Hauptzielgruppe sind Langzeitarbeitslose,
beruflich Geringqualifizierte und erwerbsfähige
Sozialhilfeempfänger, die für sozialversicherungspflichtige Arbeiten
im Niedriglohnbereich kaum zu motivieren sind, solange der Verdienst
die staatlichen Sozialleitungen nur unwesentlich übersteigt.
Im Juli 2000 startete die Regierung der
Bundesrepublik Deutschland das Sonderprogramm CAST (Chancen
und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger
Tätigkeiten), das auf einen Beschluss des Bündnisses für
Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit zurückging (siehe
Bündnis für Arbeit). Mit diesem Programm sollte erprobt werden, wie
Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose und Kleinverdiener leichter
Zugang zu einer Beschäftigung finden können. Bundesweit wurde mit
rund einem Dutzend Kombilohnmodellen experimentiert; die staatlichen
Beihilfen, die dabei im Niedriglohnsektor flossen, gingen u. a. in
Form von Zuschüssen an einstellungsbereite Arbeitgeber durch
(Teil-)Übernahme der Sozialabgaben, reduzierte
Sozialhilfefortzahlung oder direkte Lohnzuzahlungen. Zuletzt
konzentrierte sich die Aufmerksamkeit vor allem auf das so genannte
Mainzer Modell, das sich schließlich durchsetzte und bundesweit
eingeführt wurde. Dabei erhalten die Arbeitnehmer degressive
Zuschüsse für ihre Sozialversicherungsbeiträge sowie zum Kindergeld.
Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslosen einen
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz anbieten, werden für das
erste Jahr der Beschäftigung mit monatlichen Zuschüssen bedacht.
Ergänzend dazu werden auch die Kosten für externe
Qualifizierungsmaßnahmen der neuen Mitarbeiter bezuschusst.
Das Kombilohnmodell ist vor allem bei den
Gewerkschaften auf Kritik gestoßen. Sie befürchteten, dass sich
infolge des Ausbaus des Niedriglohnsektors Druck auf die tariflich
Beschäftigten erhöhen werde, Lohnkürzungen oder verschlechterte
Arbeitsbedingungen hinzunehmen, und warnten vor möglichen
Kündigungen mit anschließender Weiterbeschäftigung zum abgesenkten
Lohn über Zeitarbeitsfirmen. Im Zwang zur Aufnahme von
Niedriglohnjobs in Kombination mit individuellen Ausgleichszahlungen
durch den Staat sahen die Arbeitnehmervertreter den Anfang vom Ende
des Tarifvertragssystems.