Kombilohn

Arbeitsmarktpolitische Maßnahme, die darauf abzielt, schlecht bezahlte Tätigkeiten durch staatliche Beihilfen attraktiver zu gestalten; Hauptzielgruppe sind Langzeitarbeitslose, beruflich Geringqualifizierte und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger, die für sozialversicherungspflichtige Arbeiten im Niedriglohnbereich kaum zu motivieren sind, solange der Verdienst die staatlichen Sozialleitungen nur unwesentlich übersteigt.

Im Juli 2000 startete die Regierung der Bundesrepublik Deutschland das Sonderprogramm CAST (Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten), das auf einen Beschluss des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit zurückging (siehe Bündnis für Arbeit). Mit diesem Programm sollte erprobt werden, wie Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose und Kleinverdiener leichter Zugang zu einer Beschäftigung finden können. Bundesweit wurde mit rund einem Dutzend Kombilohnmodellen experimentiert; die staatlichen Beihilfen, die dabei im Niedriglohnsektor flossen, gingen u. a. in Form von Zuschüssen an einstellungsbereite Arbeitgeber durch (Teil-)Übernahme der Sozialabgaben, reduzierte Sozialhilfefortzahlung oder direkte Lohnzuzahlungen. Zuletzt konzentrierte sich die Aufmerksamkeit vor allem auf das so genannte Mainzer Modell, das sich schließlich durchsetzte und bundesweit eingeführt wurde. Dabei erhalten die Arbeitnehmer degressive Zuschüsse für ihre Sozialversicherungsbeiträge sowie zum Kindergeld. Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslosen einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz anbieten, werden für das erste Jahr der Beschäftigung mit monatlichen Zuschüssen bedacht. Ergänzend dazu werden auch die Kosten für externe Qualifizierungsmaßnahmen der neuen Mitarbeiter bezuschusst.

Das Kombilohnmodell ist vor allem bei den Gewerkschaften auf Kritik gestoßen. Sie befürchteten, dass sich infolge des Ausbaus des Niedriglohnsektors Druck auf die tariflich Beschäftigten erhöhen werde, Lohnkürzungen oder verschlechterte Arbeitsbedingungen hinzunehmen, und warnten vor möglichen Kündigungen mit anschließender Weiterbeschäftigung zum abgesenkten Lohn über Zeitarbeitsfirmen. Im Zwang zur Aufnahme von Niedriglohnjobs in Kombination mit individuellen Ausgleichszahlungen durch den Staat sahen die Arbeitnehmervertreter den Anfang vom Ende des Tarifvertragssystems.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

(© cpw)