Kombinat
(neulateinisch
combinare: zusammenschließen)
In sozialistischen
Staaten Zusammenschluss produktionsverwandter Staatsbetriebe oder
von Erzeugungsstätten verschiedener Produktionsstufen in
Industrie, Landwirtschaft, Bau- und Verkehrswesen unter
einheitlicher Leitung.
In
der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden ab den
siebziger Jahren Volkseigene Betriebe (VEB) zunehmend entweder
vertikal nach dem Reproduktionsprinzip (z. B. Forschungs- und
Entwicklungsabteilungen, Zulieferbetriebe, Verarbeitungsbetriebe,
Absatz und Vertrieb) oder horizontal nach dem Branchenprinzip zu
Kombinaten zusammengefasst. Die Generaldirektoren der Kombinate
wurden von den Ministerien eingesetzt und waren ihnen gegenüber
für die Planerfüllung verantwortlich (Planwirtschaft). Die
Generaldirektoren setzten ihrerseits die Direktoren der ihnen
unterstellten VEB ein und entschieden über die Schwerpunkte der
Produktion und die organisatorische Zusammenarbeit der Betriebe.
Verfasst von:
Roland Detsch
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