Kombinat
(neulateinisch combinare: zusammenschließen)

In sozialistischen Staaten Zusammenschluss produktionsverwandter Staatsbetriebe oder von Erzeugungsstätten verschiedener Produktionsstufen in Industrie, Landwirtschaft, Bau- und Verkehrswesen unter einheitlicher Leitung.

In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden ab den siebziger Jahren Volkseigene Betriebe (VEB) zunehmend entweder vertikal nach dem Reproduktionsprinzip (z. B. Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, Zulieferbetriebe, Verarbeitungsbetriebe, Absatz und Vertrieb) oder horizontal nach dem Branchenprinzip zu Kombinaten zusammengefasst. Die Generaldirektoren der Kombinate wurden von den Ministerien eingesetzt und waren ihnen gegenüber für die Planerfüllung verantwortlich (Planwirtschaft). Die Generaldirektoren setzten ihrerseits die Direktoren der ihnen unterstellten VEB ein und entschieden über die Schwerpunkte der Produktion und die organisatorische Zusammenarbeit der Betriebe.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

(© Microsoft ENCARTA®)