Landesregierung
Gewählte
Regierung eines Bundeslandes im föderativen System der
Bundesrepublik Deutschland.
Die
Landesregierung ist zugleich Repräsentations- und Vertretungsorgan
des Bundeslandes gegenüber dem Bund, den übrigen Bundesländern
und ausländischen Staaten. Ihre exekutiven Kompetenzen erstrecken
sich auf die der ausschließlichen Landesgesetzgebung vorbehaltenen
Bereiche der Kultur, des Polizeiwesens, der Gemeinden und der
Landesplanung. Die politische Hauptaufgabe der Landesregierung
besteht jedoch in ihrer Einwirkung auf Gesetzgebung und Verwaltung
des Bundes über den Bundesrat bzw. im Vermittlungsausschuss.
Landesregierungen,
bestehend aus Ministerpräsidenten, Landesministern, in Bayern und
Baden-Württemberg auch Staatssekretären bzw. in den deutschen
Stadtstaaten (Berlin, Hamburg, Bremen) Bürgermeistern und
Senatoren, werden gemäß den demokratischen Landesverfassungen von
den Länderparlamenten (-senaten) gewählt und sind diesen
gegenüber in Fragen der Landespolitik sowie in Bezug auf die von
ihnen im Bundesrat vertretene Politik verantwortlich.
Die
Landesregierungen bestellen durch Mehrheitsbeschluss aus ihren
eigenen Reihen die Vertreter des Landes im Bundesrat, zu denen in
der Regel neben den Regierungschefs die wichtigsten Minister
(Senatoren) der Länderkabinette gehören. Die Landesregierungen
unterhalten ferner am Sitz der Bundesregierung ständige
Landesvertretungen mit Bevollmächtigten (in der Regel im
Ministerrang) an der Spitze, die die Interessen der Länder im Bund
zur Geltung bringen sollen.
Darüber
hinaus existieren zum Zweck einer bundeseinheitlichen
Politikkoordination gemeinsame zum Teil institutionalisierte
informelle Konferenzen der Landesregierungen
(Ressort-Ministerkonferenzen, Ständige Konferenz der
Kultusminister, regelmäßige Treffen der Ministerpräsidenten oder
Ressortminister) sowie im Rahmen des „kooperativen
Föderalismus" verschiedene Bund-Länder-Gremien
(Wissenschaftsrat, Finanzplanungsrat, Konjunkturrat usw.).
Verfasst von:
Roland Detsch
(© cpw)
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