Landesregierung

Gewählte Regierung eines Bundeslandes im föderativen System der Bundesrepublik Deutschland.

Die Landesregierung ist zugleich Repräsentations- und Vertretungsorgan des Bundeslandes gegenüber dem Bund, den übrigen Bundesländern und ausländischen Staaten. Ihre exekutiven Kompetenzen erstrecken sich auf die der ausschließlichen Landesgesetzgebung vorbehaltenen Bereiche der Kultur, des Polizeiwesens, der Gemeinden und der Landesplanung. Die politische Hauptaufgabe der Landesregierung besteht jedoch in ihrer Einwirkung auf Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes über den Bundesrat bzw. im Vermittlungsausschuss.

Landesregierungen, bestehend aus Ministerpräsidenten, Landesministern, in Bayern und Baden-Württemberg auch Staatssekretären bzw. in den deutschen Stadtstaaten (Berlin, Hamburg, Bremen) Bürgermeistern und Senatoren, werden gemäß den demokratischen Landesverfassungen von den Länderparlamenten (-senaten) gewählt und sind diesen gegenüber in Fragen der Landespolitik sowie in Bezug auf die von ihnen im Bundesrat vertretene Politik verantwortlich.

Die Landesregierungen bestellen durch Mehrheitsbeschluss aus ihren eigenen Reihen die Vertreter des Landes im Bundesrat, zu denen in der Regel neben den Regierungschefs die wichtigsten Minister (Senatoren) der Länderkabinette gehören. Die Landesregierungen unterhalten ferner am Sitz der Bundesregierung ständige Landesvertretungen mit Bevollmächtigten (in der Regel im Ministerrang) an der Spitze, die die Interessen der Länder im Bund zur Geltung bringen sollen.

Darüber hinaus existieren zum Zweck einer bundeseinheitlichen Politikkoordination gemeinsame zum Teil institutionalisierte informelle Konferenzen der Landesregierungen (Ressort-Ministerkonferenzen, Ständige Konferenz der Kultusminister, regelmäßige Treffen der Ministerpräsidenten oder Ressortminister) sowie im Rahmen des „kooperativen Föderalismus" verschiedene Bund-Länder-Gremien (Wissenschaftsrat, Finanzplanungsrat, Konjunkturrat usw.).

Verfasst von:
Roland Detsch

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