Lehre
(Ausbildung)

Qualifizierende Berufsausbildung zum Facharbeiter oder Fachangestellten. Das in Deutschland übliche duale System der Berufsbildung sieht eine Unterweisung der Auszubildenden (früher „Lehrlinge“) in Praxis und Theorie vor, die in enger Zusammenarbeit zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule erfolgt.

Ursprünglich war die Lehre eine Spezialität des Handwerks, das in Deutschland auf eine lange und bedeutende Ausbildungstradition zurückblicken kann, die bis ins mittelalterliche Zunftwesen (Handwerksgilden) reicht. Heute gibt es rund 350 „staatlich anerkannte Ausbildungsberufe“, deren Ausübung eine erfolgreich absolvierte Lehre voraussetzt. Die entsprechenden Ausbildungsgänge werden bundseinheitlich in den §§ 4, 5 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und den §§ 25, 26 der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Die Lehrausbildung erfolgt auf der Grundlage bundeseinheitlicher Ausbildungsordnungen. Darin steht, wie lange eine Lehre dauert, welche Anforderungen für den Lehrbetrieb gelten, was im einzelnen gelernt werden soll und was in der Abschlussprüfung verlangt wird.

Allen gemeinsam ist, dass aufbauend auf eine breit angelegte Grundbildung fachspezifische Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden sollen, die zur qualifizierten Ausübung des Berufes befähigen. Obwohl grundsätzlich kein bestimmter Schulabschluss zur Aufnahme einer Lehre erforderlich ist, lassen sich vor allem in Zeiten hoher Jugendarbeitslosigkeit die Chancen auf eine Lehrstelle mit guten Zeugnissen beträchtlich steigern. Abgängern aus Förderschulen oder ohne Hauptschulabschluss empfiehlt sich ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Zur besseren Orientierung in den verschiedenen Berufsfeldern bieten die Berufsschulen die Teilnahme an einem Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) an, das man sich ganz oder teilweise auf die Lehre anrechnen lassen kann.

Für die Ausbildung zuständig sind Meister und Ausbilder (früher „Lehrherren“), die ihre fachliche Befähigung und persönliche Eignung in einer Ausbildereignungsprüfung nachweisen müssen. Grundsätzlich in Frage kommt dabei, wer das 24. Lebensjahr vollendet und erfolgreich die Meisterprüfung oder eine vergleichbare fachliche Abschlussprüfung abgelegt hat. Zu den Pflichten des Ausbildenden gehört die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die persönliche Fürsorge für den Auszubildenden.

Die Lehrzeit, die je nach Beruf zwischen zwei und dreieinhalb Jahren dauert, endet mit der Gesellen- oder Abschlussprüfung, in der die Auszubildenden ihre praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse unter Beweis stellen müssen. In einigen Berufen vor allem in der Bauwirtschaft wird neuerdings eine „gestufte Ausbildung“ praktiziert. Dabei werden in einer ersten Stufe für die Dauer von 24 Monaten Schwerpunkte der beruflichen Grund- und Fachausbildung vermittelt. An eine Prüfung, durch die der Auszubildende bereits einen ersten anerkannten Berufsabschluss erwerben kann, schließt sich in einer zweiten Stufe eine fachspezifische Aufbauausbildung an, die nach weiteren ein bis zwei Jahren mit der Gesellenprüfung abschließt. In Deutschland starten noch immer rund 60 Prozent der Jugendlichen mit einer Lehre ins Berufsleben.

Verfasst von:
Roland Detsch

(© cpw)