Qualifizierende Berufsausbildung zum
Facharbeiter oder Fachangestellten. Das in Deutschland übliche
duale System der Berufsbildung sieht eine Unterweisung der
Auszubildenden (früher „Lehrlinge“) in Praxis und Theorie vor, die
in enger Zusammenarbeit zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule
erfolgt.
Ursprünglich war die Lehre eine Spezialität
des Handwerks, das in Deutschland auf eine lange und bedeutende
Ausbildungstradition zurückblicken kann, die bis ins
mittelalterliche Zunftwesen (Handwerksgilden) reicht. Heute gibt es
rund 350 „staatlich anerkannte Ausbildungsberufe“, deren Ausübung
eine erfolgreich absolvierte Lehre voraussetzt. Die entsprechenden
Ausbildungsgänge werden bundseinheitlich in den §§ 4, 5 des
Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und den §§ 25, 26 der Handwerksordnung
(HwO) geregelt. Die Lehrausbildung erfolgt auf der Grundlage
bundeseinheitlicher Ausbildungsordnungen. Darin steht, wie lange
eine Lehre dauert, welche Anforderungen für den Lehrbetrieb gelten,
was im einzelnen gelernt werden soll und was in der Abschlussprüfung
verlangt wird.
Allen gemeinsam ist, dass aufbauend auf eine
breit angelegte Grundbildung fachspezifische Fertigkeiten und
Erfahrungen vermittelt werden sollen, die zur qualifizierten
Ausübung des Berufes befähigen. Obwohl grundsätzlich kein bestimmter
Schulabschluss zur Aufnahme einer Lehre erforderlich ist, lassen
sich vor allem in Zeiten hoher Jugendarbeitslosigkeit die Chancen
auf eine Lehrstelle mit guten Zeugnissen beträchtlich steigern.
Abgängern aus Förderschulen oder ohne Hauptschulabschluss empfiehlt
sich ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Zur besseren Orientierung in
den verschiedenen Berufsfeldern bieten die Berufsschulen die
Teilnahme an einem Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) an, das man sich
ganz oder teilweise auf die Lehre anrechnen lassen kann.
Für die Ausbildung zuständig sind Meister und
Ausbilder (früher „Lehrherren“), die ihre fachliche Befähigung und
persönliche Eignung in einer Ausbildereignungsprüfung nachweisen
müssen. Grundsätzlich in Frage kommt dabei, wer das 24. Lebensjahr
vollendet und erfolgreich die Meisterprüfung oder eine vergleichbare
fachliche Abschlussprüfung abgelegt hat. Zu den Pflichten des
Ausbildenden gehört die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse
und Fertigkeiten sowie die persönliche Fürsorge für den
Auszubildenden.
Die Lehrzeit, die je nach Beruf zwischen zwei
und dreieinhalb Jahren dauert, endet mit der Gesellen- oder
Abschlussprüfung, in der die Auszubildenden ihre praktischen
Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse unter Beweis stellen
müssen. In einigen Berufen vor allem in der Bauwirtschaft wird
neuerdings eine „gestufte Ausbildung“ praktiziert. Dabei werden in
einer ersten Stufe für die Dauer von 24 Monaten Schwerpunkte der
beruflichen Grund- und Fachausbildung vermittelt. An eine Prüfung,
durch die der Auszubildende bereits einen ersten anerkannten
Berufsabschluss erwerben kann, schließt sich in einer zweiten Stufe
eine fachspezifische Aufbauausbildung an, die nach weiteren ein bis
zwei Jahren mit der Gesellenprüfung abschließt. In Deutschland
starten noch immer rund 60 Prozent der Jugendlichen mit einer Lehre
ins Berufsleben.
Verfasst von:
Roland Detsch
(© cpw)