Initiative der OECD zur Festsetzung eines
Kodex, der die Gleichbehandlung ausländischer und inländischer
Direktinvestoren vorsieht; die seit 1995 unter Ausschluss der
Öffentlichkeit stattgefundenen Verhandlungen über das Abkommen
wurden aufgrund erheblicher Widerstände seitens der
Globalisierungsgegner und zahlreicher Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) 1997 zunächst ausgesetzt und im Dezember 1998 auf Betreiben
Frankreichs eingestellt.
Das MAI wurde 1995 von 29 Industriestaaten der
OECD auf die Agenda gehoben. Es sah vor, Auslandsinvestitionen nach
dem Prinzip der „Inländerbehandlung” zu regeln, um so Unternehmen
vor Behördenwillkür bei der Genehmigungspraxis und vor Enteignung zu
schützen. Meistbegünstigungsklauseln, Auflagen zur Beschäftigung
einheimischer Arbeitnehmer, zum Technologietransfer, zu
Mindestquoten beim Im- oder Export und Local-Content-Regeln sollten
verboten, wirtschaftliches Engagement der Staaten oder anderer
bürgerlichen Interessenvertretungen ausgeschlossen werden. Die
Nationalstaaten sollten für Vermögensschäden und Mindererträge
haftbar gemacht werden, die den Investoren durch öffentliche
Proteste und Unruhen oder infolge nationaler Sonderbestimmungen,
Gesetze und Verordnungen entstehen, wobei unter anderem Umwelt- und
Sozialabgaben als entschädigungspflichtige Enteignungen
klassifiziert wurden. Im Gegensatz zu anderen Freihandelsabkommen
sah der Entwurf ein Klagerecht gegen Nationalstaaten vor, die
„Geschäftstätigkeit, Management, Wartung, Nutzung, Genuss oder
Veräußerung der Investitionen“ ausländischer Konzerne „in ihrem
Territorium“ beeinträchtigen.
Kernpunkte des Abkommens wie diese stießen
weltweit auf massive Vorbehalte. Kritiker befürchteten eine
beträchtliche Ausweitung des Einflusses transnationaler Konzerne auf
die Gesetzgebung und Investitionspolitik ihrer Gastländer und
warnten vor verfassungsrechtliche mehr als bedenklichen Einschnitten
in das Arbeits-, Tarif-, Umweltschutz- und Steuerrecht. NGOs
vermissten eine Berücksichtigung der Interessen mittelständischer
Unternehmen ebenso wie von Entwicklungsländern. Die Verhandlungen
gerieten in eine Sackgasse, als die USA an ihrer rigiden
Sanktionsgesetzgebung festhalten wollte und die EU danach trachtete,
Sonderregelungen für den europäischen Binnenmarkt durchzusetzen .
Trotz des offiziellen Scheiterns fanden eine
Reihe von Ideen des Multilateralen Investitionsabkommens inzwischen
Eingang in die Regelwerke der großen Wirtschaftsgemeinschaften, so
zum Bespiel auch in den Entwurf der EU-Verfassung.
Verfasst von:
Roland Detsch
(© cpw)