Überparteilicher und branchenübergreifender
Spitzenverband von 13 unabhängigen Einzelgewerkschaften in
Österreich mit insgesamt über 1,5 Millionen Mitgliedern und Sitz in
Wien. Der ÖGB wurde am 15. April 1945 gegründet und bildet die erste
einheitlich organisierte Interessenvertretung der lohnabhängigen
Arbeiter, Angestellten und Beamten in der Geschichte Österreichs.
Das Kaiserreich Österreich und die Erste
Republik waren geprägt von einer Vielzahl so genannter
Richtungsgewerkschaften mit mehr oder minder hoher Gebundenheit an
politische Parteien und sonstige Interessengruppen. Neben den ab
1928 im Bund freier Gewerkschaften zusammengeschlossenen
Organisationen der sozialistischen Arbeiterbewegung existierten die
der Roten Gewerkschaftsinternationale verpflichteten kommunistischen
Gewerkschaften, die der Christlichsozialen Partei (CP) oder den
Deutschnationalen nahe stehenden „christlichen” bzw. „nationalen”
Gewerkschaften und nicht zuletzt die von der Unternehmerschaft
getragenen „unabhängigen” Gewerkschaften, die von ihren Gegnern als
„gelbe” Gewerkschaften abqualifiziert wurden. Nachdem bereits 1934
die freien Gewerkschaften von der Regierung Dollfuß verboten worden
waren, zerschlugen die Nationalsozialisten nach dem Anschluss
Österreichs an das Deutsche Reich 1938 die restlichen
Arbeiterorganisationen und fassten ihre Mitglieder in der Deutschen
Arbeitsfront zusammen.
Der ÖGB und in der Folge die Gründung seiner
nach Branchen gegliederten Teilgewerkschaften gehen auf eine
gemeinsame Initiative ehemaliger sozialistischer, kommunistischer
und christlichsozialer Gewerkschafter zurück. Wichtigste Aufgabe des
ÖGB ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmerschaft beim
Abschluss von Kollektivverträgen, bei der Durchsetzung sozialer
Forderungen, der Sicherung von Arbeitsplätzen und Reallöhnen, bei
der Humanisierung der Arbeitswelt und durch Initiativen für
rechtliche Regelungen. Der ÖGB nimmt die überbetriebliche
Mitbestimmung in der Paritätischen Kommission wahr und ist im Beirat
für Wirtschafts- und Sozialfragen, im Verbändekomitee und in vielen
andern Gremien vertreten. Der ÖGB unterhält Einrichtungen für
Bildung und Kultur, zur Freizeitgestaltung und Erholung, zur
Gruppenbetreuung sowie eine Solidaritätsversicherung.
Oberstes Organ des ÖGB ist der alle vier Jahre
tagende Bundeskongress, der die programmatische Linie festlegt und
das mit exekutiven Vollmachten für die laufende Verbandstätigkeit
ausgestattete Präsidium wählt. Auf Ebene der Bundesländer ist der
ÖGB mit acht Landesexekutiven präsent, die für die Unterstützung und
Koordination der Bezirkssekretariate und der Einzelgewerkschaften
zuständig sind.