Gesamtheit
der politischen Maßnahmen eines Staates zur Ausgestaltung der
Wirtschaftsverfassung.
Im
Gegensatz zum klassischen Wirtschaftsliberalismus (ManchesterLiberalismus),
der von den Selbstregulierungskräften des Marktes ausgeht und dem
Staat keinerlei Kompetenz im Bereich der Wirtschafts- und
Sozialpolitik zugesteht, beruht die ordoliberale Vorstellung auf der
Idee einer überwiegend privat organisierten Marktwirtschaft, die
sich im Rahmen einer staatlich vorgegeben Wirtschaftsordnung
entfaltet und nach sozialen und volkswirtschaftlichen Kriterien
gezielt ordnungspolitisch gelenkt wird. Die soziale Marktwirtschaft
der Bundesrepublik Deutschland, die stark vom Ordoliberalismus
(Walter Eucken, Franz Böhm, Wilhelm Röpke u. a.) geprägt
ist, weist dem Staat wesentliche Ordnungsfunktionen zu.
Einem
selbst gegebenem Stabilitätsgesetz verpflichtet, hat sich der Staat
diverse Eingriffs- und Lenkungsrechte zur Sicherung der
Gesamtwirtschaft, insbesondere des Preisniveaus, der
Geldwertstabilität, eines hohen Beschäftigungsgrades und eines
angemessenen Wirtschaftswachstums, vorbehalten. Mittel der
ordnungspolitischen Globalsteuerung sind u. a.
Wettbewerbssicherung, steuerrechtliche Differenzierung, Diskont,
Kredit- und Devisenpolitik, Ein- und Ausfuhrlenkung (siehe
Handelsabkommen), Kartellrecht, Preisbindungen, konjunkturell
angepasste Staatsausgaben, gezielte Subventionspolitik,
Eigentumsordnung, Unternehmensverfassung, Verbraucherschutz und
Mitbestimmungsrechte.