Ordnungspolitik

Gesamtheit der politischen Maßnahmen eines Staates zur Ausgestaltung der Wirtschaftsverfassung. 

Im Gegensatz zum klassischen Wirtschaftsliberalismus (Manchester­Liberalismus), der von den Selbstregulierungskräften des Marktes ausgeht und dem Staat keinerlei Kompetenz im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik zugesteht, beruht die ordoliberale Vorstellung auf der Idee einer überwiegend privat organisierten Marktwirtschaft, die sich im Rahmen einer staatlich vorgegeben Wirtschaftsordnung entfaltet und nach sozialen und volkswirtschaftlichen Kriterien gezielt ordnungspolitisch gelenkt wird. Die soziale Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland, die stark vom Ordoliberalismus (Walter Eucken, Franz Böhm, Wilhelm Röpke u. a.) geprägt ist, weist dem Staat wesentliche Ordnungsfunktionen zu.

Einem selbst gegebenem Stabilitätsgesetz verpflichtet, hat sich der Staat diverse Eingriffs- und Lenkungsrechte zur Sicherung der Gesamtwirtschaft, insbesondere des Preisniveaus, der Geldwertstabilität, eines hohen Beschäftigungsgrades und eines angemessenen Wirtschaftswachstums, vorbehalten. Mittel der ordnungspolitischen Globalsteuerung sind u. a. Wettbewerbssicherung, steuerrechtliche Differenzierung, Diskont­, Kredit- und Devisenpolitik, Ein- und Ausfuhrlenkung (siehe Handelsabkommen), Kartellrecht, Preisbindungen, konjunkturell angepasste Staatsausgaben, gezielte Subventionspolitik, Eigentumsordnung, Unternehmensverfassung, Verbraucherschutz und Mitbestimmungsrechte.

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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