Rente

Ruhestandseinkommen aus Mitteln, die speziell für diesen Zweck bestimmt sind; im weiteren Sinne Bezeichnung für jede beliebige Zahlung, die in zeitlich festgelegten Abständen erfolgt, wie etwa die Waisen- und die Witwenrente.

Eine Rente besteht in Deutschland meist aus Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Als weitere Rentenquelle kommen Zinsen einer Kapitaleinlage oder periodische Auszahlungen des angelegten Kapitals selbst in Betracht. Auch aus Lebensversicherungen werden Renten finanziert. Die Bedeutung der privaten und der betrieblichen Altersversorgung hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen.

GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG

In der gesetzlichen Rentenversicherung haben die steigende Lebenserwartung und die geringe Geburtenrate dazu geführt, dass immer weniger Beitragszahler den Lebensunterhalt von immer mehr Ruheständlern bestreiten müssen. Als ungünstig erweist sich in Deutschland dabei das generative Umlagefinanzierungsverfahren, das 1957 die bis dahin praktizierte Kapitaldeckung ersetzt hat. Statt mit dem eingezahlten Geld Anlagevermögen zur Sicherung der eigenen Altersversorgung aufzubauen, werden die Rentenbeiträge der beruflich aktiven Generation seitdem unter dem Schlagwort Generationenvertrag unmittelbar an die Rentnergeneration weitergereicht. Die Regierung Adenauer wollte mit dieser Maßnahme einer massenhaften Altersarmut der Kriegsgeneration vorbeugen, die sich nach der Kapitalstockentwertung durch die Währungsreform abzeichnete. Die Alimentation einer ganzen Generation, die selbst keine Beiträge in das Altersversorgungssystem eingezahlt hat, erweist sich nun als schwere Erblast.

Sozialexperten sehen die aktuellen Probleme aber auch als Folge weiterer Systemfehler. So beschränkt sich der Generationenvertrag lediglich auf die Existenzsicherung der Alten durch die erwerbstätigen Jungen und lässt dabei die Generation der ebenfalls unterhaltsabhängigen Kinder außer Acht. Erschwerend hinzu kommen die Ausgliederung der Selbständigen und wirtschaftlich potenten „Erbringer von Diensten höherer Art” aus dem gesetzlichen Rentenversicherungssystem sowie die Dynamisierung der Rentenbezüge durch die Koppelung an die Bruttolohnentwicklung. Bei dieser Entwicklung ist abzusehen, dass die Beitragssätze immer weiter steigen, bis sie ein für die Arbeitnehmer unzumutbar hohes Niveau erreicht haben. Dieser Entwicklung will die Rentenreform von 2001 entgegenwirken, indem sie die künftigen Rentenleistungen kürzt und dadurch den Anstieg der Beitragssätze abbremst.

PRIVATE RENTENVERSICHERUNG

Die durch das sinkende Rentenniveau entstehende Versorgungslücke sollen die Bürger durch den Aufbau einer privaten Altersvorsorge schließen, etwa mit der so genannten Riester-Rente (benannt nach Walter Riester). Damit hat die Rentenreform 2001 der privaten Altersvorsorge einen festen Platz im deutschen Alterssicherungssystem zugewiesen. Das Prinzip dabei ist einfach: Der Bürger spart Geld für seine Altersvorsorge an, der Staat unterstützt das Ansparen mit finanziellen Zuschüssen. Um gefördert zu werden, müssen die Altersvorsorgeprodukte, wie sie den Kunden etwa von Banken oder Versicherungen angeboten werden, genau definierte Bedingungen des Gesetzgebers einhalten. Sind diese erfüllt, vergibt das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ein entsprechendes Zertifikat. Die Rentenreform 2001 sieht dabei vor, dass die rentenversicherungspflichtig Erwerbstätigen 1 Prozent ihres Bruttoeinkommens für die private Altersvorsorge aufwenden.

BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG

Neben der gesetzlichen und der privaten ist die betriebliche Altersversorgung eine weitere wichtige Säule des deutschen Alterssicherungssystems. Um diese weiter auszubauen, haben ab 2002 alle Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ein Teil ihres Arbeitsentgeltes in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt wird; bis dahin musste der Arbeitgeber zustimmen. Die Beiträge aus einer solchen Gehaltsumwandlung sind vom ersten Tag an geschützt. Versorgungsansprüche bleiben einem Arbeitnehmer auch nach einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber bestehen, was zuvor nicht immer möglich war. Zusätzlich werden Beiträge zu Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds im Rahmen der Riester-Rente steuerlich begünstigt und staatlich gefördert. In Deutschland gibt es derzeit fünf Formen der betrieblichen Altersversorgung:

1. Direkt- oder Pensionszusage: In diesem Fall verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer nach dessen Eintritt in den Ruhestand eine Rente zu zahlen. Dazu bildet der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen (z. B. aus Gehaltsumwandlungen), die in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen werden müssen. Für den berechtigten Arbeitnehmer entsteht erst eine Steuerpflicht, wenn er die Versorgungsleistungen in Anspruch nimmt (nachgelagerte Besteuerung). Für den Insolvenzfall sind Direkt- oder Pensionszusagen beim Pensionssicherungsverein abzusichern, d. h., es entstehen zusätzliche Versicherungskosten.

2. Unterstützungskassen: Hier bedient sich der Arbeitgeber der Unterstützungskasse als rechtlich selbständiger Versorgungseinrichtung eines oder auch mehrerer Unternehmen. Der Arbeitnehmer erhält im Versorgungsfall die Leistungen von der Unterstützungskasse, wobei diese Zuwendungen einkommensteuerpflichtig sind (nachgelagerte Besteuerung). Der Leistungsanspruch aber besteht nicht gegenüber der Unterstützungskasse, sondern gegenüber dem Arbeitgeber. Das bedeutet, bei Zahlungsunfähigkeit der Unterstützungskasse haftet der Arbeitgeber und muss die Versorgungsleistungen erbringen (nachrangige Haftung). Die zugesagten Leistungen müssen für den Insolvenzfall beim Pensionssicherungsverein abgesichert werden.

3. Direktversicherung: Vom Arbeitgeber wird eine Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossen. Bis 2005 galt die vorgelagerte Besteuerung, d. h., die Beiträge galten als Arbeitslohn und mussten bis zu einer bestimmten Höhe pauschal oder individuell versteuert werden. Seit 2005 hat der Gesetzgeber die nachgelagerte Besteuerung vorgesehen, es werden also nicht die Beiträge, sondern die später in Anspruch genommenen Leistungen besteuert. Allerdings sind die Beiträge nur dann steuerfrei, wenn sie die Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschreiten; 2005 waren dies 2 496 Euro.

4. Pensionskassen: Pensionskassen werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Der Arbeitgeber kann selbst eine Pensionskasse gründen oder, was häufiger der Fall ist, einer bereits bestehenden Pensionskasse beitreten. Die Beiträge können vom Arbeitgeber als Betriebsausgaben abgezogen werden. Steuerrechtlich gelten hier ähnliche Regelungen wie bei der Direktversicherung. Pensionskassen funktionieren im Prinzip wie Lebensversicherer und unterliegen der Aufsicht des Bundesamtes für Versicherungswesen. Sie dürfen nicht wie Pensionsfonds das ihnen zugeführte Kapital beliebig anlegen, müssen sich dafür aber auch nicht gegen Insolvenz absichern.

5. Pensionsfonds: Pensionsfonds sind selbständige, in der Regel von einem oder mehreren Arbeitgebern gegründete Unternehmen und funktionieren wie Versicherer. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber, wobei der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, die Zahlungen durch eigene Beiträge freiwillig zu erhöhen. Die Beitragszahlungen können wahlweise vor- oder nachgelagert besteuert werden, wobei steuerrechtlich ähnliche Regeln gelten wie bei den Pensionskassen. Verwaltet wird der Pensionsfonds von einer Versicherung oder einer Bank. Das zugeführte Kapital darf beliebig angelegt werden. Wegen der damit verbundenen Risiken müssen Zusagen aus Pensionsfonds beim Pensionsversicherungsverein abgesichert werden.

Verfasst von:
Roland Detsch

(© cpw)