Schluss (Philosophie)

In der Logik Bezeichnung für die Ableitung eines Urteils aus zwei anderen. Ein Urteil, das aus der Aussage (Prädikat) über eine andere Aussage (Subjekt) besteht, kann nur begründet werden, indem die zu beweisende Verbindung zwischen den beiden Aussagen durch einen dritten Begriff (Mittelbegriff) vermittelt wird. Die in zwei Urteilen auszudrückenden Beziehungen des Mittelbegriffes zu den beiden Aussagen sind die so genannten Prämissen. Der Denkprozess des Schließens besteht nun darin, aus den Prämissen des Mittelbegriffs zu den beiden Aussagen das Verhältnis der beiden Aussagen zueinander ausfindig zu machen (Konklusion). Die grundlegende Methode des logischen Schließens ist der von Aristoteles entwickelte Syllogismus.

 

Verfasst von:
Roland Detsch

 

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