In
der Logik Bezeichnung für die Ableitung eines Urteils aus zwei
anderen. Ein Urteil, das aus der Aussage (Prädikat) über eine
andere Aussage (Subjekt) besteht, kann nur begründet werden, indem
die zu beweisende Verbindung zwischen den beiden Aussagen durch
einen dritten Begriff (Mittelbegriff) vermittelt wird. Die in zwei
Urteilen auszudrückenden Beziehungen des Mittelbegriffes zu den
beiden Aussagen sind die so genannten Prämissen. Der Denkprozess
des Schließens besteht nun darin, aus den Prämissen des
Mittelbegriffs zu den beiden Aussagen das Verhältnis der beiden
Aussagen zueinander ausfindig zu machen (Konklusion). Die
grundlegende Methode des logischen Schließens ist der von
Aristoteles entwickelte Syllogismus.