Spitzenverband von 14 konfessionell neutralen
und parteipolitisch unabhängigen Einzelgewerkschaften der Schweiz
mit insgesamt rund 400 000 Mitgliedern und Sitz in Bern.
Der SGB ging 1880 aus dem so genannten „alten
Arbeiterbund” hervor, der 1873 auf dem Oltener Kongress als
Dachorganisation der politischen und gewerkschaftlichen Vereine samt
der zahlreichen Geselligkeits-, Hilfs- und Bildungsvereinigungen der
zersplitterten Schweizer Arbeiterbewegung geschaffen wurde. Eine
führende Rolle spielte der ursprünglich als Bildungs- und
Erziehungsgemeinschaft errichtete Grütliverein (1883-1925), der sich
besonders im Kampf um das Fabrikgesetz von 1877 hervortat, 1890 in
seinen 353 Sektionen rund 16 000 Mitglieder zählte und maßgeblich
den Aufbau von Konsumvereinen, Gewerkschaften und Krankenkassen
vorantrieb.
Seine heutige Gestalt erhielt der SGB im Zuge
einer Statutenrevision 1908. Die Mitgliedschaft beschränkt sich
seitdem auf die schweizerischen Berufs- und Industrieverbände, wobei
die angeschlossenen Einzelgewerkschaften hinsichtlich Verwaltung,
Finanzierung und Vertretung ihrer Interessen in der Tarif- und
Lohnpolitik autonom sind. Als Dachorganisation agiert der SGB auf
eidgenössischer Ebene und ist vor allem für die Wirtschafts- und
Sozialpolitik zuständig. Er vertritt die Arbeitnehmerinteressen in
eidgenössischen Kommissionen, durch Eingaben und Vernehmlassungen an
den Bundesrat und die Bundesämter, organisiert Kampagnen im Vorfeld
relevanter Volksabstimmungen und bringt selbst Initiativen für
Gesetze oder Referenden ein. Auf regionaler Ebene ist der SGB durch
kantonale und lokale Gewerkschaftsbünde vertreten.
Oberstes Organ des SGB ist der alle vier Jahre
tagende Gewerkschaftskongress mit einem gewählten Präsidenten an der
Spitze. Auf diesem Kongress werden Grundsatzentscheidungen getroffen
und die Leitlinien der Gewerkschaftspolitik festgelegt. Zwischen den
Gewerkschaftskongressen ist die mindestens zweimal jährlich tagende
Delegiertenversammlung oberstes Organ; sie fungiert zugleich als
Wahlgremium für den Vorstand, die Rechnungsprüfungskommission und
die SGB-Sekretäre. Der Vorstand, bestehend aus Vertretern der
Einzelgewerkschaften, der kantonalen Gewerkschaftsbünde sowie der
Jugend-, Rentner-, Frauen- und Ausländer-Kommissionen, bildet formal
die Exekutive. Die laufende Arbeit und das Lobbying gegenüber
staatlichen Organen, Parteien und Spitzenverbänden der Wirtschaft
fällt jedoch in den Kompetenzbereich von Fachleuten des zehnköpfigen
SGB-Sekretariates.