Schweizerischer Gewerkschaftsbund
(SGB)

Spitzenverband von 14 konfessionell neutralen und parteipolitisch unabhängigen Einzelgewerkschaften der Schweiz mit insgesamt rund 400 000 Mitgliedern und Sitz in Bern.

Der SGB ging 1880 aus dem so genannten „alten Arbeiterbund” hervor, der 1873 auf dem Oltener Kongress als Dachorganisation der politischen und gewerkschaftlichen Vereine samt der zahlreichen Geselligkeits-, Hilfs- und Bildungsvereinigungen der zersplitterten Schweizer Arbeiterbewegung geschaffen wurde. Eine führende Rolle spielte der ursprünglich als Bildungs- und Erziehungsgemeinschaft errichtete Grütliverein (1883-1925), der sich besonders im Kampf um das Fabrikgesetz von 1877 hervortat, 1890 in seinen 353 Sektionen rund 16 000 Mitglieder zählte und maßgeblich den Aufbau von Konsumvereinen, Gewerkschaften und Krankenkassen vorantrieb.

Seine heutige Gestalt erhielt der SGB im Zuge einer Statutenrevision 1908. Die Mitgliedschaft beschränkt sich seitdem auf die schweizerischen Berufs- und Industrieverbände, wobei die angeschlossenen Einzelgewerkschaften hinsichtlich Verwaltung, Finanzierung und Vertretung ihrer Interessen in der Tarif- und Lohnpolitik autonom sind. Als Dachorganisation agiert der SGB auf eidgenössischer Ebene und ist vor allem für die Wirtschafts- und Sozialpolitik zuständig. Er vertritt die Arbeitnehmerinteressen in eidgenössischen Kommissionen, durch Eingaben und Vernehmlassungen an den Bundesrat und die Bundesämter, organisiert Kampagnen im Vorfeld relevanter Volksabstimmungen und bringt selbst Initiativen für Gesetze oder Referenden ein. Auf regionaler Ebene ist der SGB durch kantonale und lokale Gewerkschaftsbünde vertreten.

Oberstes Organ des SGB ist der alle vier Jahre tagende Gewerkschaftskongress mit einem gewählten Präsidenten an der Spitze. Auf diesem Kongress werden Grundsatzentscheidungen getroffen und die Leitlinien der Gewerkschaftspolitik festgelegt. Zwischen den Gewerkschaftskongressen ist die mindestens zweimal jährlich tagende Delegiertenversammlung oberstes Organ; sie fungiert zugleich als Wahlgremium für den Vorstand, die Rechnungsprüfungskommission und die SGB-Sekretäre. Der Vorstand, bestehend aus Vertretern der Einzelgewerkschaften, der kantonalen Gewerkschaftsbünde sowie der Jugend-, Rentner-, Frauen- und Ausländer-Kommissionen, bildet formal die Exekutive. Die laufende Arbeit und das Lobbying gegenüber staatlichen Organen, Parteien und Spitzenverbänden der Wirtschaft fällt jedoch in den Kompetenzbereich von Fachleuten des zehnköpfigen SGB-Sekretariates.


Verfasst von:
Roland Detsch

(© cpw)