Allgemein
die staatliche Gestaltung und Gewährleistung der sozialen,
öffentlichen, wirtschaftlichen, politischen und persönlichen
Sicherheit der Bürger; im engeren, politikwissenschaftlichen Sinn
die Maßnahmen des Staates zu Herstellung und Wahrung seiner
äußeren Sicherheit gegenüber anderen Staaten.
Zu den
sicherheitspolitischen Instrumenten zählt neben der
zwischenstaatlichen Diplomatie und der Mitwirkung in kollektiven
Sicherheitssystemen (internationale Organisationen zur
Konfliktvorbeugung und -schlichtung) vor allem der Aufbau von
militärischen Allianzen. Die internationale Sicherheitspolitik nach
dem 2. Weltkrieg war über Jahrzehnte von der feindlichen
Bipolarität der beiden Supermächte USA und UdSSR und der mit ihnen
in NATO und Warschauer Pakt verbündeten Partnerstaaten geprägt. In
dieser Konstellation wurde das auf beiderseitiger Atomrüstung (siehe
Atomwaffen) beruhende „Gleichgewicht des Schreckens" als
Garant einer weitgehend friedlichen Koexistenz angesehen.
In
der Politik unterscheidet man zwischen innerer und äußerer
Sicherheit. Die Schutzpflicht des Staates bedingt die Vorsorge gegen
Entwicklungen, die seinen Bestand, seine Souveränität oder die
Sicherheit seiner Bürger gefährden könnten. Gefährdungen der
inneren Sicherheit abzuwehren ist vornehmlich Aufgabe der
Innenministerien und der ihnen unterstellten Polizeikräfte. Die
äußere Sicherheit fällt sowohl in den Aufgabenbereich des Außen-
wie auch insbesondere des Verteidigungsministeriums.
In
der Praxis der internationalen Politik hat sich eine Fülle
kriegsverhütender und friedensstiftender diplomatischer,
militärischer und politischer Instrumente herausgebildet. Bewährt
haben sich dabei vor allem militärische Allianzen, wie sie sich
nach dem 2. Weltkrieg herausgebildet haben, die ein gemeinsames
Sicherheitssystem bereits in Friedenszeiten organisieren (u. a.
NATO, ANZUS, Arabische Liga, Rio-Pakt sowie bis zu seiner Auflösung
der Warschauer Pakt). Zur gemeinsamen Militärstrategie gehört
dabei auch ein hinreichendes Abschreckungspotential.