Allgemein
die staatliche Gestaltung und Gewährleistung der sozialen,
öffentlichen, wirtschaftlichen, politischen und persönlichen
Sicherheit der Bürger; im engeren, politikwissenschaftlichen Sinn
die Maßnahmen des Staates zu Herstellung und Wahrung seiner
äußeren Sicherheit gegenüber anderen Staaten.
Zu den
sicherheitspolitischen Instrumenten zählt neben der
zwischenstaatlichen Diplomatie und der Mitwirkung in kollektiven
Sicherheitssystemen (internationale Organisationen zur
Konfliktvorbeugung und -schlichtung) vor allem der Aufbau von
militärischen Allianzen. Die internationale Sicherheitspolitik nach
dem 2. Weltkrieg war über Jahrzehnte von der feindlichen
Bipolarität der beiden Supermächte USA und UdSSR und der mit ihnen
in NATO und Warschauer Pakt verbündeten Partnerstaaten geprägt. In
dieser Konstellation wurde das auf beiderseitiger Atomrüstung (siehe
Atomwaffen) beruhende „Gleichgewicht des Schreckens" als
Garant einer weitgehend friedlichen Koexistenz angesehen.