Staatliche Maßnahmen zur
gesamtwirtschaftlichen Vermögensbildung; sie wird in der Regel aus
wachstums- und sozialpolitischen Erwägungen zur Erhöhung der
Investitionsquote beziehungsweise zur Umverteilung von Vermögen
zugunsten einkommensschwächerer Schichten betrieben.
Das Instrumentarium der staatlichen
Sparförderungspolitik reicht von der Gewährung von Sparprämien,
Steuervergünstigungen, Vermögenssteuerbefreiungen und
Zinssubventionen bis hin zu Zwangssparen, Steuererhöhungen oder
Investivlöhnen zur Stimulation der öffentlichen bzw. privaten
Investitionen. In Deutschland bewegt sich die staatliche
Sparförderung im Wesentlichen im Rahmen des
Vermögensbildungsgesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
(Bausparen) und des Sparprämiengesetzes. Zur Absicherung des
umlagefinanzierten Altersversorgungssystems werden aber neuerdings
auch kapitalgedeckte private Zusatzrenten für Arbeitnehmer
(Riester-Rente) und Basisrenten für nicht pflichtversicherte
Selbständige (Rürup-Rente) bezuschusst.
Zu den Fördermaßnahmen gehören überdies
Zuwendungen für so genannte vermögenswirksame Leistungen, das sind
zusätzlich zum Lohn vereinbarte Geldleistungen oder Lohnteile, die
der Arbeitnehmer durch seinen Arbeitgeber in einer bestimmten Form
anlegen lässt. Seit Beginn der achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts
wurde die Sparförderung aus gesellschafts- und
wirtschaftspolitischen Gründen verstärkt auf die Beteiligung der
Arbeitnehmer am Produktivvermögen der Wirtschaft ausgerichtet. Damit
ist der Aspekt der Vermögensumverteilung – beispielsweise in Form
von Mitarbeiterbeteiligungen – immer stärker in den Vordergrund
getreten. Zu den durch Steuervorteile geförderten Vermögensbildungen
gehört, dass Vermögensbeteiligungen, die ein Arbeitgeber seinem
Arbeitnehmer verbilligt oder kostenlos überlässt, unter bestimmten
Voraussetzungen steuerbefreit sind.
Der Sinn staatlicher Sparförderung, die sich
in Ländern wie Deutschland und Österreich zu gewichtigen
Ausgabenposten im Staatshaushalt ausgewachsen haben und unter dem
Druck wachsender Ausgabenlasten und enger Finanzierungsspielräume
teilweise bereits wieder beträchtlich zurückgefahren werden mussten,
wird kontrovers diskutiert. In der klassischen Wachstumstheorie gilt
Ersparnisbildung als wesentlicher Bestimmungsfaktor wirtschaftlichen
Wachstums, weshalb Sparförderung als ein probates Mittel der
indirekten Investitionsförderung betrachtet wird, da sie den
Zinssatz senkt. Aus keynesianischer Sicht hingegen bestimmen die
Investitionen das Wachstum und damit die Sparquote und nicht
umgekehrt. Die Erhöhung der Sparquote zeitigt hier nur dann den
gewünschten Wachstumseffekt, wenn auch eine entsprechende
Investitionsgüternachfrage eintritt.
Schon seit geraumer Zeit herrscht auch Zweifel
darüber, ob die Sparförderung ein verteilungspolitisch sinnvolles
Instrument der staatlichen Vermögenspolitik darstellt. Abgesehen
davon, dass anstatt der Schaffung zusätzlicher Ersparnis in
beträchtlichem Maße lediglich ohnehin existierende
Geldvermögensbestände in prämienbelohnte überführt werden, halten
Kritiker eine zusätzliche Förderung der Sparneigung vor allem in
Zeiten schwächelnder Konjunktur für kontraproduktiv, da sie zu
Konsum- und Investitionszurückhaltung verführe. Ihre Verteidiger
halten dagegen Instrumente wie die Subventionierung des
Eigenheimbaus für eine äußerst sinnvolle Art der indirekten
Wirtschaftsförderung, da das angesparte Geld nach Ablauf der
Sperrfristen zu einem Gutteil unmittelbar den heimischen
mittelständischen Unternehmen zugute kommt und sich die Verbilligung
elementarer Bedürfnisse wie das Wohnen durchaus konsumfördernd
auswirke.