Sparförderung

Staatliche Maßnahmen zur gesamtwirtschaftlichen Vermögensbildung; sie wird in der Regel aus wachstums- und sozialpolitischen Erwägungen zur Erhöhung der Investitionsquote beziehungsweise zur Umverteilung von Vermögen zugunsten einkommensschwächerer Schichten betrieben.

Das Instrumentarium der staatlichen Sparförderungspolitik reicht von der Gewährung von Sparprämien, Steuervergünstigungen, Vermögenssteuerbefreiungen und Zinssubventionen bis hin zu Zwangssparen, Steuererhöhungen oder Investivlöhnen zur Stimulation der öffentlichen bzw. privaten Investitionen. In Deutschland bewegt sich die staatliche Sparförderung im Wesentlichen im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (Bausparen) und des Sparprämiengesetzes. Zur Absicherung des umlagefinanzierten Altersversorgungssystems werden aber neuerdings auch kapitalgedeckte private Zusatzrenten für Arbeitnehmer (Riester-Rente) und Basisrenten für nicht pflichtversicherte Selbständige (Rürup-Rente) bezuschusst.

Zu den Fördermaßnahmen gehören überdies Zuwendungen für so genannte vermögenswirksame Leistungen, das sind zusätzlich zum Lohn vereinbarte Geldleistungen oder Lohnteile, die der Arbeitnehmer durch seinen Arbeitgeber in einer bestimmten Form anlegen lässt. Seit Beginn der achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts wurde die Sparförderung aus gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Gründen verstärkt auf die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen der Wirtschaft ausgerichtet. Damit ist der Aspekt der Vermögensumverteilung – beispielsweise in Form von Mitarbeiterbeteiligungen – immer stärker in den Vordergrund getreten. Zu den durch Steuervorteile geförderten Vermögensbildungen gehört, dass Vermögensbeteiligungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbilligt oder kostenlos überlässt, unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit sind.

Der Sinn staatlicher Sparförderung, die sich in Ländern wie Deutschland und Österreich zu gewichtigen Ausgabenposten im Staatshaushalt ausgewachsen haben und unter dem Druck wachsender Ausgabenlasten und enger Finanzierungsspielräume teilweise bereits wieder beträchtlich zurückgefahren werden mussten, wird kontrovers diskutiert. In der klassischen Wachstumstheorie gilt Ersparnisbildung als wesentlicher Bestimmungsfaktor wirtschaftlichen Wachstums, weshalb Sparförderung als ein probates Mittel der indirekten Investitionsförderung betrachtet wird, da sie den Zinssatz senkt. Aus keynesianischer Sicht hingegen bestimmen die Investitionen das Wachstum und damit die Sparquote und nicht umgekehrt. Die Erhöhung der Sparquote zeitigt hier nur dann den gewünschten Wachstumseffekt, wenn auch eine entsprechende Investitionsgüternachfrage eintritt.

Schon seit geraumer Zeit herrscht auch Zweifel darüber, ob die Sparförderung ein verteilungspolitisch sinnvolles Instrument der staatlichen Vermögenspolitik darstellt. Abgesehen davon, dass anstatt der Schaffung zusätzlicher Ersparnis in beträchtlichem Maße lediglich ohnehin existierende Geldvermögensbestände in prämienbelohnte überführt werden, halten Kritiker eine zusätzliche Förderung der Sparneigung vor allem in Zeiten schwächelnder Konjunktur für kontraproduktiv, da sie zu Konsum- und Investitionszurückhaltung verführe. Ihre Verteidiger halten dagegen Instrumente wie die Subventionierung des Eigenheimbaus für eine äußerst sinnvolle Art der indirekten Wirtschaftsförderung, da das angesparte Geld nach Ablauf der Sperrfristen zu einem Gutteil unmittelbar den heimischen mittelständischen Unternehmen zugute kommt und sich die Verbilligung elementarer Bedürfnisse wie das Wohnen durchaus konsumfördernd auswirke.


Verfasst von:
Roland Detsch

(© cpw)