Staatsfeindlichkeit

Allgemein Bezeichnung für eine ideologische Einstellung, die sich gegen den Bestand eines politischen Gemeinwesens, seines politischen Systems, seine geltende Verfassung, seine Verfassungsorgane oder seine Rechtsordnung richtet.

In der Bundesrepublik Deutschland spricht man weniger von Staatsfeindlichkeit als von Verfassungsfeindlichkeit oder Rechtsstaatsgefährdung. Darunter fallen Bestrebungen, die sich agitatorisch gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung (durch verbotene Propaganda, Verunglimpfung von Verfassungsorganen etc.) oder aktiv gegen den inneren Bestand des Staates und seine verfassungsmäßige Ordnung richten (hierzu zählen beispielsweise die Unterstützung illegaler Parteien oder Vereinigungen, Vorbereitung und Durchführung von Sabotage- und Terrorakten, Zersetzungsversuche bei der Bundeswehr oder öffentlichen Sicherheitsorganen etc.). Gemäß der Konzeption einer „wehrhaften Demokratie" beugt in der Bundesrepublik Deutschland der Staat solcherlei Umtrieben durch Observationen (siehe Verfassungsschutz) vor und geht gegen sie gegebenenfalls mit Parteien- oder Vereinsverboten, der Aberkennung demokratischer Rechte sowie den Mitteln der Kriminalitätsbekämpfung vor.

In Österreich definiert sich Staatsfeindlichkeit nach § 246 StGB durch die hochverräterische Gründung von Verbindungen, die den Zweck verfolgen, die Unabhängigkeit, die verfassungsmäßige Staatsform oder verfassungsmäßige Einrichtungen der Republik oder der Bundesländer zu erschüttern.

Staatsfeindlichkeit wird häufig mit Bestrebungen verwechselt, die nur auf eine andere Staatsform oder eine andere Staatsführung abzielen. Im Werk von Karl Marx sowie im Anarchismus geht es tatsächlich um die Schaffung einer Gesellschaft, die der staatlichen Gewalt nicht mehr bedarf.

Verfasst von:
Roland Detsch

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